Skip to main content

(Beirut) – Katar hat das Kafala-System nicht wesentlich reformiert, so dass Hunderttausenden schlechtbezahlten Arbeitsmigranten weiter Zwangsarbeit und andere Menschenrechtsverletzungen drohen, so Human Rights Watch. Auch unter den am 27. Oktober 2015 angekündigten Reformen benötigen geringverdienende Arbeitsmigranten die Erlaubnis ihrer Arbeitgeber, wenn sie ihre Arbeitsstelle wechseln oder das Land verlassen wollen. Dieses System verhindert, dass die Betroffenen Beschäftigungsverhältnisse verlassen können, in denen sie Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind.

Das neue Gesetz Nummer 21 des Jahres 2015 bezieht sich auf „Arbeitsvermittler“ statt auf „Bürgen“, behält aber die grundsätzlich problematischen Merkmale des Kafala-Systems bei. Die massiven Misshandlungen von ausländischen Angestellten in Katar stehen im Zentrum internationaler Kritik, seit das Land als Gastgeber der FIFA-Weltmeisterschaft 2022 ausgewählt wurde. Die jetzt angekündigten Reformen des Kafala-Systems, die in einem Jahr in Kraft treten, setzen nicht einmal die weitestgehend substanzlosen Zusagen um, die Katar im Mai 2014 machte.

„Das neue Gesetz macht deutlich, dass die Arbeitsmigranten der katarischen Regierung ziemlich egal sind“, so Joe Stork, stellvertretender Leiter der Abteilung Naher Osten bei Human Rights Watch. „Das Bürgschaftssystem bleibt ein Schmutzfleck auf dem internationalen Ansehen des Landes.“

Weniger als zehn Prozent der 2,1 Millionen in Katar lebenden Menschen sind katarische Staatsbürger. Überwiegend aus Südasien stammende Arbeitsmigranten besetzen alle Stellen in den Niedriglohnsektoren, etwa im Bauwesen und in Privathaushalten.

Das neue Gesetz macht deutlich, dass die Arbeitsmigranten der katarischen Regierung ziemlich egal sind. Das Bürgschaftssystem bleibt ein Schmutzfleck auf dem internationalen Ansehen des Landes.
Joe Stork

Stellvertretender Leiter der Abteilung Naher Osten


Ein Human Rights Watch-Bericht aus dem Jahr 2012 deckte weit verbreitete Menschenrechtsverletzungen und Ausbeutung durch Arbeitgeber in der katarischen Bauindustrie auf. Zahlreiche andere Berichte und die internationalen Medien dokumentierten die Schwere und das Ausmaß der Misshandlung von ausländischen Arbeitnehmern in allen Bereichen, auch wenn sie als Hausangestellte arbeiten.

Kern des ausbeuterischen Arbeitssystems in Katar ist das Kafala-System, das die Aufenthaltsgenehmigung eines Arbeitsmigranten an seinen Arbeitgeber oder Bürgen bindet. Das neue Gesetz behält eine Vorschrift bei, nach der jeder ausländische Arbeiter eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ seines derzeitigen Arbeitgebers vorlegen muss, wenn er legal den Arbeitsplatz wechseln möchte. Die Arbeitnehmer benötigen auch Ausreisegenehmigungen von ihren Arbeitgebern, wenn sie Katar verlassen wollen. Diese Vorschriften ermöglichen es Arbeitgebern, ihren Angestellten willkürlich die Ausreise zu verbieten, wenn diese in ihr Heimatland zurückkehren oder ein missbräuchliches Beschäftigungsverhältnis verlassen wollen.

Internationale Menschenrechtsstandards, die auch Katar einhalten muss, verpflichten die Behörden dazu, das Recht einer jeden Person zu respektieren, das Land verlassen zu können.

Artikel 21 des neuen Gesetzes besagt, dass Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz vor Vertragsende wechseln wollen, die Genehmigung ihrer Arbeitgeber benötigen, die der „zuständigen Stelle“ sowie der Ministerien für Inneres, Arbeit und Soziales. Wer oder was die „zuständige Stelle“ ist, wird nirgends definiert. Auch Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz zu Vertragsende wechseln wollen, müssen dafür die Zustimmung der „zuständigen Stelle“ und des Ministeriums für Arbeit und Soziales einholen. Wenn ein Arbeitsvertrag keine feste Laufzeit hat, müssen Arbeitnehmer fünf Jahre warten, bis sie die Beschäftigung aufgeben dürfen.

Artikel 22 betrifft Arbeitnehmer, die „nicht den Vorschriften des Arbeitsrechts unterliegen“, also insbesondere Hausangestellte und in der Landwirtschaft Beschäftigte. Er besagt, dass der Minister oder eine von ihm dazu berechtigte Person einem Arbeitsplatzwechsel dieser Personen zustimmen könne, sofern nachgewiesen sei, dass der Arbeitsvermittler den Arbeitnehmer willkürlich behandle oder sofern ein solcher Arbeitsplatzwechsel im öffentlichen Interesse sei.

Artikel 7 bestimmt, dass Ausländer mit einem Arbeitsvisum nur dann Ausreisevisa erhalten, wenn der Arebitsvermittler (Bürge) die zuständige Stelle darüber informiert, dass er der Ausreise des Angestellten zustimmt.

Im Mai 2014 kündigte die katarische Regierung an, dass sie ein automatisches, elektronisches System einrichten wolle, unter dem ausländische Arbeitnehmer Ausreisevisa innerhalb einer 72-Stunden-Frist vor ihrer Abreise erhalten würden. Unter dem neuen Gesetz soll eine Härtefallkommission für Arbeiter eingerichtet werden, deren Arbeitgeber ihre Zustimmung zur Ausreise verweigern. Aber die willkürliche Einschränkung des Rechts der Arbeitnehmer, das Land zu verlassen, bleibt in Kraft.

Allerdings hebt das neue Gesetz die Vorschriften über den Erhalt eines Ausreisevisums für bestimmte, in Artikel 30 definierte Gruppen auf, nämlich für „Investoren, die dem Gesetz über die Regulierung ausländischer Investitionen in Geschäftsaktivitäten unterliegen“, für „Vermieter, Besitzer und Begünstigte von Immobilien und Wohneinheiten“, die dem Gesetz über Grundbesitz von Nicht-Staatsbürgern unterliegen, und für „jede andere in einer Entscheidung des Ministerrats spezifizierte Gruppe“.

Eine weitere schwere Hürde für Arbeitnehmer, die missbräuchliche Beschäftigungsverhältnisse beenden wollen, ist, dass viele Arbeitgeber deren Pässe einziehen. Artikel 8 verpflichtet Arbeitgeber dazu, ihren Angestellten die Pässe zurückzugeben, sobald der Verwaltungsprozess beendet ist, „sofern der Ausländer seinen Arbeitgeber nicht schriftlich darum bittet, den Pass sicher zu verwahren“. Zuwiderhandlungen sollen mit einem Bußgeld in Höhe von maximal 50.000 Katar-Riyal (rund 12.650 €) geahndet werden.

Die überwiegende Mehrheit der im neuen Gesetz vorgesehenen Strafen betrifft jedoch Arbeitnehmer, nicht Arbeitgeber, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind. Arbeitsmigranten können mit bis zu drei Jahren Haft und Bußgeldern in Höhe von 50.000 Katar-Riyal (rund 12.650 €) für verschiedene Verstöße bestraft werden: wenn sie Katar ohne die notwendigen Dokumente betreten oder verlassen (Artikel 2), in Katar bleiben, nachdem ihre Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen ist (Artikel 11), Arbeit annehmen, zu der sie nicht befugt sind, oder für andere Arbeitgeber als ihren Bürgen arbeiten (Artikel 16).

„Einflussreiche Menschen in Katar wissen, dass eine umfassende Arbeitsrechtreform notwendig, machbar und im besten Interesse des Landes ist“, sagt Stork. „Wenn die FIFA progressiven Kräften helfen und sicherstellen will, dass die Weltmeisterschaft 2022 nicht unter dem Stern schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen steht, soll sie den katarischen Behörden klar machen, dass sie echte Reformen auf den Weg bringen müssen.“

Your tax deductible gift can help stop human rights violations and save lives around the world.