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Ungarn: Versäumnisse bei Medienfreiheit rechtfertigen EU-Maßnahmen

Budapests mangelnde Kooperation muss Konsequenzen haben

(Berlin) – Die ungarischen Regierung hat auf Bedenken hinsichtlich der Medienfreiheit nur unzureichend reagiert, was Maßnahmen der Europäischen Union im Rahmen des EU-Vertrags rechtfertigt, so Human Rights Watch in einem Brief an die für Medienfragen zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes.

EU und Europarat beobachten mit wachsender Sorge die Einschränkung der Medienfreiheit in Ungarn durch eine Reihe problematischer Gesetze. Im Februar forderte Kroes die ungarische Regierung auf, den Europarat zur Reform der Mediengesetzgebung zu konsultieren. Dieser Aufforderung kam Ungarn jedoch nicht nach. Der Europarat erarbeitete dennoch eine Analyse, die eine Reihe von Problemen aufzeigt. Zudem wurde Ungarn aufgefordert, die Mängel zu beheben, um die Europäische Menschenrechtskonvention einzuhalten. Die ungarische Regierung ignorierte die Empfehlungen des Europarats jedoch und legte dem Parlament am 25. Mai 2012 Gesetzesänderungen zur Abstimmung vor, die nicht nur die Bedenken des Europarats übergehen, sondern auch zusätzliche Einschränkungen der Medienfreiheit vorsehen.

„Es ist mittlerweile klar, dass die ungarische Regierung nicht bereit ist, die nötigen Schritte einzuleiten, um ihre Bilanz bei der Medienfreiheit zu verbessern“, so Lydia Gall, Osteuropa- und Balkan-Expertin bei Human Rights Watch. „Es wird Zeit, dass Kommissarin Kroes ihren Worten Taten folgen lässt und Maßnahmen ergreift, um Ungarn im Rahmen des EU-Vertrags zur Rechenschaft zu ziehen.“

Im Februar kündigte Kroes vor dem EU-Parlament an, den Europäischen Rat einzubeziehen und ein Verfahren gegen Ungarn nach Artikel 7 des EU-Vertrags zu erwägen, sollte Ungarn die Empfehlungen des Europarats ignorieren. Nach Artikel 7 des EU-Vertrags können einem Mitgliedstaat die Stimmrechte entzogen werden, wenn die Verletzung der gemeinsamen Werte der EU droht oder ein schwerer Verstoß gegen diese Werte vorliegt.

Am 7. Juni erklärte Kroes in der ungarischen Wochenzeitung Figyelo, dass die Änderungen an den problematischen Mediengesetzen die Bedenken der Europäischen Union und des Europarats nicht ausgeräumt haben. Die Kommissarin bezeichnete das Gesetz als „beschämend“ und erklärte, die Regierung sei bei der Umsetzung ihrer Versprechen gescheitert, weil sie auf nur elf der 66 Empfehlungen des Europarats eingegangen sei, ohne die Unabhängigkeit der Medienbehörde zu garantieren oder Unklarheiten auszuräumen.

In einer Rede vor dem EU-Parlament am 27. Juni sagte Kroes: „Wenn [die Freiheiten der Medien] innerhalb der EU-Grenzen bedroht werden – wie dies in Ungarn geschehen ist – sollten wir sie in der Tat schützen und verteidigen.“

Weiter problematisch in den ungarischen Mediengesetzesn sind die Politisierung der Besetzung des Medienrats, dem wichtigsten Organ zur Medienaufsicht. So wurde sein Vorsitzender direkt durch den Premierminister ernannt und die Mitglieder das Rats sind neun Jahre lang im Amt. Nur durch eine Zweidrittelmehrheit im Parlament kann diese Amtszeit vorzeitig beendet werden kann. Ein weiteres Problem ist die Verpflichtung zu ausgewogener Berichterstattung, die in der Praxis einen hemmenden Einfluss auf den Investigativjournalismus hat und zu Selbstzensur führt.

Vor der Abstimmung des ungarischen Parlaments am 25. März wurden an den Gesetzesentwürfen noch kurzfristig Änderungen vorgenommen, die die Medienfreiheit noch weiter einschränken. So erhält der Medienrat die Erlaubnis, Sendeverträge zu genehmigen, wodurch die Justiz von ihrer Aufsichtsfunktion über solche Abkommen befreit wird. Ein weiterer Zusatz erlaubt dem Medienrat, den Abschluss dieser Verträge zu beeinflussen, wodruch die Ergebnisse öffentlicher Ausschreibungen für Sendelizenzen ignoriert und die Lizenzen nach Belieben zugeteilt werden können.

Die Einschränkung der Medienfreiheit ist Teil einer allgemeinen Verschlechterung der Menschenrechtslage in Ungarn, wo auch die Unabhängigkeit der Justiz, die Religionsfreiheit und die reproduktiven Rechte von Frauen eingeschränkt und Gruppen wie Obdachlose Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender vermehrt diskriminiert werden.

Die Einschränkung der Medienfreiheit und die Blockadehaltung der ungarischen Regierung gegenüber den Empfehlungen des Europarats rechtfertigen ein Vorgehen gegen Ungarn nach Artikel 7, da eine ernsthafte Gefahr für die gemeinsamen Werte der EU besteht.

„Ein Handeln der EU bietet die größte, wenn nicht sogar die einzige Hoffnung, den zutiefst kontraproduktiven Kurs zu korrigieren, den die ungarische Regierung in der Medienpolitik eingeschlagen hat“, so Gall. „Die EU hat eine klare Rolle und verfügt über die notwendigen Instrumente für eine solide Antwort – das einzige, was sie nun benötigt, ist der politische Wille zu handeln.“

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