Skip to main content

15. Mai 2012

17:00 – 20:30 Uhr

Berliner Abgeordnetenhaus, Raum 311

Niederkirchnerstraße 5, 10117 Berlin

Zehn Jahre sind seit Inkrafttreten des Völkerstrafgesetzbuches vergangen. Seit einer Dekade gibt es damit ein deutsches Gesetz, nach dem schwerste Menschenrechtsverletzungen weltweit in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden können. Angewandt wurde das Völkerstrafgesetzbuch in der Praxis bislang hingegen kaum. Einige der teilnehmenden Menschenrechtsorganisationen kritisieren vor allem die Weigerung, Ermittlungen im Fall des usbekischen Innenministers Almatow bei seinem Aufenthalt in Deutschland 2005 aufzunehmen. Wir laden Sie ein darüber zu diskutieren, woran die extrem seltene Anwendung des Gesetzes liegt, ob dies so beabsichtigt war und welche Chancen und Perspektiven sich aus dem Völkerstrafgesetzbuch ergeben, aber auch wo mögliche Defizite in dessen Umsetzung liegen.

Zwei Podiumsdiskussionen sollen die deutsche und die internationale Perspektive aus Sicht von Wissenschaft, Praktikern und Menschenrechtsorganisationen aufzeigen. Von einer technisch-juristischen Sichtweise auf das Gesetz und dessen praktischer Umsetzung innerhalb der zuständigen deutschen Behörden soll insbesondere der Bogen zur rechtspolitischen Einordnung geschlagen werden. Wo verortet sich Deutschland in der weltweiten strafrechtlichen Aufarbeitung von Menschheitsverbrechen? Wird die außenpolitische Position Deutschlands, das Völkerstrafrecht zu stärken und anzuwenden, auf nationaler Ebene widergespiegelt? Was für Erwartungen haben internationale Menschenrechtsorganisationen an Deutschland und wo liegen mögliche Defizite zwischen Anspruch und Realität in der Umsetzung des Völkerstrafgesetzbuches?

Diesen und weiteren Fragen werden sich die praxis- und theorieerfahrenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der beiden Podiumsdiskussionen stellen. Bitte beachten Sie, dass die zweite Diskussion ohne Übersetzung in Englisch geführt werden wird. Wir bitten um Anmeldung unter konferenz@ecchr.eu und freuen uns auf Ihr Kommen! 

Programm

17:00 - 18:30 Uhr

Das Völkerstrafgesetzbuch – die deutsche Perspektive

Moderation: Prof. Dr. Florian Jeßberger, Hamburg (Universität Hamburg)

Prof. Dr. Gerhard Werle, Berlin (Humboldt-Universität zu Berlin)

Prof. Dr. Wolfgang Schomburg, Berlin (Richter a.D. UN ICTY/ICTR)

Prof. Dr. Beate Rudolf, Berlin (Deutsches Institut für Menschenrechte)

18:30-19:00 Uhr

Pause (Getränke und Snacks werden gereicht)

19:00-20:30 Uhr

The German Code of Crimes against International Law –
An evaluation by International Human Rights Organizations

Moderation: Dr. Leonie von Braun, Berlin (Amnesty International)

Lotte Leicht, Brussels (Human Rights Watch)

Michael Ratner, New York (Center for Constitutional Rights)

Reed Brody, Brussels (Human Rights Watch)

Wolfgang Kaleck, Berlin (European Center for Constitutional and Human Rights)

Your tax deductible gift can help stop human rights violations and save lives around the world.