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EU: Rechtsreform soll in Zentralasien eingefordert werden

Führende Politiker der EU und Zentralasiens beraten in Aschgabat über politische Strategie

Die Europäische Union soll Kriterien erstellen, um Fortschritte bei der Achtung der Menschenrechte durch zentralasiatische Regierungen zu beurteilen. Die Einhaltung dieser Rechte soll ein Hauptziel der Zentralasien-Strategie sein, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Hintergrundpapier.

Hohe Politiker und Beamte der EU, darunter die Außenminister Frankreichs und Sloweniens, treffen sich mit den Außenministern zentralasiatischer Staaten am 9. und 10. April 2008 in Aschgabat, um über die Weiterentwicklung der Zentralasien-Strategie der EU zu verhandeln. Zu den Themen auf der Tagesordnung gehört unter anderem die Einrichtung regelmäßiger und strukturierter Menschenrechtsdialoge, die die EU laut Strategiepapier mit jedem der fünf zentralasiatischen Staaten einführen möchte. Ein Entwurf des Strategiepapiers wurde im Juni 2007 von der EU angenommen und soll in den kommenden Monaten erstmals überarbeitet werden.

„Das Festlegen konkreter Bewertungskriterien würde die Strategie in eine klare Richtung lenken“, sagt Holly Cartner, Leiterin der Abteilung Europa und Zentralasien von Human Rights Watch. „In Zentralasien befinden sich einige der repressivsten Staaten der ehemaligen Sowjetunion. Die EU sollte deshalb die Gelegenheit nutzen, um dort auf wirkliche Verbesserungen hinzuwirken.“

Die Zentralasien-Strategie formuliert eine Reihe ehrgeiziger Ziele, um das EU-Engagement in den Bereichen Energie, Sicherheit und auf anderen strategischen Gebieten zu vertiefen. Ferner soll die Wahrung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit in diesen Ländern gefördert werden. Doch die Einführung von Bewertungskriterien und Indikatoren, um Fortschritte auf diesen Gebieten zu beurteilen, sieht die EU-Strategie bisher nicht ausdrücklich vor.

In dem 15-seitigen Hintergrundpapier von Human Rights Watch sind für jedes zentralasiatische Land eigene Bewertungskriterien vorgeschlagen. Die EU wird darin dringend aufgefordert, mögliche künftige Vorteile für das Land unmissverständlich von Fortschritten beim Erreichen der Bewertungskriterien abhängig zu machen. Eine ähnliche Haltung wurde auch vom Europäischen Parlament in seiner Resolution vom 20. Februar eingenommen, in der es hinsichtlich der Beziehungen der EU zu jedem der fünf Länder heißt, „die Ziele und Prioritäten der Strategie, einschließlich der Menschenrechte, klar zu definieren.“

Das Hintergrundpapier von Human Rights Watch fordert die EU auch dringend dazu auf, regelmäßige Gespräche mit Vertretern der Zivilgesellschaft in den betreffenden Ländern durchzuführen, während sie ihre Strategie weiter entwickelt. Ferner sollen rechtzeitig und regelmäßig Informationen über die Umsetzung der Strategie eingeholt werden.

Im vergangenen Jahr kam es zu einigen Verbesserungen auf dem Gebiet der Menschenrechte, etwa durch die Freilassung von acht zu Unrecht inhaftierten Menschenrechtsverteidigern in Usbekistan sowie durch die Freilassung mehrerer politischer Gefangener in Turkmenistan.

„Manche Entwicklungen in der Region verdienen Anerkennung und werden begrüßt“, sagt Cartner. „Doch sie sollten nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Menschenrechtssituation in den einzelnen zentralasiatischen Ländern und in der Region insgesamt weiterhin beklagenswert ist.“

In Turkmenistan wurden zwar einige der verheerenden Methoden abgeschafft, die die 21-jährige Herrschaft des verstorbenen Staatspräsidenten Saparmurad Nijazow geprägt hatten. Doch das Land gilt auch heute noch als einer der repressivsten Staaten der Welt. In Usbekistan machen es staatliche Repressalien und Schikanen seit dem Massaker von Andischan im Mai 2005 den meisten Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Menschenrechtsgruppen vor Ort fast unmöglich, ihre Arbeit fortzusetzen. Kasachstan wurde zugestanden, im Jahr 2010 den Vorsitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) zu übernehmen, obwohl in dem Land bisher noch keine einzige Parlamentswahl gemäß den OSZE-Standards abgehalten wurde. Die derzeitige kirgisische Regierung kam vor zwei Jahren auf Grund von Reformversprechen an die Macht. Doch sie ist inzwischen weitgehend von diesen Zielen abgerückt und der Pluralismus im Land ist bedroht. In Tadschikistan verstößt die Regierung gegen fundamentale Bürgerrechte, und Folter ist an der Tagesordnung bei der Verfolgung durch die Justiz.

Hintergrund: Überblick über die Menschenrechtssituation in Zentralasien
Das Hintergrundpapier von Human Rights Watch macht auf die jeweiligen Defizite aufmerksam, die die Menschenrechtsbilanz dieser fünf zentralasiatischen Staaten belasten. Es weist ferner auf wesentliche Bereiche hin, die in der Zentralasien-Strategie der EU Priorität genießen sollten. Und es schlägt Bewertungskriterien vor, die die EU festlegen sollte, um weitere Fortschritte zu erreichen und messbar zu machen.

Für Kasachstan schlägt Human Rights Watch vor, die EU soll die kasachische Regierung zur Einhaltung aller Versprechen drängen, die im Dezember 2007 in Madrid vom kasachischen Außenminister Marat Tashin abgegeben wurden. Dies war vor der Zusage, dass Kasachstan im Jahr 2010 den OSZE-Vorsitz übernehmen werde. Versprochen wurde unter anderem die Überarbeitung der kasachischen Mediengesetze, die Reform des Wahlrechts und niedrigere Hürden bei der Registrierung neuer politischer Parteien bis Ende 2008. Ferner willigte Kasachstan ein, die Empfehlungen des OSZE-Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte in seine Wahlgesetze aufzunehmen.

Bezüglich Kirgisien rät Human Rights Watch, die EU soll ihre Besorgnis über die Einschränkung des Pluralismus im Land ausdrücken. Die Regierung soll eine Verordnung aufheben, die die Versammlungsfreiheit unangemessen begrenzt. Ferner sollen von der kirgisischen Regierung Maßnahmen gefordert werden, wodurch Gesetze über häusliche Gewalt und über das Entführen von Bräuten umgesetzt werden können. Ein erster Schritt in diese Richtung wäre es, wenn die Regierung den Posten des Sonderbeauftragten des Präsidenten für Geschlechterfragen wieder einführen und mit ausreichend Befugnissen ausstatten würde, um die Vollstreckung dieser Gesetze zu gewährleisten.

Zu Tadschikistan erklärt Human Rights Watch, die EU soll die Regierung auffordern, die OSZE-Empfehlungen zur Durchführung von Gerichtsprozessen umzusetzen. Auch soll allen Hinweisen auf Folter nachgegangen und alle Empfehlungen des UN-Komitees gegen Folter vom November 2006 umgesetzt werden. Die EU soll auch ihre Besorgnis über das neue Gesetz zur Einschränkung von Verbänden und Vereinigungen deutlich äußern. Es ermöglicht der tadschikischen Regierung, die Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen übermäßig zu überwachen und zu beschränken. Die EU soll ferner die tadschikische Regierung dazu auffordern, Vertreter der Zivilgesellschaft und unabhängige Journalisten ungehindert im Land arbeiten zu lassen.
Hinsichtlich Turkmenistan empfiehlt Human Rights Watch der EU, dringend nötige Fortschritte gemäß den Bewertungskriterien anzumahnen, die 2006 vom Ausschuss für Internationalen Handel des Europäischen Parlaments festgelegt und im Februar 2008 vom Europäischen Parlament befürwortet worden sind. Zu diesen Bewertungskriterien gehört die Freilassung politischer Gefangener ebenso wie das Recht der Mitarbeiter von unabhängigen Menschenrechtsorganisationen und UN-Menschenrechtsorganen, in das Land einzureisen und sich dort frei zu bewegen, um Fortschritte auf diesem Gebiet zu überwachen.

Bezüglich Usbekistan fordert Human Rights Watch die EU auf, ihre Anstrengungen zu verdoppeln, um die Freilassung sämtlicher zu Unrecht inhaftierter Menschenrechtsverteidiger zu erreichen und die Einschüchterung der Zivilgesellschaft zu beenden. Die EU bereitet zurzeit ihre halbjährliche Überprüfung der Sanktionsmaßnahmen gegen Usbekistan vor. Dabei ist umstritten, ob sie die bedingte Lockerung der Sanktionen gegen Usbekistan, die als Antwort auf das Massaker im Mai 2005 in Andischan und auf das brutale Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft verhängt worden sind, ausweiten oder ob sie diese Sanktionen wieder voll in Kraft setzen soll. Human Rights Watch hat die EU wiederholt aufgefordert, ihre Reformansprüchen nicht zurückzunehmen. Auch soll sichergestellt werden, dass die Sanktionen bestehen bleiben, bis Usbekistan sämtliche Kriterien der EU erfüllt hat. Dazu zählen die Freilassung inhaftierter Menschenrechtsaktivisten und ein milderes Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft.

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