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Irak: Kurdische Sicherheitskräfte foltern Gefangene

Regionalregierung soll Misshandlung von Gefangenen beenden und faire Gerichtsverfahren garantieren

Kurdische Sicherheitskräfte im nördlichen Irak foltern und verweigern Gefangenen faire Gerichtsverfahren, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht.

Human Rights Watch fordert die kurdische Regionalregierung dazu auf, Folter und Misshandlung von Gefangenen zu beenden, die sich im Gewahrsam des Sicherheitsdienstes befinden. Die kurdischen Behörden müssen alle Gefangenen gemäß internationaler Standards behandeln und ihnen faire Gerichtsverfahren garantieren.

Der 58-seitige Bericht „Caught in the Whirlwind: Torture and Denial of Due Process by the Kurdistan Security Forces“ dokumentiert die weit verbreitete und systematische Misshandlung von Gefangenen sowie die Verletzung des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren in Internierungslagern durch kurdische Sicherheitskräfte. Der Bericht basiert auf Recherchen, die in kurdischen Gebieten des Irak von April bis Oktober 2006 durchgeführt wurden, darunter Interviews mit über 150 Gefangenen.

Human Rights Watch präsentierte diese alarmierenden Befunde führenden Mitgliedern der Regierung Kurdistans, darunter Präsident Masud Barzani, der ein Regierungskomitee gründete, das Anfang Oktober 2006 einige Gefangenenlager untersuchte.

„Kurdische Sicherheitskräfte foltern und misshandeln Gefangene routinemäßig”, sagte Sarah Leah Whitson, Direktorin der Nahost-Abteilung von Human Rights Watch. „Obwohl die kurdischen Behörden bereits wichtige Schritte unternommen haben, um die Haftbedingungen zu verbessern, müssen sie noch mehr unternehmen, um die Anwendung von Folter zu beenden. Die Regierung muss Gefängniswärter sowie Vernehmungsbeamte bestrafen, die für derartige Misshandlungen verantwortlich sind.”

Die Demokratische Partei Kurdistans (KDP) und die Patriotische Union Kurdistans (PUK) sind die zwei wichtigsten Parteien in der Region, und jede Partei verfügt über ihre eigenen Sicherheitskräfte, die so genannten „Asayish“. Sowohl die „Asayish“ der KDP als auch der PUK agieren außerhalb des Kontrollbereichs des Innenministeriums. Sie unterhalten ihre eigenen Gefangenenlager und haben bisher Hunderte Gefangene festgehalten, denen terroristische Straftaten vorgeworfen wurden.

Während der Interviews, die in den Gefängnissen der „Asayish“ geführt wurden, berichteten Inhaftierte gegenüber Human Rights Watch, Sicherheitskräfte hätten sie mit Metallstangen sowie anderen Werkzeugen geschlagen, sie seien längere Zeit Stressstellungen ausgesetzt gewesen und ihnen seien wiederholt, manchmal über Tage hinweg, die Augen verbunden und Handschellen angelegt worden. Die meisten Gefangenen, mit denen Human Rights Watch sprach, berichteten zudem, sie seien über längere Zeiträume in Einzelhaft gehalten worden. Mit einigen Ausnahmen waren die Haftbedingungen unhygienisch und die Zellen überfüllt.

Human Rights Watch stellte auch fest, dass in den Hafteinrichtungen der „Asayish“ Hunderte Gefangene in einem rechtlichen Schwebezustand ohne grundlegende Verfahrensrechte festgehalten werden, darunter das Recht die Inhaftierung anzufechten. Die überwältigende Mehrheit der Inhaftierten, deren Fälle von Human Rights Watch untersucht wurden, ist bis zu diesem Zeitpunkt von der kurdischen Regionalregierung weder angeklagt worden noch wurde ihnen Kontakt zu Verwandten oder Anwälten gewährt. Sie wurde keinem Untersuchungsrichter vorgeführt, sie konnten ihre Inhaftierung nicht anfechten und sie wurden viel zu spät vor Gericht gestellt.

Human Rights Watch untersuchte außerdem einige Fälle, in denen die kurdischen Behörden angebliche Verwandte von Terrorverdächtigen als Geiseln festhielten. In anderen Fällen hatten verurteilte Gefangene ihre Haftstrafe bereits abgesessen, wurden jedoch nicht freigelassen, und Inhaftierte, die freigesprochen worden waren, saßen ebenfalls noch in Haft. Die meisten wussten nichts über ihren Rechtsstatus, wie lange sie noch festgehalten werden sollten oder was aus ihnen werden würde.

„Die kurdischen Behörden müssen die Inhaftierten entweder vor Gericht stellen oder freilassen“, sagte Whitson. „Gefangene müssen die Möglichkeit haben, die rechtliche Grundlage ihrer Inhaftierung anzufechten und ein schnelles, faires Gerichtsverfahren wegen der ihnen zur Last gelegten Straftaten erhalten.“

Im Juli 2006 verabschiedete die kurdische Nationalversammlung das Gesetz zur Terrorismusbekämpfung in den kurdischen Gebieten des Irak (Anti-Terrorismus-Gesetz), das ein weites Spektrum an Straftaten als Terrorismus bezeichnet. Dieses Gesetz hat den Rechtsstatus der Terrorverdächtigen, die vor Verabschiedung des Gesetzes bereits in Haft saßen, nicht geklärt. Zu diesen Verdächtigen gehören auch Personen, die im Zuge der Großfahndungen durch irakische und US-Streitkräfte verhaftet wurden und anschließend in Gewahrsam der kurdischen Behörden übergeben wurden.

„Die kurdischen Behörden müssen eindeutige Kriterien festlegen, durch die der Rechtsstatus der Terrorverdächtigen, die vor Verabschiedung des Anti-Terror-Gesetzes verhaftet wurden, bestimmt werden kann“, sagte Whitson. „Und sie müssen ein unabhängiges Komitee von Rechtssachverständigen ernennen, das jeden einzelnen Fall gründlich überprüft."

Während Human Rights Watch für diesen Bericht recherchierte, fanden regelmäßig Gespräche mit den kurdische Behörden statt, und Human Rights Watch bestätigt die Zusammenarbeit mit Vertretern der KDP und der PUK. Die KDP sowie die PUK gewährte Human Rights Watch Zugang zu allen „Asayish“-Gefangenenlagern und ermöglichte Interviews mit Sicherheitsbeamten, Gefängnisdirektoren, Rechtsberatern und weiteren relevanten Personen. Human Rights Watch bestätigt außerdem die Aufrichtigkeit mit der die kurdischen Behörden auf die Anliegen reagierten, die in diesem Bericht hervorgehoben werden. Im Laufe des vergangenen Jahres haben Asayish-Beamte teilweise damit begonnen, Fälle von Inhaftierten zu überprüfen, und einige Gruppen von Gefangenen wurden freigelassen, von denen die meisten ohne Gerichtsverfahren festgehalten worden waren.

Während Human Rights Watch die Zusammenarbeit mit den kurdischen Behörden anerkennt und begrüßt, so müssen erkennbare Verbesserungen für die meisten Gefangenen der „Asayish“-Gefangenenlager erst noch umgesetzt werden. Auch muss der Rechtsstatus der einzelnen Inhaftierten von einem unabhängigen und unparteilichen Gericht überprüft werden, was Human Rights Watch als äußerst notwendig betrachtet.

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