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Die Rechte von Frauen sollten in Iraks neuer Verfassung verankert werden, forderte Human Rights Watch in einem Brief an den Vorsitzenden der Verfassungskommission. Spätestens am 15. August muss der Verfassungsentwurf dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden.

„Es liegt an den Mitgliedern der Verfassungskommission zu entscheiden, ob sie die Frauenrechte aufgeben wollen, nur um daraus politisches Kapital zu schlagen“, sagte Janet Walsh, Leiterin der Frauenrechtsabteilung von Human Rights Watch. „Wir hoffen, dass sie die richtige Entscheidung treffen und die Rechte von Frauen schützen.“

Die Übergangsverfassung des Iraks enthält eine Klausel, die garantiert, dass alle irakischen Bürger vor dem Gesetze gleich sind. Eine weitere Regelung besagt, dass mindestens ein Viertel der Abgeordneten im nationalen Parlament Frauen sein müssen.

Human Rights Watch betonte, wie wichtig es sei, dass diese Grundsätze auch in der permanenten Verfassung verankert sind. „Die Übergangsverfassung ist nicht perfekt“, erklärte Walsh. „Die Gleichberechtigung von Frauen im Familienleben und in der Gesellschaft wurde nicht berücksichtigt, doch die Mitglieder der Entwurfskommission haben nun die Möglichkeit, dass diese Rechte in der neuen Verfassung festgeschrieben werden.“

Iraks neue Verfassung sollte garantieren, dass Frauen im Heirats- , Ehe-, Scheidungs- und Erbrecht gleichberechtigt sind, forderte Human Rights Watch. Darüber hinaus sollten Frauen die Möglichkeit haben, ihre Staatsangehörigkeit an ihre Kinder weiterzugeben sowie am politischen und öffentlichen Leben voll teilzunehmen.

“Die Verfassung dient als Basis für die Menschenrechte im neuen Irak“, meinte Walsh, „und auch Frauenrechte müssen von ihr geschützt werden.“

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