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IStGH: Bei den Ermittlungen in Uganda müssen die Zeugen geschützt werden

Ermittlungen von Verbrechen auf beiden Seiten des Konflikts nötig

(New York) - Der Internationale Strafgerichtshof muss bei seinen Ermittlungen in Norduganda sicherstellen, dass Zeugen und Opfer geschützt werden. Der Gerichtshof sollte die Verbrechen, die von beiden Seiten des Konflikts begangen wurden, untersuchen. Nur so kann Gerechtigkeit geschaffen und ein anhaltender Friede gewährleistet werden.  
 
Das Büro des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) kündigte heute an, dass es Ermittlungen in Uganda einleiten werde. Im Januar 2004 unterrichtete der ugandische Präsident, Yoweri Museveni, den IStGH über die Situation in Norduganda.  
 
Die Lord's Resistance Army (LRA), so die Nachforschungen von Human Rights Watch, war bei den Entführungen, Hinrichtungen, Folterungen, Verstümmelungen, Vergewaltigungen und sexuellen Angriffen auf Tausende von ugandischen Zivilisten, darunter auch Kinder, beteiligt. In den letzten zwei Jahren haben die Rebellengruppen cirka 12.000 Kinder entführt, die sie als Soldaten, Arbeiter und sexuelle Sklaven einsetzten. Den Entführten wird typischerweise mit dem Tode gedroht, wenn sie Befehle, wie das Töten von Zivilisten oder die Entführung anderer Kinder, verweigern.  
 
„Es ist wichtig, dass der IStGH Maßnahmen ergreift, um Zeugen und Opfer vor Vergeltungen zu schützen", sagte Richard Dicker, Direktor des Programms Internationale Justiz von Human Rights Watch. „Diejenigen, die bereit sind vorzutreten, müssen geschützt werden".  
 
Human Rights Watch drängte den IStGH darauf, angemessenen Schutz für Zeugen und Opfer zu bieten. Insbesondere müssen die Ermittlungen so geführt werden, dass die Sicherheit der sich immer noch in den Händen der Rebellen befindlichen Kinder nicht gefährdet wird. Dazu ist die Entsendung von zusätzlichem Personal zum Schutz der Kinder und von zusätzlichen Menschenrechtsbeobachtern nach Norduganda von äußerster Bedeutung.  
 
Neben den von der LRA begangen Verbrechen wurden von Human Rights Watch auch Verbrechen durch die ugandischen Regierungstruppen berichtet. Das Büro des Anklägers sollte darauf vorbereitet sein, Ermittlungen auf beiden Seiten des Konfliktes zu untersuchen.  
 
„Der IStGH muss eine unabhängige Untersuchung in Uganda führen", so Dicker. „Der IStGH hat die Befugnis, Ermittlungen auf beiden Seiten des Konflikts zu führen, nicht nur gegen die LRA".  
 
Das ugandische Parlament ratifizierte den IStGH-Vertrag im Juni 2002. Dabei verpflichtete sich Uganda, mit dem IStGH bei den Ermittlungen zu kooperieren, indem sie Beweise liefen und Personen, die vom IStGH gesucht werden, verhaften und dem Gerichtshof überstellen.  
 
„Wir erwarten von der ugandischen Regierung, dass sie mit dem Gerichtshof zusammenarbeitet und für den Schutz von Zeugen und Opfern sorgt", sagte Dicker.

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