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Usbekistan: Freilassung des inhaftierten Menschenrechtsverteidigers gefordert

Sodomie-Gesetz aus der Sowjet-Ära genutzt, um an Dissidenten Vergeltung zu üben

Der unabhängige Journalist und Menschenrechtsverteidiger Ruslan Scharipow muss sofort freigelassen werden, forderte Human Rights Watch heute. Human Rights Watch rief die usbekische Regierung auch dazu auf, das Gesetz gegen Homosexualität, aufgrund dessen Scharipow veruteilt wurde, aufzuheben.

„Ruslan Scharipow ist im Gefängnis, weil er sich öffentlich gegen Regierungskorruption und Menschenrechtsmissbräuche ausgesprochen hatte“, sagte Rachel Denber, amtierende Direktorin der Europa und Zentralasien Abteilung von Human Rights Watch. „Seine Inhaftierung ist eine Schande“.

Im vergangenen Jahr wurden bereits vier inhaftierte Menschenrechtler von der usbekischen Regierung freigelassen. Doch machte die Regierung im Dezember deutlich, dass für Scharipow, ungeachtet internationalen Drucks, keine Amnestie in Frage kommt.

Scharipow wurde am 29. Mai 2003 in Taschkent verhaftet. In den ersten Tagen in Untersuchungshaft wurde er von Gefängnisbeamten mit körperlicher Gewalt bedroht und unter anderem mit einer Flasche vergewaltigt. In einem aus dem Gefängnis geschmuggelten Brief bestätigte er, dass er gefoltert wurde. Bis zu seiner Verhandlung am 8. August 2003 hatte er alle Vorwürfe entschieden zurückgewiesen. Doch verzichtete Scharipow in seinem Verfahren unerwartet auf einen rechtlichen Beistand, bekannte sich zu allen Anklagepunkten schuldig und bat darum, dass seine Mutter, die einzige außenstehende Prozessbeobachterin, von der Verhandlung ausgeschlossen wird. Alle diese Punkte gaben großen Anlass dazu, dass er zu diesen Handlungen gezwungen wurde. Human Rights Watch fordert deshalb eine unabhängige Untersuchung im Verfahren gegen Scharipow.

Am 13. August 2003 wurde Scharipow vom Bezirksgericht in Tashkent wegen homosexuellen Handlungen (Artikel 120 des usbekischen Strafgesetzbuches), sexuellem Kontakt zu Minderjährigen (Artikel 128) und der Anstiftung Minderjähriger zu „unsozialem Verhalten“ (Artikel 127) zu einer fünfeinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Das Strafmaß wurde in einem Berufungsverfahren im September auf vier Jahre herabgesetzt. Bei diesem Verfahren erschien Scharipow mit sichtbaren Verletzungen im Gesicht. Es besteht die dringende Befürchtung, dass Scharipow im Gefängnis weiter gefoltert und misshandelt wird.

Im vergangenen Monat reichte Human Rights Watch dem usbekischen Präsidenten Islam Karimow eine Petition, die von mehr als 650 Menschen weltweit unterzeichnet wurde, ein. Darin wurde er zur Aufhebung des umstrittenen Artikels 120 aufgefordert.

„Bei dem Sodomie-Gesetz handelt es sich um ein Gesetz aus der Stalin-Ära. Es dient dazu, Dissidenten zu bestrafen und dringt in die Privatsphäre und Würde von Erwachsenen ein. Außerdem fördert es Diskriminierung und Hass“, sagte Denber. „Scharipows Verfahren macht deutlich, wie einfach Sodomie-Gesetze dazu verwendet werden, um Aktivisten zu brandmarken und zu unterdrücken“.

Artikel 120 steht im Widerspruch zu grundlegenden Menschenrechten, die in dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verankert sind und der von Usbekistan im Jahre 1996 ratifiziert wurde. Das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen, das die Übereinstimung des Paktes überwacht, hat festgestellt, dass Gesetze, die einvernehmliches homosexuelles Verhalten unter Strafe stellen, gegen den im Pakt verankerten Gleichheitsgrundsatz und die Garantie der freien Privatsphäre verstoßen. Auch wurde festgestellt, dass die sexuelle Ausrichtung ebenso unter den Gleichheitsgrundsatz fällt (Artikel 2 und 26 des Paktes).

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