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Katar: Reformen des Arbeitsrechts ändern nichts an menschenrechtsfeindlichem System

Arbeitsmigranten von Misshandlung und Ausbeutung bedroht

(Beirut) – Die im Jahr 2016 in Kraft getretenen Änderungen im Arbeitsrecht schützen ausländische Arbeitnehmer nicht vor den schweren Menschenrechtsverletzungen, die die Bauindustrie und andere Niedriglohnsektoren in Katar prägen, so Human Rights Watch im heute veröffentlichten World Report 2017.

Arbeitsmigranten auf einer Baustelle in der Aspire Zone in Doha, 26. März 2016. © 2016 Naseem Zeitoon/Reuters


Zwar wurde auch das Kafala- oder Bürgschaftssystem reformiert, aber sein grundlegend ausbeuterischer Charakter blieb erhalten. Arbeitsmigranten dürfen auch in Zukunft nicht ihre Arbeitgeber wechseln, auch dann nicht, wenn sie an ihrem Arbeitsplatz misshandelt werden, und benötigen weiter eine Genehmigung des Arbeitgebers, um das Land zu verlassen.

„Katar hat offensichtlich kein Interesse an echten Reformen des Arbeitssystems, und das bedeutet, dass es zu immer mehr Menschenrechtsverletzungen und immer mehr Ausbeutung kommen wird. Arbeitsmigranten werden weiter leiden“, so Joe Stork, stellvertretender Leiter der Nahost-Abteilung von Human Rights Watch. „Katar behauptet, es habe das Kafala-System abgeschafft, aber es hat nur seinen Namen geändert.“

In dem 687-seitigen World Report, der in diesem Jahr zum 27. Mal erscheint, fasst Human Rights Watch die wichtigsten Menschenrechtsentwicklungen in mehr als 90 Ländern weltweit zusammen. In seinem einleitenden Essay schreibt Executive Director Kenneth Roth, dass eine neue Generation autokratischer Populisten versucht, das Konzept des Menschenrechtsschutzes auszuhebeln. Menschenrechte werden von ihnen als ein Hindernis auf dem Weg gesehen, den Mehrheitswillen umzusetzen. Da viele Menschen sich durch die Globalisierung abgehängt fühlen und zunehmend Angst vor Gewaltverbrechen haben, müssen Zivilgesellschaft, Medien und Öffentlichkeit sich ihrer Aufgabe stellen und die Werte verteidigen, auf denen die rechtsstaatliche Demokratie beruht.

Das Gesetz Nr. 21 aus dem Jahr 2015, das die Ein- und Ausreise von Ausländern und ihren Wohnsitz regelt, trat im Dezember 2016 in Kraft. Es bezieht sich auf „Anwerber“ statt auf „Bürgen“, aber das System ist grundsätzlich das gleiche. Auch unter dem neuen Gesetz benötigen ausländische Arbeitnehmer eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ von ihrem derzeitigen Arbeitgeber, um ihren Arbeitsplatz vor Vertragsende legal wechseln zu können. Darüber hinaus muss der Wechsel von einer undefinierten „zuständigen Stelle“ sowie von den Ministerien für Inneres, Arbeit und Soziales genehmigt werden.

Wenn im Arbeitsvertrag keine Vertragsdauer festgeschrieben ist, müssen Arbeitnehmer unter dem neuen Gesetz fünf Jahre warten, bis sie ihren Arbeitgeber verlassen dürfen. Auch müssen die Arbeiter eine Genehmigung ihres Arbeitgebers vorlegen, wenn sie aus Katar ausreisen wollen. Unter dem neuen Gesetz soll eine Härtefallkommission für Arbeiter eingerichtet werden, deren Arbeitgeber ihre Zustimmung zur Ausreise verweigern. Aber die willkürliche Einschränkung des Rechts der Arbeitnehmer, das Land zu verlassen, bleibt in Kraft. Dadurch können Arbeitgeber ihre Angestellten willkürlich daran hindern, in ihr Heimatland zurückzukehren.

Das neue Gesetz schließt ausdrücklich Hausangestellte aus, wodurch diese noch stärker von Missbrauch und Ausbeutung bedroht sind. Neben Verstößen gegen ihre Arbeitsrechte erleben zahlreiche Hausangestellte auch körperliche und sexuelle Misshandlungen. Ein neues Gesetz über Hausangestellte befindet sich noch immer im Entwurfsstadium und wurde nicht veröffentlicht.

Die Behörden von Katar sollen gewährleisten, dass Arbeitsmigranten das Recht haben, ihren Arbeitgeber vor Vertragsende zu wechseln, und die Ausreisegenehmigung abschaffen.

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