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(Brüssel) – Die Vorschläge der EU-Kommission zur Asylpolitik der Europäischen Union reflektieren überwiegend das negative politische Klima in Europa und beschneiden tendenziell die Rechte von Flüchtlingen.

In einem am 6. April 2016 veröffentlichten Papier schlägt die Kommission einige wichtige und positive Maßnahmen vor. Aber sie betont restriktive, zum Teil sogar Strafmaßnahmen, um den Zugang von Asylsuchenden zur EU und ihre Bewegungsfreiheit innerhalb der Mitgliedstaaten einzuschränken.

Migrants who may be returned to Turkey demonstrate inside the Moria registration centre on the Greek island of Lesbos on April 5, 2016.  © 2016 Reuters

„Die Kommission betont zurecht, dass das marode EU-Asylsystem reformiert und sichere, legale Zugänge ausgebaut werden müssen“, sagt Judith Sunderland, stellvertretende Leiterin der Abteilung Europa und Zentralasien von Human Rights Watch. „Aber nur wenige Vorschläge sind neu und konkret. Einige spezifische Maßnahmen würden Asylsuchende und Geflüchtete bestrafen und ihre Rechte einschränken.“

Die Kommission hat zwei Optionen vorgeschlagen, die nun politisch diskutiert werden sollen. Nach der ersten würde die EU einen neuen Notfall-Verteilungsplan einführen, der dann in Kraft tritt, wenn eine erhebliche Zahl Asylsuchender einen EU-Mitgliedstaat erreicht. Die zweite Option sieht eine weitreichendere Reform des bestehenden Dublin-Systems vor, unter dem die Hauptverantwortung für die Asylverfahren beim Einreiseland liegt. Stattdessen soll ein zentralisiertes System eingeführt werden, das die Verantwortung für Asylsuchende anhand von Kriterien wie der relativen Größe, des Wohlstandes und der Aufnahmekapazitäten jedes Landes verteilt - unabhängig davon, über welches Land eine Person einreist. Die Kommission plant, bis zum Sommer einen Vorschlag auszuformulieren.

Beide Optionen stützen sich auf den Umverteilungsplan, der den EU-Ländern im September 2015 auferlegt wurde. Der Plan sieht vor, im Laufe der nächsten zwei Jahre 160.000 Asylsuchende aus EU-Grenzstaaten wie Griechenland und Italien umzuverteilen. Allerdings wurden bis heute nur 1.111 Menschen umverteilt. Der erhebliche Widerstand gegen den Plan und seine schlechte Umsetzung sind kein gutes Omen für einen dauerhaften Verteilungsmechanismus.

„Das Dublin-System neu zu gestalten, dies ist notwendig und längst überfällig“, so Sunderland. „Jedes neue System sollte Mechanismen stärken, mit denen Familienmitglieder zusammengeführt werden, und die individuellen Umstände der Asylsuchenden berücksichtigen, wenn entschieden wird, in welchem Land ihr Schutzanspruch geprüft wird.“

Nach den Vorschlägen der Kommission sollen die EU-Richtlinien über Asylverfahren und die Kriterien überarbeitet werden, nach denen eine Person einen Status als Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigte erhält, um die Verfahren in allen EU-Mitgliedstaaten stärker zu harmonisieren. Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, die zeitlich begrenzten Schutz erhalten und weniger Rechte als anerkannte Flüchtlinge haben, auch hinsichtlich Familienzusammenführung. Es ist wichtig, die Disparitäten und Ermessensspielräume in zentralen Fragen zu reduzieren. Aber die Vorschläge deuten darauf hin, dass der kleinste gemeinsame Nenner zum Standard werden soll, statt übergreifende Verbesserungen einzuführen.

In einem zentralen Abschnitt des Papiers kündigt die Kommission an, zu untersuchen, wie die Rechte, die Personen mit Flüchtlings- oder subsidiärem Schutzstatus erhalten, angepasst werden können, „um sowohl unangemessene Anreize als auch sekundäre Bewegungen zu reduzieren“. Auch sollen sich Flüchtlings- und subsidiärer Schutzstatus zukünftig noch stärker voneinander unterscheiden. Allerdings fehlen Details darüber, wie sich diese Änderungen auf die Betroffenen auswirken. Explizit fordert das Papier die EU-Mitgliedstaaten dazu auf, den Schutzstatus von Person systematisch zu überprüfen. Offensichtlich sollen Anerkennungen als Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte häufiger entzogen werden, wenn sich die Situation in den Herkunftsländern verändert.

Außerdem betont die Kommission erneut ihr Ziel, eine EU-weit gültige Liste „sicherer Herkunftsstaaten“ einzuführen. Das würde bedeuten, dass die Asylanträge aller Angehöriger dieser Länder beschleunigt bearbeitet werden, da davon ausgegangen wird, dass sie keinen Anspruch auf internationalen Schutz haben. Dieser Ansatz ist grundsätzlich problematisch, weil er dazu führt, dass individuelle Asylgesuche voreingenommen überprüft werden.

In der Praxis sind Listen sicherer Herkunftsstaaten schwer zu überarbeiten, wenn sich vor Ort die Bedingungen ändern. Zum Beispiel stand die Ukraine in vielen EU-Mitgliedstaaten noch auf der Liste sicherer Ländern, als bereits monatelang Tausende Menschen vor dem Konflikt und der sich massiv verschlechternde Menschenrechtslage auf der Flucht waren. Ein wesentlich besserer Ansatz, der auch Antragsrückstände in den nationalen Asylsystemen reduzieren könnte, wäre eine Liste „unsicherer“ Länder, deren Angehörige mutmaßlich Anspruch auf internationalen Schutz haben.

Weiterhin schlägt die Kommission harte Maßnahmen vor, um Asylsuchende daran zu hindern und dafür zu bestrafen, von einem EU-Land zum nächsten zu ziehen, um Asyl zu beantragen - das wird als „sekundäre Bewegung“ bezeichnet. Diese Maßnahmen würden Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und Haft beinhalten, wenn ein Asylsuchender versucht, in ein anderes Land einzureisen, oder dies offensichtlich plant. Diejenigen, die weiterreisen wollten, sollen beschleunigten Verfahren unterworfen werden, die dazu führen könnten, dass ihnen ihr Anspruch auf Asyl abgesprochen wird. Ebenfalls sollen in einem EU-Land anerkannte Flüchtlinge bestraft werden, wenn sie versuchen, in ein anderes EU-Land umzuziehen.

Dass die Verantwortung für Asylsuchende zwischen den EU-Staaten ungerecht verteilt ist, ist untrennbar mit unterschiedlichen Bedingungen und Zukunftsperspektiven für Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge verbunden. Es ist grausam, fehlgeleitet und kurzsichtig, Asylsuchende dafür zu bestrafen, dass sie entscheiden, wo sie die besten Aussichten haben, ihre Leben neu aufzubauen, auch mit ihren Angehörigen. Ob eine Person versucht hat, sich „sekundär zu bewegen“, darf keinen Einfluss auf die Entscheidung haben, ob ihr Asylgesuch glaubhaft und gerechtfertigt ist.

Positiv ist, dass das Papier unterstreicht, dass es sicherer und legaler Wege nach Europa bedarf, was Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen schon lange empfehlen. Aber die Kommission tut wenig mehr, als ihren alten Plan für eine EU-weite Umverteilungspolitik zu wiederholen und die Mitgliedstaaten dazu zu ermutigen, Geflüchteten und Asylsuchenden die Einreise über private Bürgschaften und andere Arten von Visa, etwa für Studierende, Arbeiter oder Wissenschaftler, zu ermöglichen. Die Kommission sagt nicht klar zu, sich für robuste Programme für humanitäre Visa einzusetzen, Asylsuchende dabei zu unterstützen, zum Zweck der Antragstellung legal und sicher in die EU einzureisen, oder Familienzusammenführungen zu vereinfachen.

Die Vorschläge der Kommission stehen vor dem Hintergrund der zutiefst problematischen Vereinbarung mit der Türkei, Migranten und Asylsuchende zurückzuschieben, die seit dem 21. März die griechischen Inseln von der Türkei aus erreicht haben - an dem Tag trat das Abkommen in Kraft. Derzeit werden Schritte eingeleitet, um den Behörden zu ermöglichen, alle Asylanträge dieser Personen als unzulässig abzulehnen. Das Abkommen umfasst einen entwürdigenden eins-zu-eins-Flüchtlingstausch, nach dem für jeden in die Türkei abgeschobenen Syrer ein anderer syrischer Geflüchteter in ein EU-Land umverteilt wird.

Fehlende Transparenz und Unsicherheit hinsichtlich des Schicksals der in die Türkei abgeschobenen Personen kennzeichnen die ersten Rückführungen.

„Wir müssen die Kommission und alle EU-Mitgliedstaaten an der Vision eines Europas messen, das weltweit ein Zeichen für die Rechte von Flüchtlingen setzt“, sagt Sunderland. „Das heißt, dass das schreckliche Abkommen mit der Türkei aufgehoben werden und ein umfangreiches Umverteilungsprogramm vorangebracht werden muss, genau wie humanitäre Visa und Familienzusammenführungen. All das darf nicht unter dem Zeichen der Einwanderungskontrolle stehen, sondern unter dem des Einsatzes für sichere und legale Alternativen zu Schleppern für Menschen, die Schutz suchen.“

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