Skip to main content

Verbotene Drohnen-Angriffe verhindern

Deutschland muss dafür sorgen, dass niemand die US-Luftwaffenbasis Ramstein für völkerrechtswidrige Angriffe nutzt.

Veröffentlicht in: Frankfurter Rundschau

In einer lauen Sommernacht im August 2012 tötete ein US-Drohnenangriff fünf Männer, die sich hinter einer Moschee in Khaschamir, im Südosten des Jemen, versammelt hatten. Drei von ihnen waren mutmaßliche Mitglieder von Al Kaida auf der Arabischen Halbinsel (Aqap). Bei den beiden anderen handelte es sich um Persönlichkeiten aus der Dorfgemeinschaft. Der erste, Salim bin Ali Jaber, war ein Geistlicher, der gegen die Gewalt von Aqap gepredigt hatte. Der zweite, sein Cousin Walid, war Polizist. Wie Augenzeugen und Verwandte mir berichteten, waren die mutmaßlichen Aqap-Mitglieder auf Salim Jaber zugegangen, um ihn davon abzuhalten, gegen die Gruppe zu predigen.

Heute wird das Verwaltungsgericht Köln in einem beispiellosen Verfahren mit Anhörungen im Namen dieser Verwandten beginnen. Die jemenitischen Kläger berufen sich darauf, dass der US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz vermeintlich in den Drohnenangriff, der ihre Angehörigen tötete, verwickelt war. Deutschland, so ihre Argumentation, verletze seine verfassungsrechtliche Verpflichtung, das Recht auf Leben zu schützen, indem die USA Ramstein für todbringende Drohneneinsätze nutzen könnten.

Nach Recherchen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ und Intercept ist Ramstein der Dreh- und Angelpunkt des geheimen US-Drohnenprogramms. Die Bundesregierung hält dem entgegen, die USA hätten zugesichert, dass von Deutschland aus keine Drohnen befehligt oder gesteuert werden. Diese Sprachregelung verschleiere jedoch die große technische Bedeutung des Stützpunkts für die Drohnenschläge, so die Kläger.

Mit einer Ausdehnung des Rechts auf Leben auf Nicht-Bundesbürger auf ausländischem Staatsgebiet würden die Richter unerforschtes juristisches Neuland beschreiten, doch schon das Verfahren an sich sollte die Bundesregierung aufhorchen lassen. Allein im Jemen wurden durch US-Drohnenschläge bislang mindestens 444 Menschen getötet. Auch wenn die USA nicht preisgeben wollen, wie viele Opfer Zivilisten waren, so dürften die Jabers nicht die Einzigen bleiben, die derartige Fälle vor deutsche Gerichte bringen.

Während nun das Verwaltungsgericht Köln am Zug ist, sollte zugleich die Bundesregierung dafür sorgen, dass ausländische Streitkräfte Ramstein nicht für völkerrechtswidrige Angriffe nutzen. Dies sind Operationen, bei denen in bewaffneten Konflikten wahllos oder unverhältnismäßig Zivilisten getötet werden. Oder es handelt sich um Angriffe, bei denen Menschen getötet werden, die keine unmittelbare Bedrohung für andere darstellen – ohne dass dies im Rahmen eines bewaffneten Konflikts stattfindet.

Die Bundesregierung sollte die USA auch drängen, Licht ins Dunkel des verdeckten Tötungsprogramms zu bringen, damit – wenn ein Angriff sein Ziel verfehlt – die Opfer zumindest wissen, von wem sie Wiedergutmachung einfordern können.

Deutschlands enge sicherheitspolitische Kooperation mit den USA darf kein Grund dafür sein, sich vor diesem Thema zu drücken. Im Gegenteil: Berlin könnte mit seinem Einfluss in Washington darauf hinwirken, dass die USA einen völkerrechtlich vertretbaren Kurs einschlagen.

Obwohl die USA beteuern, zivile Todesopfer durch Drohnenschläge seien selten, bekennen sie sich praktisch nie zu solchen Angriffen oder bestätigen die Zahl der Todesopfer nur dann, wenn Amerikaner oder Staatsbürger ihrer westlichen Verbündeten unter den Opfern sind. Die Angehörigen von Salim und Walid Jaber haben bis heute weder ein Bekenntnis der USA zu dem Angriff in Khaschamir erhalten, geschweige denn eine Entschuldigung. Ein geheimes US-Dokument, das Intercept vorliegt, belegt, dass Washington bereits zwei Tage nach dem Angriff wusste, dass „mögliche Unbeteiligte“, einschließlich eines Aqap-kritischen Geistlichen, getötet wurden.

Trotzdem dauerte es zwei Jahre, bis die Jabers eine Entschädigung erhielten – eine informelle Barzahlung von 100 000 US-Dollar über einen jemenitischen Geheimdienstbeamten, der erklärte, das Geld stamme aus den USA. Diese Doppelmoral lässt auch die Jabers nicht kalt: „Es war ein großer Schock“, so Faisal Jaber über Obamas Entschuldigung. Die Botschaft der USA sei klar: „Ob wir unschuldig sind oder nicht – Obama ist es egal, wie viele Jemeniten er tötet.“

Mitte Mai riefen zehn Nichtregierungsorganisationen – darunter auch Human Rights Watch sowie ECCHR und Reprieve, die beiden Organisationen, welche die Jabers vertreten – die US-Regierung auf, einen systematischen Ansatz für den Umgang mit Antiterroroperationen, bei denen Zivilisten getötet oder verletzt werden, zu entwickeln, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Opfer. Die USA sollten solche Fehlschläge, insbesondere auch den Tod von Salim und Walid Jaber, gründlich und unabhängig untersuchen, die Ergebnisse veröffentlichen und die zivilen Opfer entschädigen.

Deutschland sollte sich nicht nur aus moralischen, sondern auch aus strategischen Gründen für ein solches System einsetzen. Durch den Angriff in Khaschamir wurden die Leichenteile von Salim und Walid Jaber über das gesamte Moscheegelände verteilt. Wenn Dorfbewohner heute auf die Fotos der verstreuten Überreste blicken, „denken sie an Amerika“, so Faisal Jaber. Sollte die Bundesregierung nicht dafür sorgen, dass Deutschland bei derartigen Angriffen keine Rolle spielt, könnten die Dorfbewohner beim Anblick dieses Grauens eines Tages auch an Deutschland denken.

Your tax deductible gift can help stop human rights violations and save lives around the world.