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Ukraine: Mutmaßliche Misshandlung Timoschenkos untersuchen

Behörden sollen angemessene medizinische Behandlung sicherstellen

(Moskau, 1. Mai 2012) — Die ukrainischen Behörden sollen die Anschuldigung, wonach Julia Timoschenko in ihrer Haft von Wärtern geschlagen wurde, unverzüglich, unabhängig und gründlich untersuchen, so Human Rights Watch. Die ehemalige Premierministerin Timoschenko leistet wegen angeblichen Amtsmissbrauchs im Straflager Katschanowkain der ost-ukrainischen Stadt Charkiw eine siebenjährige Haftstrafe ab. Human Rights Watch ist äußerst besorgt, dass die Anklage und Verurteilung Timoschenkos im Oktober 2011 politisch motiviert waren.

Am 22. April 2012 erklärte Timoschenkos Anwalt in einer Pressemitteilung, seine Mandantin, die an akuten Bandscheibenproblemen leidet, sei während einer Zwangsverlegung von der Strafkolonie in ein Krankenhaus von Strafvollzugsbeamten geschlagen worden. Die Wärter hätten ihre Arme und Beine verdreht und sie in den Unterleib geschlagen, woraufhin Timoschenko das Bewusstsein verloren habe, so der Anwalt. Im Krankenhaus habe Timoschenko eine angebotene Therapie, die sie für nicht angemessen hielt, abgelehnt und sei schließlich am 22. April in die Haftanstalt zurückverlegt worden.

„Der Gedanke, dass Timoschenko mit Schlägen gezwungen wurde, in ein Krankenhaus zu gehen, ist empörend“, so Hugh Williamson, Direktor der Europa- und Zentralasien-Abteilung von Human Rights Watch. „Die Vorwürfe müssen untersucht und alle Verantwortlichen für etwaige Misshandlungen strafrechtlich verfolgt werden.“

Am 24. April besuchte ein Vertreter des Büros des ukrainischen Ombudsmanns Timoschenko in ihrer Haft und dokumentierte Verletzungen wie Blutergüsse an Oberkörper und Unterleib, die auf körperliche Misshandlung hindeuten. Nach dem Besuch veröffentlichte das Büro des Ombudsmanns eine Erklärung, in der der Generalstaatsanwalt aufgefordert wird, strafrechtliche Ermittlungen der Misshandlungsvorwürfe einzuleiten. Darüber hinaus forderte das Büro des Ombudsmanns die ukrainischen Justizvollzugsbehörde auf, Timoschenko die dringend notwendige Behandlung ihres Bandscheibenvorfalls zu ermöglichen.

Die Justizvollzugsbehörde bestritt die Misshandlungsvorwürfe. Die Bezirksstaatsanwaltschaft bestätigte zwar, dass Timoschenkos Verlegung ins Krankenhaus gegen ihren Willen erfolgt sie, verteidigte die von den Strafvollzugsbeamten eingesetzten Zwangsmaßnahmen jedoch als gerechtfertigt und nach ukrainischem Recht zulässig.

Medienberichten und den zahlreichen Erklärungen ihres Anwalts zufolge begann Timoschenko bereits kurz nach ihrer Inhaftierung im August 2011 über Bandscheibenprobleme zu klagen. Nach ihrer Verlegung in die Strafkolonie im Dezember verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand rasch. Im Februar lehnte sie die ihr angebotene Behandlung mit der Begründung ab, sie vertraue den Ärzten im ukrainischen Justizvollzug nicht. Stattdessen verlangte sie, Zugang zu einem Arzt ihres Vertrauen zu erhalten, und beantragte, zur Behandlung nach Deutschland reisen zu dürfen. Beide Gesuche wurden von der Leitung der Strafkolonie abgelehnt.

Eine Gruppe kanadischer und deutscher Ärzte erhielt schließlich die Erlaubnis, Timoschenko zu untersuchen. Die Mediziner beurteilten ihre Beschwerden als ernsthaft und systemisch und empfahlen eine angemessene Behandlung. Nach Einschätzung der Experten ist das Krankenhaus unzureichend ausgestattet, um Timoschenko angemessen zu versorgen, weshalb eine Behandlung an einem anderen Ort notwendig sei.

Die ukrainische Regierung ist verpflichtet, für eine adäquate medizinische Versorgung aller Häftlinge zu sorgen. Human Rights Watch forderte die Ukraine auf, eine Lösung zu finden, durch die Timoschenko schnellstmöglich eine angemessene Behandlung erhält.

Prozess und Verurteilung im Oktober 2011

Timoschenko wurde wegen Amtsmissbrauchs während ihrer letzten Amtszeit als Premierministerin von 2007 bis 2010 zu sieben Jahren Haft verurteilt. Die Anklage bezog sich auf einen Vertrag zwischen der staatlichen ukrainischen Öl- und Gasgesellschaft Naftogaz und der russischen Gazprom, den Timoschenko im Jahr 2009 ausgehandelt hatte, sowie auf ihre Billigung einer Richtlinie, die die Unterzeichnung des Vertrages ohne vorherige Genehmigung durch das Ministerkabinett erlaubte. Timoschenkos Verteidigung beteuerten, Timoschenko habe aus dem Gasgeschäft keinen persönlichen finanziellen Nutzen gezogen und ihr Handeln stelle keine Straftat dar.

Sowohl führende ukrainische Menschenrechtsgruppen als auch internationale Organisationen äußerten die Sorge, die Anklage gegen Timoschenko sei politisch motiviert gewesen. Jewgeni Sakarow, der stellvertretende Vorsitzende der Charkiwer Menschenrechtsgruppe, einer führenden Menschenrechtsorganisation, die den Prozess gegen Timoschenko beobachtet hatte, erklärte gegenüber Human Rights Watch, das Verfahren sei nach Einschätzung seiner Organisation von den Behörden inszeniert worden, um die prominente Oppositionsführerin aus der politischen Arena zu beseitigen. Laut Sakarow strotze der Prozess gegen Timoschenko geradezu vor Verfahrensmängeln. So hätten seine Beobachter festgestellt, dass ihr Anwalt regelmäßig die nötige Zeit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung verweigert wurde.

Laut Arkadi Buschenko vom Ukrainischen Helsinki-Menschenrechtsbündnis fehlt der Verurteilung Timoschenkos die rechtliche Grundlage, da die Handlungen, die zu dem Schuldspruch führten, keinem Straftatbestand entsprechen.

„Ich sehe hinter diesem Prozess keine andere Veranlassung, als die Beseitigung der stärksten Oppositionsführerin und die Schwächung der Opposition im Allgemeinen“, so Buschenko gegenüber Human Rights Watch.

Der Human Rights Watch World Report2012kritisiert die mangelnde Unabhängigkeit der ukrainischen Justiz und äußert die Sorge, dass Timoschenkos Verurteilung und Verhaftung sowie die Anklage von ehemaligen Regierungsbeamten das öffentliche Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz gefährden könnte.

Timoschenko hatte gegen den Schuldspruch Berufung eingelegt, die das zuständige Berufungsgericht in Kiew im Dezember jedoch ablehnte. Gegen diese Entscheidung klagte Timoschenko im Januar vor dem Hohen Sondergerichtshof der Ukraine für Zivil- und Strafverfahren. Die nächste Anhörung zu ihrer Beschwerde wurde für den 15. Mai anberaumt.

„Die Beweggründe für die Strafverfolgung Timoschenkos sind zweifellos höchst fragwürdig“, so Williamson. „Es ist gut möglich, dass sie nicht wegen einer Straftat angeklagt wurde, sondern weil sie eine Entscheidung getroffen hat, die der derzeitigen Regierung missfällt. Ein solcher Missbrauch des Strafrechts untergräbt den Rechtsstaat in seinem Kern.“

 

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