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(Beirut, 16. September 2010) - Libanons Justiz zieht Arbeitgeber für die Verletzung grundlegender Rechte von Arbeitsmigranten, die als Hausangestellte arbeiten, meist nicht zur Verantwortung, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Die Regierung soll sicherstellen, dass die Rechte dieser Arbeitnehmer von den libanesischen Gerichten geschützt werden.

Der 54-seitige Bericht „Without Protection: How the Lebanese Justice System Fails Migrant Domestic Workers” untersucht 114 Urteile libanesischer Gerichte in Verfahren zwischen ausländischen Hausangestellten und ihren Arbeitgebern. Den Ergebnissen zufolge halten das Fehlen einfacher Beschwerdemechanismen, langwierige gerichtliche Verfahren und eine restriktive Visa-Politik viele Ausländer davon ab, Anzeige gegen ihre Arbeitgeber zu erstatten oder gerichtlich vorzugehen. Selbst wenn es zu Anzeigen kommt, versagen Polizei- und Justizbehörden darin, bestimmte Verstöße gegen Hausangestellte als Verbrechen zu behandeln.

„Die libanesische Polizei und Justiz verschließen ihre Augen vor den Menschenrechtsverletzungen an Hausangestellten. Dadurch machen sie sich mitschuldig an dem fortdauernden Missbrauch gegenüber dieser gefährdeten Gruppe“, so Nadim Houry, Leiter des Beiruter Büros von Human Rights Watch. „Jemanden einzusperren oder zu schlagen ist ein Verbrechen unabhängig von der Identität des Opfers.“

Human Rights Watch hat nicht ein einziges Beispiel unter den 114 untersuchten Fällen gefunden, in dem ein Arbeitgeber für das Einsperren eines Angestellten, die Abnahme des Ausweises oder die Verweigerung von Nahrung bestraft worden wäre, obwohl diese Rechtsverstöße tagtäglich passieren. Libanesische Familien beschäftigen schätzungsweise 200.000 ausländische Hausangestellte, vor allem aus Sri Lanka, Äthiopien, den Philippinen und Nepal.

Anzeigen dieser Angestellten gegen ihre Arbeitgeber werden von den Gerichten oft monate- und manchmal jahrelang nicht bearbeitet. Dies stellt für die Arbeitnehmer eine zusätzliche Belastung dar, da sie auf Grund der restriktiven Visapolitik des Libanon kaum lange genug im Land bleiben können, um den Fall weiter zu verfolgen. Human Rights Watch untersuchte 13 Gerichtsverfahren, die durchschnittlich 24 Monate dauerten. Beanstandungen wegen unbezahlter Löhne nahmen 21 bis 54 Monate in Anspruch. Selbst einfache Beschwerden vor dem Arbeitsgericht hatten eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 32 Monaten. Unter dem kafeel- (Bürgschafts-) System verliert ein Arbeitnehmer, der seinen Arbeitgeber wechselt – selbst wenn er gegen ihn Anklage erhebt – das Recht, im Libanon zu leben, und riskiert, verhaftet und ausgewiesen zu werden.

Fälle von körperlicher Gewalt gegen ausländische Hausangestellte werden von Polizei und Staatsanwaltschaft oft nicht angemessen verfolgt. In einem Fall aus dem Jahr 2005 wartete die Polizei 21 Tage bis sie einer Beschwerde nachging, nach der ein Hausangestellter von seinem Arbeitgeber geschlagen worden war. Eine Untersuchung der Polizeiberichte über Fälle von Gewalt gegen ausländische Hausangestellte zeigt auch, dass die Polizei den Arbeitgebern häufig nur allgemeine Fragen stellt und deren Aussagen als wahrheitsgemäß anerkennt, ohne andere potentielle Zeugen zu befragen.

Zwar haben in einigen Fällen die Behörden schwere Misshandlungen an Angestellten strafrechtlich verfolgt, doch dies ist selten und hat nur zu geringen Strafen geführt. In einem weithin gepriesenen Fall verurteilte ein libanesisches Strafgericht am 9. Dezember 2009 einen Arbeitgeber zu einer Gefängnisstrafe, weil er seine philippinischen Hausangestellten wiederholt geschlagen hatte. Allerdings betrug die Strafe nur 15 Tage. Eine einmonatige Gefängnisstrafe war das höchste Human Rights Watch bekannte Strafmaß für die Misshandlung einer Hausangestellten. Sie wurde von einem Strafgericht am 26. Juni 2010 gegen einen Arbeitgeber verhängt, der eine sri-lankische Angestellte wiederholt geschlagen und sie in seinem Haus eingesperrt hatte.

Selbst Arbeitgeber, die ihre Angestellten töten, kommen häufig mit niedrigen Strafen davon. In einem Fall von 1999 verurteilte ein Strafgericht einen Arbeitgeber, der seine sri-lankische Angestellte zu Tode geprügelt hatte, zu eineinhalb Jahren Gefängnis.

„Diese Urteile sind ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber letztlich nicht mehr als ein leichter Schlag auf das Handgelenk“, so Houry. „Die Behörden müssen sicherstellen, dass Arbeitgeber, die Hausangestellte misshandeln, angemessen bestraft werden und andere dadurch vor ähnlichen Taten abgeschreckt werden.“

Wenn ausländische Hausangestellte eines Verbrechens, in der Regel Diebstahl, beschuldigt wurden, dokumentierte Human Rights Watch eine Reihe von Verstößen gegen das Recht auf ein ordnungsgemäßes und faires Verfahren. Von den 84 von Human Rights Watch überprüften Strafverfahren gegen Hausangestellte verfügten die Arbeitnehmer in 37 Fällen – 44 Prozent – nicht über einen Anwalt. In mindestens 57 der 84 Fälle standen den Beschuldigten im Verlauf der polizeilichen und gerichtlichen Untersuchung keine Übersetzer zur Verfügung, obwohl die meisten von ihnen nicht fließend arabisch sprechen. Selbst in Fällen, in denen Arbeitnehmer einer schweren Straftat beschuldigt wurden, fehlte es an Dolmetschern.

Der Bericht stellte auch fest, dass Arbeitsmigranten, die als Hausangestellte arbeiten und eines Verbrechens angeklagt wurden, Opfer von langwieriger Untersuchungshaft wurden. In mindestens 64 der insgesamt 84 untersuchten Fälle wurden die Angeklagten bereits vor der Verhandlung inhaftiert. Viele derer, die schließlich frei gesprochen wurden, waren vor der Verhandlung für durchschnittlich drei Monate inhaftiert gewesen. Mindestens vier haben mehr als acht Monate im Gefängnis verbracht, bevor sie vor Gericht frei gesprochen wurden.

„Hausangestellte landen viel zu häufig im Gefängnis, ohne die Unterstützung eines Anwalts oder Übersetzers zu haben, nur auf der Grundlage der von ihren Arbeitgebern erhobenen Vorwürfe“, so Houry. „Wie alle anderen verdienen auch sie ein faires Verfahren und die Geltung der Unschuldsvermutung.“

Trotz jüngster Zusicherungen von libanesischen Regierungsmitgliedern, einschließlich des Innen- und des Arbeitsministers, die Behandlung von ausländischen Hausangestellten zu verbessern, hat es bislang nur geringfügige, kaum ausreichende Reformen gegeben. Dazu zählt ein obligatorischer Standardarbeitsvertrag für ausländische Angestellte, der im Januar 2009 eingeführt wurde. Die Regierung hat es versäumt, wirksame Mechanismen für die Kontrolle der Arbeitsbedingungen ausländischer Hausangestellter zu entwickeln.

Human Rights Watch fordert die libanesischen Behörden zu folgenden Reformen auf:

- Entwicklung einer nationalen Strategie, so dass Beschwerden von ausländischen Hausangestellten gegen ihre Arbeitgeber zu strafrechtlichen Untersuchungen führen.

- Verabschiedung von Gesetzen, die ein vereinfachtes Schiedsverfahren zur zügigen Beilegung von Lohnstreitigkeiten ermöglichen.

- Bereitstellung von rechtlichem Beistand und zertifizierten Dolmetschern für ausländische Arbeitnehmer, die Opfer von Missbrauch wurden oder eines Verbrechens angeklagt sind.

- Einführung von Schulungsprogrammen für Polizei- und Einwanderungsbeamte sowie Richter, um die Identifikation und angemessene strafrechtliche Verfolgung von Missbrauch an ausländischen Angestellten sicherzustellen.

- Reform des Visa-Bürgschaft-Systems, so dass Arbeitsvisa nicht mehr an die Beschäftigung bei einzelnen Arbeitgebern gebunden sind und Arbeitnehmer ohne Angst vor Inhaftierung und Abschiebung eine Anzeige erstatten können.

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