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Usbekistan: Repressionen nach Blutbad von 2005 weit verbreitet

EU und USA sollen Gerechtigkeit und Schutz für die Flüchtlinge aus Andischan fordern

Die usbekische Regierung verfolgt weiterhin Menschen, die mit den Unruhen in Andischan im Mai 2005 in Verbindung gebracht werden, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht.

Der 45-seitige Bericht „Saving its Secrets: Government Repression in Andijan“ dokumentiert den immensen Druck der Regierung auf Personen, die sich an den Protesten in Andischan beteiligt haben, auf Familienangehörige von Flüchtlingen, die nach den Andischan-Unruhen aus Usbekistan geflohen sind, sowie auf Flüchtlinge, die nach Usbekistan zurückgekehrt sind. Verhöre, ständige Überwachung, Ausgrenzung und Drohungen sind zudem die Ursache für immer neue Flüchtlinge. Manche fliehen bereits zum zweiten Mal seit den Vorfällen vom 13. Mai 2005. Damals hatten Sicherheitskräfte mehrere Hundert Menschen getötet, um Proteste gegen die Regierung niederzuschlagen, denen ein bewaffneter Angriff auf die Stadt vorausgegangen war.

„Die usbekische Regierung sagte, die Angst der Andischan-Flüchtlinge vor einer Rückkehr in die Heimat sei völlig unbegründet, aber dem ist nicht so“, sagte Holly Cartner, Direktorin der Europa- und Zentralasien-Abteilung von Human Rights Watch. „Sie haben allen Grund, um ihre Sicherheit zu bangen.“

Human Rights Watch fordert die internationale Gemeinschaft auf, die Regierung in Taschkent an ihre Verpflichtung zu erinnern, die Vorfälle zu untersuchen. Zudem sollen die Verantwortlichen für das Blutbad strafrechtlich verfolgt und das repressive Vorgehen beendet werden, das ein Klima der Angst in Andischan erzeugt.

„Viele der gegenwärtigen Verstöße in Usbekistan stehen in direktem Zusammenhang mit den Vorfällen in Andischan“, so Cartner. „Usbekistans internationale Partner sollen nicht einfach einen Schlussstrich unter die Ereignisse ziehen und Taschkent damit aus der Verantwortung entlassen.“

In den frühen Morgenstunden des 13. Mai 2005 griffen bewaffnete Männer Regierungsgebäude in Andischan an, töteten Sicherheitsbeamte, stürmten das örtliche Gefängnis und nahmen Geiseln. Es folgten öffentliche Proteste mit mehreren Tausend Demonstranten, die ihrem Unmut über die Regierung Ausdruck verliehen. Als Regierungstruppen das Feuer eröffneten und wahllos in die Menge schossen, ergriffen die Menschen die Flucht. Hunderte zumeist unbewaffnete Demonstranten wurden aus dem Hinterhalt angegriffen und getötet. Die usbekische Regierung hat ihre Truppen dafür nicht zur Rechenschaft gezogen.

Die Schikanen und Zwangsmaßnahmen gegenüber zurückgekehrten Flüchtlingen und Familienangehörigen der im Ausland lebenden Flüchtlinge stehen in direktem Zusammenhang mit den seit dem Andischan-Massaker anhaltenden Versuchen Taschkents, die Demonstranten zu bestrafen. Auch werden deshalb unabhängige Stimmen zum Schweigen gebracht, die die Version der Regierung zu den Vorfällen vom 13. Mai 2005 möglicherweise in Frage stellen könnten.

Mehrere Flüchtlinge, die nach Usbekistan zurückgekehrt waren und daraufhin jedoch wieder fliehen mussten, berichteten Human Rights Watch, dass sie nach ihrer Rückkehr wiederholt verhört und zu falschen Geständnissen oder Aussagen gezwungen wurden. Dadurch sollte die Version der Regierung zu den Vorfällen im Mai 2005 gestützt werden. Einige wurden sogar gezwungen, sich öffentlich für schuldig zu bekennen, ihre Fehler „einzugestehen“ und um Vergebung zu bitten. Familienangehörige der Flüchtlinge, die in Usbekistan geblieben waren, zumeist Frauen und Kinder, berichteten Human Rights Watch von Demütigung und Schikane seitens der Behörden: Sozialleistungen, die allein erziehenden Müttern normalerweise zustünden, wurden ihnen verweigert und sie wurden von den Kommunalbehörden diskriminiert.

Der Human Rights Watch-Bericht dokumentiert außerdem, dass die Kinder der Flüchtlinge Demütigung erfahren mussten und ihnen seitens der Schulbehörden Disziplinarmaßnahmen angedroht wurden. In einigen Fällen wurden die Kinder sogar daran gehindert, die Schule weiter zu besuchen. Andere Familienangehörige, vor allem junge Männer, mussten Verhöre über sich ergehen lassen, wurden inhaftiert oder man drohte ihnen, sich für die angeblichen Verstöße ihrer Eltern vor Gericht verantworten zu müssen.

Die Flüchtlinge befinden sich selbst dann noch in großer Gefahr, wenn sie aus Usbekistan geflohen sind. Taschkent fordert hartnäckig ihre zwangsweise Rückführung und die Nachbarländer können oder wollen sie nicht schützen. Kirgistan, Kasachstan, die Ukraine und Russland haben sich allesamt über ihre internationalen Verpflichtungen hinweggesetzt: Flüchtlinge und Asylsuchende wurden zwangsweise nach Usbekistan rückgeführt.

Human Rights Watch fordert die usbekische Regierung in dem Bericht auf:

• Schikanen und andere Verstöße gegen zurückgekehrte Flüchtlinge und Familienangehörige der Flüchtlinge, die sich weiterhin im Ausland befinden, sofort zu beenden;
• eine sichere und würdevolle Rückkehr für alle Flüchtlinge, die nach Usbekistan zurückkehren wollen, zu gewährleisten;
• unabhängigen Menschenrechtsorganisationen und Medien zu gestatten, ohne Einschränkung in Andischan und ganz Usbekistan arbeiten zu können; und
• diplomatischen Delegationen und unabhängigen Beobachtern in Taschkent, einschließlich Nichtregierungsorganisationen, Zugang zu den Menschen zu ermöglichen, die von den Ländern, in denen sie Asyl gesucht haben, zwangsweise nach Usbekistan rückgeführt wurden.

Human Rights Watch appelliert an die internationalen Partner von Usbekistan:
• von Taschkent den uneingeschränkten Zugang zu Andischan für unabhängige Menschenrechtsbeobachter, Organisationen und Medien einzufordern,
• von der usbekischen Regierung erneut Rechenschaft für das Blutbad in Andischan zu verlangen; und
• der Aufnahme usbekischer Asylsuchender den Vorrang einzuräumen, bis die Voraussetzungen für ihre sichere und würdevolle Rückkehr nach Andischan gegeben sind.

Ferner appellierte Human Rights Watch an Staaten, die Asylsuchende aus Usbekistan aufnehmen, sicherzustellen, dass niemand unter Verletzung der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und des Protokolls von 1967 oder des Übereinkommens gegen Folter zwangsweise nach Usbekistan rückgeführt wird.

Im Oktober 2005 verhängte die Europäische Union ein eingeschränktes Sanktionsregime gegen Usbekistan, das in erster Linie ein Waffenembargo und ein Einreiseverbot für zwölf Regierungsvertreter umfasste. In den letzten zweieinhalb Jahren hat die EU diese Sanktionen jedoch sukzessive gelockert. Am 29. April wurde das Einreiseverbot zum zweiten Mal in Folge für insgesamt sechs Monate ausgesetzt.

„Die internationalen Partner von Taschkent sollen sich in ihren Gesprächen mit der usbekischen Regierung wieder mehr dem Thema Andischan widmen“, so Cartner. „Sie sollen die Beendigung der anhaltenden Verfolgungen in Andischan zum zentralen Ziel ihres Engagements mit Taschkent machen.“

Hintergrund

Seit drei Jahren weist die usbekische Regierung jegliche Verantwortung für die Opfer des Massakers vom 13. Mai 2005 von sich, obwohl die Beweislast erdrückend ist. Sowohl zwischenstaatliche Organisationen wie auch Nichtregierungsorganisationen haben Beweismaterial zusammengetragen, wonach Regierungstruppen wahllos auf unbewaffnete Bürger geschossen und mehrere Hundert Menschen getötet haben. Taschkent hat Forderungen der internationalen Gemeinschaft nach einer unabhängigen, internationalen Untersuchung zurückgewiesen und sich alle Mühe gegeben, die Wahrheit zu vertuschen. Die Unruhen in Andischan haben ein scharfes Vorgehen der Regierung ausgelöst. Personen, die die Wahrheit über die Vorfälle kannten, insbesondere Augenzeugen des Massakers, sowie Teilnehmer der Demonstrationen, die dem Blutbad vorangegangen waren, wurden unter Druck gesetzt.

Auch gegen die Zivilgesellschaft ging die Regierung rigoros vor und ließ Menschenrechtsverteidiger, unabhängige Journalisten und politische Aktivisten verhaften, die ihre Meinung zu den Vorfällen in Andischan geäußert hatten und Rechenschaft für die Morde vom 13. Mai 2005 forderten. Mindestens zwölf Menschenrechtler wurden aus politischen Gründen verhaftet und befinden sich immer noch im Gefängnis. Mehrere Hundert Personen, die wegen Beteiligung an den bewaffneten Angriffen und an den Protesten angeklagt wurden, sind für schuldig erkannt und in Verhandlungen, die abgesehen von einer Ausnahme nicht öffentlich waren, verurteilt worden.

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