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Der Menschenrechtsexperte Kenneth Roth hat am WEF für eine tief greifende Reform der Uno plädiert und das Verhalten der USA scharf kritisiert.

Wie stark ist die Relevanz der Vereinten Nationen durch das eigenmächtige Vorgehen der USA im Irak verringert worden?

Die Uno hat großen Schaden erlitten. Keine internationale Organisation kann es sich leisten, mit der einzig verbliebenen Supermacht im Konflikt zu stehen. Dennoch sind die Vereinten Nationen nach wie vor eine der wichtigsten Quellen, um internationale Aktionen zu legitimieren. Das zeigt sich auch darin, dass die USA derzeit wieder zur Uno zurückkehren. Jetzt, wo es darum geht, den Irakern die Regierungsmacht zurückzugeben, muss sich Washington auf die Legitimationskraft der Uno abstützen. Den USA wird sonst sofort unterstellt, Eigeninteressen zu verfolgen, wenn sie behaupten, man könne bis Ende Juni keine freie Wahlen durchführen. Das heißt aber nicht, dass alles wieder gut ist. Die Uno muss dringend reformiert werden, um ihre Glaubwürdigkeit zu stärken.

Wo liegen die Prioritäten?

Zunächst einmal beim Sicherheitsrat. Er muss zum einen hinsichtlich seiner Repräsentativität reformiert werden, zum anderen, was das Vetorecht der ständigen Mitglieder angeht. Die heutige Zusammensetzung des Sicherheitsrats widerspiegelt die Machtverhältnisse, wie sie vor 50 Jahren galten. Heute ist nicht mehr zu rechtfertigen, dass Frankreich und Großbritannien über einen ständigen Sitz verfügen, während Länder wie Brasilien, Nigeria oder Indien dieses Privileg nicht besitzen. Beim Vetorecht der ständigen Mitglieder hat sich leider eine Tradition entwickelt, wonach es völlig willkürlich eingesetzt wird. China zum Beispiel hat unlängst sein Veto gegen eine Uno-Friedensmission für Guatemala eingelegt, weil es das Land dafür bestrafen wollte, dass es Beziehungen zu Taiwan unterhält. Um solchen Missbrauch zu verhindern, muss man die Anwendung des Vetos auf eine begrenzte Zahl von Fällen einschränken, in denen zentrale nationale Interessen tangiert sind.

Während im Sicherheitsrat das Problem darin besteht, dass er zu wenig Staaten umfasst, kämpft die Uno in anderen Gremien damit, dass diese zu offen sind für alle Länder. Wie lassen sich so absurde Situationen vermeiden wie letztes Jahr in der Uno-Menschenrechtskommission, als ausgerechnet Libyen den Vorsitz dieses Gremiums übernahm?

Die Vereinten Nationen sind per Definition eine Organisation, die alle Länder umfasst. Für gewisse Organe, wie etwa die Uno-Vollversammlung, ist es deshalb unvermeidlich, dass alle Einsitz nehmen und damit das politische Gewicht der Institution stark relativiert wird. Bei anderen, maßgebenden Uno-Institutionen muss aber das Recht auf Einsitz unbedingt eingeschränkt werden. Das gilt in erster Linie für die Uno-Menschenrechtskommission, die nach dem Sicherheitsrat wohl die wichtigste Uno-Institution ist. Diese Kommission ist im Prinzip sehr mächtig: Wird ein Land von ihr verurteilt, erleidet es einen großen Imageschaden in der Welt. Das führt zur perversen Reaktion, dass gerade diejenigen Länder, die die Menschenrechte am meisten verletzen, in die Kommission drängen, um sie zu blockieren. Das wiederum schadet der Legitimität der Uno als Ganzes.

Was kann man dagegen tun?

Nehmen Sie Zimbabwe. Was zum Teufel sucht dieses Land in der Menschenrechtskommission? Es wurde von Afrika als einer der Vertreter des Kontinents in die Kommission delegiert. Man muss also bei den Ländergruppen ansetzen und sie dazu bringen, striktere Auswahlkriterien anzuwenden. Die internationale Gemeinschaft könnte auch durchsetzen, dass diese Kriterien eingehalten werden, indem sie eine verantwortungsvolle Auswahl durch administrative, politische oder ökonomische Unterstützung belohnt und offensichtliche Fehlentscheidungen entsprechend sanktioniert.

Ist eine Reform des Völkerrechts nötig, um das neuerdings von den USA reklamierte Recht, präventiv Krieg zu führen, zu regeln?

Nein, das ist kein juristisches Problem. Die Uno-Charta lässt im Prinzip schon heute einen vorbeugenden Erstschlag zur Selbstverteidigung zu. Sieht sich ein Land einer unmittelbaren militärischen Gefahr ausgesetzt, muss es nicht abwarten, bis es angegriffen wird. Umstritten ist hingegen die Führung von Präventivkriegen, für die eben keine allgemein erkennbare unmittelbare Gefährdung geltend gemacht werden kann. Der Sicherheitsrat muss deshalb klare Richtlinien erlassen, die es erlauben zu unterscheiden, was ein Erstschlag und was präventives Vorgehen ist. Präventivkriege sind auf die wenigen Fälle zu begrenzen, wo der Sicherheitsrat von deren Notwendigkeit überzeugt werden kann.

Muss das Völkerrecht überhaupt angepasst werden?

Viel größer scheint mir die Herausforderung zu sein, die Länder dazu zu bringen, internationale Rechtsprechung auch dann zu akzeptieren, wenn sie eigene Bürger und Bürgerinnen betrifft. In den letzten Jahren wurden große Anstrengungen unternommen, um Institutionen zu schaffen, die gravierende Menschenrechtsverletzungen von Regierungen gegen die eigene Bevölkerung ahnden. Ich erinnere an die Uno-Sondertribunale für Ex-Jugoslawien und Ruanda oder den Internationalen Strafgerichtshofs. Beim Letzteren droht das System des internationalen Rechts allerdings in Frage gestellt zu werden. Denn die USA beharren unter der Regierung Bush darauf, dass der Strafgerichtshof und das von ihm angewandte Recht nur für andere gilt, nicht für US-Bürger. Dies verletzt die Universalität des internationalen Rechts und damit seine Legitimität. Der Uno-Sicherheitsrat steht deshalb im Juni vor einer entscheidenden Abstimmung, wenn er darüber befindet, ob er die Ausnahmegenehmigung für die USA nochmals verlängern soll. Ich hoffe, dass die Völkergemeinschaft dieses Mal nicht nachgibt und bekräftigt, dass internationales Recht für alle gilt, inklusive die Soldaten der einzig verbliebenen Supermacht.

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