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Irak/Iranische Volksmudschaheddin: Kooperation mit UN nötig

Sicherer Ausweichort für Camp Ashraf-Bewohner zur Beurteilung ihrer Forderungen

(New York, 30. November 2011) – Die Führung der iranischen Exil-Oppositionsgruppe Modschahedin-e Chalgh (Iranische Volksmudschaheddin, kurz MEK) und die irakische Regierung sollen ohne Einschränkung mit dem UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) zusammenarbeiten, so Human Rights Watch heute.

Beide Seiten sollen den über 3.200 Iranern, die im Flüchtlingslager Camp Ashraf im Irak leben, ermöglichen, vor der geplanten Schließung des Lager durch die irakische Regierung am 31. Dezember 2011 an einen sicheren, von der UN beaufsichtigten Ort umzuziehen. Beide Parteien sollen dem UNHCR ausreichend Zeit geben, um vertrauliche Interviews mit allen Bewohnern durchzuführen und ihren Flüchtlingsstatus zu beurteilen.

„Mit jeder Stunde, die vergeht, wird die Situation der Lagerbewohner bedrohlicher“, so Bill Frelick, Direktor des Flüchtlingsprogramms von Human Rights Watch. „Um die Sicherheit der Bewohner von Camp Ashraf zu gewährleisten, sollen sie die Möglichkeit erhalten, sich von einem sicheren Ort aus um ihre Anerkennung als Flüchtlinge durch die UN zu bemühen.“

Das Flüchtlingslager Camp Ashraf, das kürzlich in Camp New Iraq umbenannt wurde, ist bereits zweimal zum Schauplatz blutiger Zusammenstöße zwischen irakischen Sicherheitskräften und Lagerbewohnern geworden. Am 8. April 2011 wurden dabei 36 Campbewohner getötet; am 29. Juli 2009 gab es 9 Tote. Nach diesen Vorfällen forderte Human Rights Watch die irakischen Behörden auf, die Bewohner des Lagers zu schützen und die tödlichen Vorfälle transparent und unabhängig untersuchen zu lassen.

Sowohl die irakischen Sicherheitskräfte als auch die MEK-Führung sollen weiteres Blutvergießen verhindern und den Bewohnern von Camp Ashraf erlauben, das Lager zu verlassen und ohne Angst vor Vergeltung durch die Camp-Führung oder die irakischen Behörden mit dem UNHCR zu sprechen.

Die UN hat angeboten, die Auflösung von Camp Ashraf zu überwachen und die Bewohner an einem sicheren Übergangsort zu betreuen. Der UN-Flüchtlingshochkommissar erklärte sich zudem bereit, die Anträge der Lagerbewohner auf Anerkennung als Flüchtlinge zu prüfen und nachhaltige Lösungen für sie zu suchen.

Human Rights Watch hat im Camp Ashraf Menschenrechtsverletzungen durch die Führung der Volksmudschaheddin gegen Lagerbewohner dokumentiert, die ihre Autorität in Frage gestellt hatten.

Human Rights Watch rief die irakische Regierung auf, ehemaligen Bewohnern von Camp Ashraf, die die Kriterien des Flüchtlingsstatus erfüllen, den Aufenthalt im Irak unter irakischer Rechtsprechung und Achtung ihrer grundlegenden Menschenrechte zu erlauben, bis eine dauerhafte Lösung gefunden werden kann.

Die iranische Regierung soll der freiwilligen Wiedereinbürgerung aller Lagerbewohner zustimmen, die in Sicherheit und Würde in den Iran zurückkehren möchten. Insbesondere dürfen sie nicht gezwungen werden, im Fernsehen übertragene Geständnisse abzugeben. Ehemalige Volksmudschaheddin hatten über derartige Vorfälle berichtet. Die Regierung soll den Rückkehrern Freizügigkeit gewähren, einschließlich des Rechts, den Iran zu verlassen. Sie soll zudem unabhängigen internationalen Organisation umfassend Zugang gewähren, damit sie die Rückkehr der Lagerbewohner überwachen können.

Da manche ehemaligen Bewohner von Camp Ashraf weder in Sicherheit im Irak bleiben noch in den Iran zurückkehren können, appellierte Human Rights Watch auch an andere Regierungen, rasch und positiv auf Anträge durch den UNHCR zu reagieren bzw. Bewohnern, denen bereits ein Pass ausgestellt wurde, die Rückkehr zu erlauben.

Die irakische Regierung soll dafür sorgen, dass MEK-Mitglieder, denen Straftaten im Irak vorgeworfen werden oder für die Auslieferungsgesuche vorliegen, offene und faire Verfahren erhalten und sämtliche Verfahrensrechte in Anspruch nehmen können. Sie soll garantieren, dass die Betroffenen weder im Irak noch im Iran Folter oder grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Die MEK wurden 1965 als bewaffnete Widerstandsgruppe gegen das Schah-Regime im Iran gegründet. Im Jahr 1981, zwei Jahre nach der iranischen Revolution, ging die Gruppe in den Untergrund, nachdem sie versucht hatte, einen bewaffneten Aufstand gegen Ayatollah Ruhollah Khomeini zu initiieren. Nach einiger Zeit im französischen Exil begaben sich die meisten Führungsmitglieder der Gruppe 1986 in den Irak, wenngleich die oberste Führungsspitze sich weiter in Frankreich aufhält.

Im Jahr 1997 setzte das US-Außenministerium die Organisation auf die Liste ausländischer Terrororganisationen, auf der sie bis heute geführt wird. Die EU hatte die Gruppe ebenfalls als Terrororganisation eingestuft, hat sie jedoch mittlerweile von der Liste gestrichen. Viele Iraker beschuldigen MEK-Mitglieder der aktiven Beteiligung an Kampagnen gegen Gegner des Regimes von Saddam Hussein. Der Sturz Saddam Husseins im April 2003 setzte auch der finanziellen und logistischen Unterstützung der Gruppe durch den Irak ein Ende.

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