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(Istanbul, 4. Mai 2011) – In der Türkei führt lückenhafter Schutz vor familiärer Gewalt dazu, dass Frauen und Mädchen häuslicher Gewalt schutzlos ausgeliefert sind, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Schutzmaßnahmen etwa durch gerichtliche Anordnungen und Notunterkünfte sind für viele Opfer wegen Gesetzeslücken und mangelnder Implementierung nicht zugänglich.

Der 58-seitige Bericht „‘He Loves You, He Beats You‘: Family Violence in Turkey and Access to Protection“ dokumentiert brutale und lange andauernde Gewalt von Ehemännern, Partnern und Familienmitgliedern gegen Frauen und Mädchen und den Kampf der Überlebenden um Schutz. Die Türkei verfügt über starke Schutzgesetze, die Mindestanforderungen an Notunterkünfte für misshandelte Frauen stellen und Schutzanordnungen ermöglichen. Aber das Schutzsystem ist durch Gesetzeslücken und seine mangelhafte Umsetzung durch Polizei, Staatsanwälte, Richter und andere Beamte im besten Fall unzuverlässig, im schlimmsten Fall lebensgefährlich.

„Angesichts der starken Gesetze ist es unentschuldbar, dass die türkischen Behörden Betroffenen von häuslicher Gewalt grundlegenden Schutz vorenthalten“, so Gauri van Gulik, Expertin für Frauenrechte von Human Rights Watch und Autorin des Berichts. „Die Türkei hat auf dem Papier vorbildliche Reformen bei Frauenrechten durchgeführt. Nun müssen Polizei, Staatsanwälte, Richter und Sozialarbeiter dafür sorgen, dass das System auch in der Praxis beispielhaft wird, und nicht nur auf dem Papier.“

Human Rights Watch hat Frauen und Mädchen im Alter von 14 bis 65 Jahren befragt. Sie wurden vergewaltigt, mit Messern angegriffen, während der Schwangerschaft in den Bauch getreten, mit Hämmern, Stangen, Stöckern und Schläuchen verprügelt, mit Hunden oder anderen Tieren eingeschlossen, ausgehungert, mit Elektroschockpistolen angegriffen, von Hausdächern gestoßen und massiver psychischer Gewalt ausgesetzt. Gewalt tritt in allen Bereichen auf, in denen Befragungen durchgeführt wurden, unabhängig vom Einkommens- und Bildungsniveau.

Der Bericht wird veröffentlicht, während der Europarat eine Konvention gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt vorbereitet. Die Türkei hat zurzeit den Vorsitz im Ministerkomitee. Das Land spielte deshalb eine wichtige Rolle bei der Vorbereitung der Konvention, die am 11. Mai 2011 beim Gipfel in Istanbul unterzeichnet werden soll.

Etwa 42 Prozent der Frauen über 15 Jahre in der Türkei und 47 Prozent der Frauen, die in ländlichen Regionen leben, haben physische oder sexuelle Gewalt durch ihre Ehemänner oder Partner erlebt. Dies stellte eine im Jahr 2009 von einer führenden türkischen Universität durchgeführte Umfrage fest.

Der Bericht beruht auf Befragungen und Fallakten von 40 Frauen in Van, Istanbul, Trabzon, Ankara, Izmir und Diyarbakır sowie Dutzenden Interviews mit Anwälten, Frauenorganisationen, Sozialarbeitern, Regierungsbeamten und anderen Experten.

„Als er mich das erste Mal verprügelte, hat er das Baby in meinem Bauch getreten und mich vom Dach gestoßen“, sagt Selvi T. (Name geändert), die mit 12 Jahren zwangsverheiratet wurde und seit Jahren von ihrem Ehemann misshandelt wird.

Die Türkei wurde 1998 zu einem Vorreiterstaat beim Schutz vor häuslicher Gewalt, als das Gesetzt 4320 zum Schutz der Familie verabschiedet wurde. In seiner 2007 geänderten Fassung berechtigt es jede Person, die von einem im gleichen Haushalt lebenden männlichen oder weiblichen Familienmitglied misshandelt wird, persönlich oder durch einen Staatsanwalt eine Schutzanordnung eines Familiengerichts zu beantragen.

Schutzanordnungen können unter anderem vorsehen, dass der Täter den gemeinsamen Wohnraum verlässt, sich nicht mehr in der Nähe der Betroffenen und ihrer Kinder aufhält, Waffen ausliefert und jede weitere Gewaltanwendung, Bedrohung, Sachbeschädigung oder Kontaktaufnahme zu den Betroffenen unterlässt. Das System beruht auf schnellen, höchstens wenige Tage dauernden Verfahren, da sich die Antragsteller oft in lebensgefährlichen Situationen befinden.

Der Bericht dokumentiert jedoch gravierende Mängel des Gesetzes 4320. Es schließt bestimmte Gruppen von Frauen aus, etwa geschiedene oder unverheiratete Frauen. Polizei, Staatsanwälte und Richter ignorieren in vielen Fällen ihre Pflichten. Viele Frauen geben an, dass Polizeibeamte sich über sie lustig machen und sie zu den Tätern zurückschicken, statt sie dabei zu unterstützen, Schutzanordnungen zu erwirken. Staatsanwälte und Richter reagieren oft langsam auf Anträge auf Schutzanordnungen oder verlangen die Vorlage von Beweisen, die nach dem Gesetz nicht erforderlich sind.

„Die massive Gewalt, die Familienmitglieder gegen Frauen und Mädchen anwenden, ist schlimm genug. Umso erschreckender ist es, dass eine Frau, die mutig genug ist, zu fliehen und Schutz zu suchen, Gefahr läuft, beschimpft und zurück geschickt zu werden“, so van Gulik.

Notunterkünfte für Frauen und Kinder sind ein anderer wichtiger Bestandteil der Maßnahmen gegen häusliche Gewalt. Das Gemeindegesetz legt fest, dass jede Gemeinde mit mehr als 50.000 Einwohnern eine Notunterkunft zur Verfügung stellen muss. Die Regierung hat diese Anforderung jedoch nicht umgesetzt. Vielmehr berichten einige Frauen, dass in vorhandenen Notunterkünften schlechte Bedingungen herrschen und wirksame Sicherheitsvorkehrungen fehlen. Tatsächlich haben Mitarbeiter einiger Notunterkünfte Tätern Einlass gewährt und Frauen dazu gedrängt, sich mit ihnen zu versöhnen.

Selvi T.s Erfahrungen spiegeln viele dieser Probleme wider. Ihr Ehemann hat sie jahrelang vergewaltigt und geschlagen und ihr dabei massive Verletzungen zugefügt. Dennoch wurde sie von der Polizei mehrfach nach Hause geschickt, wenn sie Schutz suchte. Als sie schließlich in eine Notunterkunft floh, gab die Polizei ihrem Mann die Adresse der Unterkunft. Mitarbeiter der Einrichtungen ließen ihn in das Gebäude und ermutigten Selvi T., zu ihm zurückzukehren.

Am 7. März hat Fatma Şahin, Abgeordnete der Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP), einen Antrag auf Revision des Gesetzes zum Schutz der Familie ins Parlament eingebracht. Derzeit stehen die Änderungsvorschläge, die nach Beratungen mit Frauenorganisationen formuliert wurden, zur Diskussion.

Die Änderungen sehen eine Ausweitung des Schutzbereichs auf Frauen vor, die unverheiratet in einer Beziehung leben. Darüber hinaus soll das Familienministerium Personen, zu deren Gunsten Schutzanordnungen erlassen wurden, finanziell unterstützen. Unter dem revidierten Gesetz würden Informationen über Betroffene besser geschützt werden, einschließlich ihrer neuen Adressen. Es sieht Sondereinheiten bei Polizei und Staatsanwaltschaft vor, die über eine spezielle Ausbildung und Expertise im Bereich häusliche Gewalt verfügen. Außerdem ermöglicht es Staatsanwälten, außerhalb der Arbeitszeiten der Gerichte Schutzanordnungen zu erlassen, die nachträglich von einem Richter genehmigt werden.

Human Rights Watch fordert, dass die Türkei die Lücken im Familienschutzgesetz schließt. Insbesondere unverheiratete und geschiedene Frauen sowie Frauen, die in nicht registrierten religiösen Ehen leben, müssen Schutzanordnungen beantragen können.

Das Justiz- und das Innenministerium sollen Sondereinheiten in Polizeistationen und an Familiengerichten einrichten, deren speziell ausgebildetes Personal Frauen an soziale Dienste verweist und ihre Schutzersuchen bearbeitet. Das Innenministerium soll Beschwerdemechanismen entwickeln, um Polizisten, Staatsanwälte und Richter zu identifizieren, die sich nicht gesetzeskonform verhalten oder in unangemessener Weise mit Überlebenden häuslicher Gewalt umgehen.

Auch ist dringend erforderlich, einen Monitoring-Mechanismus des Schutzsystems zu etablieren, der präzise, öffentlich zugängliche Daten über die Nutzung des Systems generiert. Weitere Notunterkünfte müssen eingerichtet werden. Sowohl das Innen- als auch das Justizministerium sollen für eine bessere Ausbildung von Polizisten Sorge tragen. Staatsanwälte und Richter sollen mit den praktischen Anforderungen von Gesetz 4320 und ihren jeweiligen Rollen in den Verfahren vertraut gemacht werden.

„Die Türkei lädt Regierungen aus ganz Europa ein, um sich verbindlich auf ein Ende der Gewalt gegen Frauen zu verpflichten. Dabei soll sich die türkische Regierung ehrlich mit ihren eigenen Defiziten auseinander setzen“, sagt van Gulik. „Die Türkei soll dringend Reformen einleiten, damit ihr Familienschutzrecht den Anforderungen der neuen Konvention sowohl inhaltlich als auch in seiner Umsetzung genügt.“

Aussagen Betroffener:

Selvi T.
Selvi T., eine 22-jährige Frau aus dem Südosten der Türkei, repräsentiert alles, was schiefgehen kann, wenn häusliche Gewalt nicht ernstgenommen wird. Sie wurde im Alter von 12 Jahren verheiratet. Ihr Ehemann begann, sie zu misshandeln, als sie mit ihrem ersten Kind schwanger war.

„Als er mich das erste Mal verprügelte, hat er das Baby in meinem Bauch getreten und mich vom Dach gestoßen“, berichtete sie Human Rights Watch. Von da an wurde er immer häufiger gewalttätig und mit wachsender Brutalität, auch gegenüber ihren Kindern. Selvis Ehemann kontrolliert ihr ganzes Leben und ist äußerst eifersüchtig. Sie sagte uns: „Er vergewaltigt mich ständig und überprüft meine Körperflüssigkeiten da unten, um herauszufinden, ob ich Sex [mit einem anderen Mann] hatte.“ Selvi ist es gelungen, vier Mal vor ihm zu fliehen. Immer wenn sie die Polizei um Hilfe bat, wurde sie nach Hause zurückgeschickt. Einmal gelang ihr die Flucht in eine Notunterkunft, aber die Polizei gab ihre neue Adresse an ihren Mann weiter, und er zwang sie, zurückzukehren. Selvi erhält Unterstützung durch eine örtliche Frauenorganisation, versucht aber nicht mehr, der Gewalt zu entkommen.

„Ich kann einfach nicht mehr zur Polizei gehen“, sagt sie.

Zelal K.
Zelal K.s Anspruch auf eine Schutzanordnung wurde abgelehnt, weil sie geschieden ist. Zelal lebt mit ihren drei Kindern in Istanbul und ließ sich vor acht Jahren scheiden. Ihr früherer Ehemann wohnt in der gleichen Straße. Im Januar 2008 griff er sie an, als sie ihr Haus verließ. Sie berichtete Human Rights Watch:

Er hielt mich fest, und ich habe geschrien „Lass mich los“, und er begann, mich zu verprügeln. Es waren viele Leute um uns herum, aber niemand hat etwas gemacht. Er hat an meinen Haaren gerissen, mir den Mund zugehalten und mich in mein Haus gezerrt. Dort hat er mich getreten, und ich fiel zu Boden […] Er hat meine ganze Einrichtung im Haus zerstört, jeden Stuhl, jedes Bild, alles. Dann hat er mir die Kleider vom Leib gerissen und mich vergewaltigt.

Zelal gelang die Flucht. Sie war fast nackt und wandte sich an mehrere Polizeistationen, die sie aus unterschiedlichen Gründen abwiesen, mit der Begründung, dies sei die falsche Polizeiwache oder „warum belästigen Sie uns?“. Schließlich gelang es ihr, mit einem Staatsanwalt zu sprechen. Er weigerte sich, ihren Antrag auf eine Schutzanordnung anzunehmen, weil sie geschieden war.

Aslı I.
Aslı I. ist eine 21-jährige, kurdische Frau aus einem Dorf in der Nähe von Van. Aslı erlebt Gewalt, seit sie 2009 heiratete und in das Haus ihrer Schwiegereltern zog. Alle zehn Personen im Haushalt misshandelten sie in unterschiedlicher Form. Als sie schwere Bauchschmerzen hatte, hielt die Familie sie gefangen und ihr Schwiegervater injizierte ihr etwas in den Arm, das ihre Gesundheit massiv schädigte. Darüber hinaus zwang die Familie sie, den ganzen Tag lang Steine und Holz für ein Haus zu tragen, das gebaut wurde. Aslıs Schwiegervater schlug sie „die ganze Zeit“ mit einer Wasserpfeife, einem Schlauch und einem Hammer. Er brach Aslıs Nase und einen Arm und verhinderte, dass sie ein nahegelegenes Krankenhaus aufsuchte. Er sperrte sie regelmäßig in einem Verschlag für Tiere ein und sagte ihr: „Ich habe dich nicht nur für meinen Sohn, sondern auch zu meinem Vergnügen geholt“. Dann vergewaltigte er sie.

Aslı kann weder lesen noch schreiben und spricht kaum türkisch. Allerdings wird sie von einer Frauenorganisation unterstützt, seit sie endlich aus dem Haus ihres Ehemanns entkommen ist. Die Polizei ermahnte ihren Schwiegervater, sich von ihr fern zu halten, nahm ihn aber nicht fest. Sie rieten Aslı, eine Schutzanordnung zu beantragen, was sie im Mai 2010 tat. Allerdings sagt sie: „Ich bin zur Staatsanwaltschaft gegangen, habe danach aber nie wieder etwas von ihr gehört. Er [ihr Schwiegervater] kommt immer wieder zu unserem Haus. Wird er mich oder einen meiner Brüder umbringen, bevor ich Hilfe bekomme?“

Zeynep B.
Zeynep B. aus Izmir erreichte eine Schutzanordnung gegen ihren Ehemann, der sie wiederholt geschlagen und psychisch misshandelt hat. Ende 2009, während die Anordnung in Kraft war, drang ihr Ehemann in ihr Haus ein, schaltete den Strom ab und bedrohte sie mit einem Messer. Sie floh und er verfolgte sie, aber sie schaffte es zur Polizei. Die Polizisten sagten ihr: „Geh nach Hause, wir kümmern uns darum.“ Auf dem Heimweg stach ihr Ehemann sechs Mal auf sie ein. Sie hätte beinahe nicht überlebt.

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