Sehr geehrte Herren,
anlässlich des Sieges der Hamas bei den palästinensischen Parlamentswahlen möchten wir an Sie appellieren, öffentlich zu erklären, das Ihre Organisation Zivilpersonen weder töten, noch wahllos verletzen wird. Wir haben uns diesbezüglich schon mehrmals an die Hamas gewandt. Wir glauben, dass das Mandat, die nächste Regierung der Palästinenser zu bilden, es notwendig macht, das Moratorium vom vergangenen Jahr zu verlängern, auszuweiten und zu erklären, dass die Hamas in Zukunft keine Zivilpersonen angreifen wird.
Jede Regierung, die von der Hamas gebildet wird, sollte auch andere bewaffnete palästinensische Gruppierungen auffordern, keine Angriffe auf Zivilisten durchzuführen, und Schritte setzen, damit dieses fundamentale Menschenrecht beachtet wird.
Die Hamas beziehungsweise ihr militärischer Flügel, die Essedin-al-Kassam-Brigaden, sind für Selbstmordattentate und weitere Übergriffe verantwortlich, bei denen in Israel zahlreiche Zivilpersonen getötet und Hunderte verwundet wurden, viele davon schwer. Das jüngste Attentat fand am 31. August 2004 statt. Zwei Selbstmordattentäter sprengten in Beerscheba zwei öffentliche Busse in die Luft. Dabei kamen 16 Personen ums Leben und rund einhundert wurden verletzt.
Angriffe auf Zivilpersonen verletzen das elementare Prinzip der Menschlichkeit. Das allgemeine Verbot solcher Angriffe gilt sowohl für Regierungen als auch für bewaffnete Widerstandsgruppen. Das Töten von Zivilisten, auch wenn es sich dabei um einen Vergeltungsschlag handelt, ist ein Kriegsverbrechen. Kommt es zu systematischen und massiven Tötungen, handelt es sich dabei um ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Laut dem Völkerrecht sind Personen, die Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit anordnen, dulden oder durchführen, strafrechtlich haftbar und unterstehen dem Weltrechtsprinzip. Dies besagt, dass manche Verbrechen die Menschheit so verletzen, dass sie in jedem Land zur Anklage gebracht werden können, ohne dass es eine Rolle spielt, wo die Straftaten begangen wurden.
Die Hamas beziehungsweise ihre bewaffnete Gruppe sind auch für das Abschießen von Kassam-Raketen auf israelische Dörfer und Städte verantwortlich. Bei den Anschlägen wurden Personen getötet und verletzt. Diese Raketen sind keine Präzisionswaffen, ihr Einsatz in oder in der Nähe von dicht besiedelten Gebieten verletzt das internationale humanitäre Völkerrecht, das den Einsatz von Waffen verbietet, die nicht auf ein militärisches Ziel gerichtet werden können.
Sprecher der Hamas meinten, dass solche Anschläge eine Antwort auf Israels Angriffe auf palästinensische Zivilisten sind und dass sie eine legitime Form des Widerstands gegen die militärische Besetzung darstellen. Doch laut Völkerrecht sind Angriffe auf Zivilisten schwere Verbrechen. Es gibt keine Rechtfertigung für so eine offene Missachtung des Völkerrechts.
Wir appellieren an die Hamas, das humanitäre Völkerrecht unverzüglich zu respektieren und sich gegen jegliche Angriffe auf Zivilisten auszusprechen. Wir möchten Sie auffordern, den militanten Flügel Ihrer Organisation, die Kassam-Brigaden, und alle anderen Gruppen und Einzelpersonen, die Hamas vertreten, öffentlich dazu aufzurufen, Angriffe und Gegenschläge zu unterlassen, die bewusst auf Zivilpersonen abzielen oder ihnen übertriebenen Schaden zufügen.
Hochachtungsvoll
Sarah Leah Whitson
Executive Director, Middle East and North Africa Division