• Pressemitteilung
    Apr 10, 2013

    Die syrische Luftwaffe hat wiederholt willkürlich, in einigen Fällen auch gezielt, Luftangriffe gegen Zivilisten durchgeführt. Diese Angriffe stellen schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht (Kriegsrecht) dar. Personen, die solche Verletzungen mit krimineller Absicht begehen, machen sich eines Kriegsverbrechens schuldig.