(Dschalalabad, Kirgisien, 27. Mai 2005) – Es ist die Pflicht der kirgisischen Regierung, usbekische Flüchtlinge zu versorgen, betonte Human Rights Watch in einer Aussendung. Menschen, die vor der tödlichen Gewalt der Sicherheitskräfte in Usbekistan fliehen mussten, dürfen nicht zur Rückkehr gezwungen werden.