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Bislang war es kaum möglich, inmitten der anhaltenden, schweren Menschenrechtsverletzungen in Syrien Gerechtigkeit herzustellen. Nun beginnt die Mauer der Straflosigkeit zu bröckeln.

Mehrere Staaten, darunter Schweden, Deutschland und Frankreich, ermitteln derzeit gegen Personen, denen vorgeworfen wird, in Syrien schwerste Verbrechen verübt zu haben, darunter Folter, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Unter dem völkerrechtlichen Weltrechtsprinzip können nationale Gerichte solche Verbrechen verfolgen, unabhängig davon, wo sie verübt wurden oder woher Opfer oder Täter stammen.

Ein Syrer trägt seine zwei Kinder über Trümmer nach einem Fassbombenanschlag auf das von Rebellen kontrollierte Gebiet al-Kalasa in der nordsyrischen Stadt Aleppo am 17. September 2015. © 2015 Getty


Die Verfahren sind nun möglich, weil immer mehr aus Syrien geflüchtete Menschen in Europa Schutz suchen. Zuvor unerreichbare Opfer, Zeugen, Beweise und auch Täter sind jetzt greifbar für die Behörden einiger europäischer Länder. In vielen Fällen haben Asylsuchende die Behörden auf mutmaßliche Verdächtige aufmerksam gemacht. Europäische Staaten können nun einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Gerechtigkeit für schwere Menschenrechtsverletzungen in Ländern wie Syrien herzustellen.

Schweden verurteilte als erstes, europäisches Land im Jahr 2015 einen mutmaßlichen Kriegsverbrecher aus Syrien. Die französische Staatsanwaltschaft leitete am 15. September 2015 eine Voruntersuchung der Gräueltaten ein, die die „Caesar“-Fotos enthüllt haben. Darüber hinaus ermittelt sie gegen ein französisches Unternehmen wegen mutmaßlicher Unterstützung von und Beihilfe zu Folter in Syrien. In der Schweiz eröffnete die Bundesanwaltschaft im August 2016 ein Strafverfahren gegen einen mutmaßlichen syrischen Kriegsverbrecher.

Am Donnerstag, 20. Oktober begann ein Stuttgarter Gericht, Kriegsverbrechen in Syrien zu verhandeln. Suliman A. S., der mutmaßlich Jabhat al-Nusra angehört, wird vorgeworfen, im Jahr 2013 einen UN-Beobachter in Damaskus entführt zu haben.

All diese Verfahren haben Schwachstellen. Aber angesichts dessen, dass andere Wege wie Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs derzeit verstellt sind, stellen sie kleine, wichtige Schritte hin zum Ende der Straflosigkeit in Syrien dar.

„Wenn es [in Syrien] keine Gerechtigkeit gibt, dann setzt das für die Opfer die Gewalt fort, die sie erlitten haben. Das Leid der Opfer endet nicht in dem Moment, in dem sie nicht mehr gefoltert oder aus dem Gefängnis entlassen werden“, so Mazen Darwish, ein langjähriger Menschenrechtsverteidiger, der von den syrischen Behörden inhaftiert und gefoltert wurde. „Ich weiß sicher, dass es ohne Gerechtigkeit keinen Frieden geben kann und, dass die psychischen Wunden der Opfer nicht heilen werden.“

aus dem Englischen von Daniela Turß

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