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Besserer Schutz für Hausangestellte

Rechtliche Fortschritte in zwei Dutzend Ländern; Hausangestellte treffen sich zu historischem Kongress

(Montevideo, 28. Oktober 2013) – Die Gründung eines globalen Verbands von Hausangestellten zeigt die wachsende Bedeutung der Bewegung zum Schutz dieser Berufsgruppe. Sie ist zudem ein wichtiger Zeitpunkt, um Fortschritte für jene Arbeitskräfte zu überprüfen, die lange von grundlegenden Arbeiterrechten ausgeschlossen waren, so das International Domestic Workers Network (dt. Internationales Hausangestelltennetzwerk, kurz IDWN), der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) und Human Rights Watch heute. Weltweit gibt es etwa 53 Millionen Hausangestellte, die meisten sind Frauen und Mädchen. Viele von ihnen sind Migranten.

Innerhalb der letzten zwei Jahre haben 25 Länder den rechtlichen Schutz für Hausangestellte verbessert, viele der weitestreichenden Reformen wurden in Lateinamerika auf den Weg gebracht. Die Europäische Union steht vor einigen der größten Herausforderungen, da der Anteil der älteren Bevölkerung, die auf die Dienste von Hausangestellten angewiesen sind, stetig ansteigt. Auch im Nahen Osten und in Asien muss gehandelt werden, da die Fortschritte dort bis jetzt gering sind und in diesen Regionen einige der gravierendsten Übergriffe vorkommen.

„Obwohl Hausangestellte ganz wesentliche Arbeit leisten, auf die Familien angewiesen sind, wie etwa kochen, putzen, Kinder betreuen, so werden wir doch seit Generationen diskriminiert und ausgegrenzt”, sagte Myrtle Witbooi, Vorsitzende des International Domestic Workers Network. „Damit muss Schluss sein.“

Gewerkschafts- und Arbeiterführer aus über 40 Ländern haben sich vom 26. bis 28. Oktober in Montevideo versammelt, um den International Domestic Workers Federation (dt. Internationaler Hausangestelltenverband, kurz IDWF) zu gründen. Dieser soll Hausangestellten weltweit helfen, sich zu organisieren, Strategien überregional zu koordinieren und Rechte zu verteidigen.

Das IDWN, der IGB und Human Rights Watch veröffentlichen gemeinsam den 33-seitigen Bericht „Claiming Rights: Domestic Workers’ Movements and Global Advances for Labor Reform”. Dieser Bericht skizziert die Ratifizierung des Übereinkommens über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte der Internationalen Arbeiterorganisation (ILO). Auch der wachsende Einfluss von Gruppen, die sich für die Rechte von Hausangestellten einsetzen, wird in dem Bericht geschildert.

Laut ILO arbeiten fast 30 % aller Hausangestellten weltweit in Ländern, in denen sie vom nationalen Arbeitsrecht ausgeschlossen sind. Somit können sie auch keinen Anspruch auf wöchentliche Ruhetage, Arbeitszeitbegrenzung, Mindestlohn oder die Bezahlung von Überstunden geltend machen. Selbst wenn sie teilweise unter das Arbeitsrecht fallen, so finden wesentliche Vorschriften zum Arbeitnehmerschutz bei Hausangestellten häufig keine Anwendung. Hierzu gehören beispielsweise Vorschriften zum Mindestalter, zum Mutterschutz sowie zur Sozial- und Krankenversicherung.

Am 5. September 2013 trat das Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte in Kraft. Dieses bahnbrechende Abkommen wurde 2011 verabschiedet. Hierin wurden zum ersten Mal globale Standards für die Tätigkeit von Hausangestellten festgelegt. Laut diesem Abkommen haben Hausangestellte dieselben grundlegenden Rechte wie andere Arbeitskräfte.

Zehn Länder haben das Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte bereits ratifiziert: Uruguay, Philippinen, Mauritius, Nicaragua, Italien, Bolivien, Paraguay, Südafrika, Guyana, and Deutschland. Weitere befinden sich derzeit im Ratifizierungsprozess.

Im Juli hat der EU-Ministerrat einen Beschlussentwurf verabschiedet, wonach es im Interesse der EU liege, dass EU-Mitgliedstaaten das Übereinkommen ratifizieren.

„Diese Welle von Ratifizierungen und verbesserten Gesetzen in lateinamerikanischen Ländern und auch in einigen anderen Ländern zeigt, dass Regierungen durchaus in der Lage sind, die Rechte von Hausangestellten zu schützen”, so Sharan Burrow, Generalsekretärin des IGB. „Die Regierungen, die dies noch nicht getan haben – besonders in Asien und im Nahen Osten – müssen unverzüglich handeln.“

Trotz der jüngsten gesetzlichen Fortschritte in einigen Ländern (s. Karte auf S. 8 des Berichts) erhalten viele Hausangestellte nach wie vor eine viel zu geringe Bezahlung und werden gezwungen, Überstunden zu machen und sieben Tage pro Woche zu arbeiten. Oft werden die Löhne überhaupt nicht gezahlt. Viele Frauen und Mädchen können den Haushalt, in dem sie arbeiten, nicht verlassen. Dort werden sie dann unter Umständen Opfer von psychischem, physischem oder sexuellem Missbrauch.

Einige Hausangestellte, die etwa in dem Haushalt, in dem sie arbeiten, auch leben, laufen ein erhöhtes Risiko, Opfer von Missbrauch zu werden. Gleiches gilt für Migranten und Kinder. Jüngste Studien der ILO haben gezeigt, dass die Fälle von Kinderarbeit in anderen Arbeitsbereichen in den letzten Jahren zwar zurückgegangen sind; die Anzahl der Kinder die als Hausangestellte arbeiten ist jedoch zwischen 2008 und 2012 um 9 Prozent gestiegen. Internationale Migranten werden immer wieder ausgebeutet, etwa bei der Rekrutierung, durch eine restriktive Zuwanderungspolitik, Diskriminierung und unzureichenden Zugang zu Rechtsmitteln.

Wie die ILO, Human Rights Watch, das IDWN und der IGB dokumentiert haben, können Hausangestellte von Zwangsarbeit betroffen sein, einschließlich Menschenhandel.

„Dieses Ausmaß an Menschenrechtsverletzungen gegen Hausangestellte zeigt, wie dringend bessere Gesetze verabschiedet werden oder bestehende Gesetze besser durchgesetzt werden müssen. Es muss ein radikales Umdenken einsetzen, was den Wert der Arbeit von Hausangestellten betrifft“, so Nisha Varia, Frauenrechtsexpertin von Human Rights Watch. „Diese Missstände zum Thema zu machen und künftig zu verhindern, wird sich positiv auf Millionen Menschen auswirken.“

Der Bericht erörtert Reformen in unterschiedlichsten Ländern wie etwa Brasilien, Indien, Italien, Tansania und den Vereinigten Staaten. Der Bericht prüft zudem, wie erfolgreich Bewegungen für die Rechte von Hausangestellten auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene bisher waren.

So rief beispielsweise der IGB gemeinsam mit anderen Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Gruppen die „12 by 12”-Kampagne ins Leben, um die Ratifizierung des Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte in einzelnen Ländern voranzubringen. In über 90 Ländern setzte man sich für die Kampagne ein. Es fanden öffentliche Demonstrationen statt, ebenso Treffen mit Regierungsbeamten. Es wurden Kampagnen auf Social Media-Plattformen ins Leben gerufen, neue Mitglieder angeworben und neue Allianzen zwischen Hausangestellten und Gewerkschaften geschlossen.

Es gibt viele Herausforderungen, wenn sich Hausangestellte organisieren wollen, sowohl praktische – aufgrund des Mangels an Zeit und Mobilität – als auch rechtliche. In manchen Ländern ist es Hausangestellten per Gesetz nicht möglich, eigene Gewerkschaften zu gründen oder sich bestehenden Gewerkschaften anzuschließen. Dies gilt besonders dann, wenn es sich bei den Hausangestellten um Migranten handelt. So verweigern beispielsweise Bangladesch, Thailand und die USA Hausangestellten das Recht, Gewerkschaften zu gründen, in deren Rahmen sie für ihre Rechte kämpfen könnten.

Beispiele für nationale Arbeitsrechtsreformen, die der Bericht besonders hervorhebt :
 

  1. Argentinien hat im März 2013 eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche festgelegt, ebenso eine wöchentliche Ruhezeit, die Vergütung von Überstunden, jährliche Urlaubstage, Krankheitsurlaub und Maßnahmen zum Mutterschutz. Weitere Schutzmaßnahmen wurden auf im Haushalt lebende Hausangestellte ausgeweitet.
     
  2. Brasilien hat, ebenfalls im März 2013, eine Verfassungsänderung verabschiedet, die den geschätzten 6,5 Millionen Hausangestellten im Land das Recht auf Bezahlung von Überstunden, auf Arbeitslosenversicherung, Rentenzahlungen sowie auf einen regulären 8-Stunden-Tag und eine maximal 44 Stunden umfassende Arbeitswoche garantiert.
     
  3. Ein Meilenstein ist das Gerichtsurteil, das im Dezember 2012 in Kenia gefällt wurde. Das Gericht entschied, dass Hausangestellte unter den Schutz des Arbeitsrechts zu stellen sind. Somit gelten nun auch für Hausangestellte die Bestimmungen bezüglich des Mindestlohns und der Sozialversicherung.
     
  4. In den Philippinen wurde im Januar 2013 ein Gesetz verabschiedet, das eine Vertragspflicht einführte und die Bestimmungen zum Mindestlohn sowie zur Sozial- und Krankenversicherung auf die geschätzten 1,9 Millionen Hausangestellten im Land ausweitete. Zudem untersagt dieses Gesetz Arbeitsvermittlungen und Arbeitgebern eine Erhebung von Vermittlungsgebühren und macht sie für die Lohnzahlung und die Leistungserbringung haftbar.
     
  5. Spanien hat im November die Voraussetzungen geschaffen für einen Mindestlohn, für wöchentliche und jährliche Ruhezeiten, Mutterschutz und die Vergütung für die Zeit, in der Angestellte zwar nicht arbeiten, jedoch auf Abruf verfügbar sein müssen. Zudem wurden die Voraussetzungen geschaffen, um Hausangestellte in das Sozialversicherungssystem zu integrieren.  
     
  6. Venezuela hat 2012 die 40-Stunden-Arbeitswoche, zwei Ruhetage inbegriffen, ebenso wie bezahlten Urlaub und einen Mindestlohn auf Hausangestellte ausgeweitet.
 

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