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EU: Menschenrechte ins Zentrum der Östlichen Partnerschaft

EU soll bei Vertiefung der Beziehungen zu postsowjetischen Nachbarstaaten Prinzipien treu bleiben

(Brüssel) - Die Europäische Union soll die Menschenrechte ins Zentrum ihrer Beziehungen zu den Ländern der Östlichen Partnerschaft rücken, so Human Rights Watch heute. Am 28. und 29. November 2013 richtet die EU ein Gipfeltreffen mit ihren Partnerländern in Vilnius aus. Dort sollen die Grundlagen geschaffen werden für eine vertiefte politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit mehreren Nachbarstaaten.

Die Östliche Partnerschaft ist ein Projekt der EU, in dessen Rahmen sechs postsowjetische Staaten an unterschiedlichen Initiativen teilnehmen. Dadurch sollen die Ukraine, Belarus, Moldawien, Armenien, Aserbaidschan und Georgien stärker politisch und wirtschaftlich an die Union angebunden werden. Die Partnerschaftspolitik beruht auf der gemeinsamen Verpflichtung zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Am 18. November wird die Union darüber entscheiden, ob sie auf dem Gipfel ein Assoziierungsabkommen mit der Ukraine unterzeichnen wird.

„Wenn sich die Delegierten in Vilnius treffen, soll die EU deutlich machen, dass sie es ernst meint mit den Menschenrechten“, sagt Hugh Williamson, Leiter der Abteilung Europa und Zentralasien von Human Rights Watch. „Keine vagen Versprechen, die Probleme später anzugehen, sondern greifbare Verbesserungen bilden die Basis für eine engere politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den östlichen Partnern.“

Die Menschenrechtslage ist in den einzelnen östlichen Partnerländern unterschiedlich, aber in allen bestehen gravierende Probleme. Die EU soll sich ihren Partnern gegenüber prinzipientreu und konsistent verhalten, unabhängig davon, wie sie die zukünftige Zusammenarbeit im einzelnen gestalten will.

Im Juni 2012 haben die Außenminister der EU-Mitgliedstaaten die Strategische Rahmenvereinbarung und den Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie angenommen. Sie verpflichten die EU dazu, in der Außenpolitik Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu fördern. Die Union hat erklärt, dass sie sich „ohne Ausnahme“ für die Menschenrechte engagieren und sie „ins Zentrum all ihrer Beziehungen zu Drittstaaten“ stellen wird.

In den vergangenen Jahren hat die EU mit allen Ländern der Östlichen Partnerschaft über Assoziierungsabkommen verhandelt, mit Ausnahme von Belarus. Ein solcher Vertrag schafft den rechtlichen Rahmen für eine enge Anbindung an die EU, unter anderem durch ein neues, umfassendes Freihandelsabkommen und die Möglichkeit, Visabestimmungen zu lockern.

Dabei hat die EU wiederholt betont, dass die Fortschritte jedes Landes bei demokratischen Reformen und die Einhaltung der gemeinsamen Werte darüber bestimmen, ob sie ihre Zusammenarbeit intensiviert.

Die Ukraine und die EU haben im März 2012 begonnen, über ein Assoziierungsabkommen zu verhandeln. Aber nachdem die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) mangelnde Transparenz bei den Parlamentswahlen im Jahr 2012 kritisierte, legte die EU den Prozess auf Eis. Die ukrainische Regierung soll zuerst einige gravierende Menschenrechtsprobleme lösen, bevor die Verhandlungen fortgesetzt werden. Zum Beispiel soll sie die politisch motivierte Verfolgung ehemaliger Regierungsangehöriger, auch der ehemaligen Ministerpräsidentin Julija Timoschenko, beenden und sicherstellen, dass sich derartiges nicht wiederholt. Auch soll sie faire und transparente Wahlen gewährleisten und die Justiz reformieren.

Voraussichtlich in der kommenden Woche erscheint ein EU-Bericht über die Entwicklung des ukrainischen Rechtssystems.

Auch gegen andere, schwerwiegende Menschenrechtsprobleme muss die Ukraine vorgehen. Sie soll lesbische, schwule, bisexuelle und Transgender (LGBT) vor Diskriminierung und Gewalt schützen, das mit schweren Mängeln behaftete Asylsystem reformieren und die Medienfreiheit gewährleisten.

„Die Willkür der ukrainischen Gerichte muss aufhören. Genauso wichtig ist, dass die Regierung das Wahl- und Rechtssystem reformiert. Und darüber hinaus wird die EU weitere, gravierende Menschenrechtsprobleme ansprechen müssen“, sagt Williamson.

Die EU knüpft den Abschluss von Assoziierungsabkommen an Fortschritte, unter anderem in den Bereichen Regierungsführung und Menschenrechte. Jährlich veröffentlicht sie Länderberichte, in denen vielfältige politische und menschenrechtliche Entwicklungen analysiert werden. Immer wieder verspricht sie ihren Partnern „mehr für mehr“. Auf mehr Fortschritte soll mehr Anbindung an die EU folgen.

Auf dem anstehenden Gipfel sollen Assoziierungsabkommen mit Georgien und Moldawien paraphiert werden. Der diesjährige Fortschrittsbericht der EU über Georgien unterstreicht, dass die Regierung dringend die Unabhängigkeit der Justiz gewährleisten und willkürlichen Urteilssprüchen Einhalt gebieten soll. Darüber hinaus soll sie die Rechenschaftspflicht und die demokratische Kontrolle der Strafverfolgungsbehörden verbessern.

Im September kündigte der Präsident Armeniens, Sersch Sargsjan, überraschend ein Zollabkommen mit der von Russland geführten Eurasischen Wirtschaftsunion an. Damit hat er zugleich ausgeschlossen, ein Assoziierungsabkommen mit der EU abzuschließen, was diese für den Partnerschaftsgipfel vorgesehen hatte. Stattdessen werden Armenien und die EU möglicherweise erklären, zukünftig in verschiedenen Bereichen zusammenzuarbeiten.

Die Verhandlungen zwischen der EU und Aserbaidschan über ein Assoziierungsabkommen stagnieren seit dem Frühjahr 2013. Die EU ist unzufrieden über ausbleibende Fortschritte hinsichtlich des Menschenrechtsschutzes und der Rechtsstaatlichkeit. Währenddessen ist die aserbaidschanische Regierung interessiert an einem alternativen Rahmen für die Beziehungen, in dem die Menschenrechtslage keine Rolle spielt, der aber der geostrategischen Bedeutung des Landes gerecht werden soll. Im vergangenen Jahr ist die Regierung umfassend und mit beispielloser Vehemenz gegen politische Aktivisten und andere Kritiker vorgegangen.

„Es ist überhaupt nicht überraschend, dass die aserbaidschanische Regierung die Menschenrechte aus ihren Beziehungen zur EU heraushalten will“, so Williams. „Aber die EU muss ihren Prinzipien treu bleiben.“

Weißrussland nimmt zwar an der Östlichen Partnerschaft teil, aber wegen der anhaltend desaströsen Menschenrechtslage hat die EU ihre Beziehungen zu diesem Land nicht vertieft. Stattdessen hat sie weder die Visabestimmungen gelockert noch andere Vereinbarungen vorangetrieben, weil die Regierung politische Gefangene nicht freilässt und die allgemeine Menschenrechtslage nicht verbessert. Über weite Strecken des vergangenen Jahrzehnts hat die EU Wirtschaftssanktionen gegen das Land aufrecht erhalten. Derzeit bestehen Visaverbote und Vermögenssperren gegen 232 Beamte und 25 Einrichtungen, die mit Repressionen im Zusammenhang stehen.

Das Einreiseverbot gegen den weißrussischen Außenminister hat die EU im Juli kurzzeitig aufgehoben, damit er an einem Treffen mit EU-Vertretern teilnehmen konnte. Nach der jährlichen Überprüfung im Oktober verlängerte die EU die Sanktionen bis Oktober 2014.

Die EU soll ihre restriktive Politik gegenüber Weißrussland beibehalten, bis die Regierung alle politischen Gefangenen freigelassen und die Rechtsstaatlichkeit verbessert hat.

„Zweifelsohne reisen die Delegierten der EU und ihrer Partner mit unterschiedlichen Zielen, Ambitionen und Interessen nach Vilnius. Aber die gemeinsame Verpflichtung auf die Menschenrechte ist nicht verhandelbar“, so Williamson.

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