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(Kiew, 16. Dezember 2010) – Migranten und Asylsuchenden, einschließlich Kindern, drohen Misshandlung und willkürliche Verhaftung durch ukrainische Grenzbeamte und die Polizei, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Einige Migranten berichten, dass sie von Sicherheitskräften auch mit Elektroschocks gefoltert wurden, nachdem sie bei dem Versuch festgenommen worden waren, in die Europäische Union einzureisen, oder nach ihrer Abschiebung aus der Slowakei oder Ungarn.

Der 124-seitige Bericht „Buffeted in the Borderland: The Treatment of Asylum Seekers and Migrants in Ukraine” basiert auf Interviews mit 161 Flüchtlingen, Migranten und Asylsuchenden in der Ukraine, der Slowakei und Ungarn. Er zeigt, dass die Ukraine, obwohl sich die Zustände in einigen Haftzentren verbessert haben, Migranten unmenschlicher und erniedrigender Behandlung aussetzt und Flüchtlinge und Asylsuchende nicht effektiv schützen kann oder will.

„Die Mitgliedsstaaten der EU schieben Menschen in die Ukraine ab, die dort Misshandlung erwartet“, so Bill Frelick, Direktor des Flüchtlingsprogramms von Human Rights Watch und einer der Verfasser des Berichts. „Trotz eines Rückübernahmeabkommens und EU-Geldern ist die Ukraine offensichtlich nicht in der Lage, die Rechte der Migranten zu respektieren und Flüchtlinge zu schützen.“

Das Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und der Ukraine trat am 1. Januar 2010 in Kraft. Es gewährleistet die Rückführung von Drittstaatenangehörigen, die über die Ukraine in die EU gelangen. In den vergangenen Jahren hat die EU Millionen ausgegeben, um das ukrainische Migrations- und Asylsystem zu verbessern.

Aber Human Rights Watch stellt fest, dass weder Abkommen noch finanzielle Unterstützung EU-Mitgliedsstaaten von ihren Verpflichtungen aus der EU-Grundrechtecharta entbinden, Zugang zu Asyl zu gewähren und Menschen nicht abzuschieben, denen Folter oder Misshandlung drohen. Zudem müssen sie ihrer Verantwortung gegenüber unbegleiteten Kindern gerecht werden.

Mehr als die Hälfte der interviewten Migranten, die aus der Slowakei oder Ungarn abgeschoben wurden, berichteten, dass sie in der Ukraine geschlagen oder misshandelt wurden. Die meisten hatten in Ungarn oder der Slowakei um Asyl gebeten, sagten jedoch, dass ihre Forderung ignoriert und sie rasch ausgewiesen wurden. Beide Länder schieben auch unbegleitete Kinder ab.

Rückübernahmeabkommen sind die Eckpfeiler der so genannten Externalisierungsstrategie für Asyl und Migration der Europäischen Union. Die Strategie zielt darauf ab, den Zustrom von Migranten und Asylsuchenden zu stoppen, indem die Hauptlast und –verantwortung auf die Nachbarstaaten verlagert wird, die die Migranten und Flüchtlinge durchqueren.

„Die EU soll das Rückübernahmeabkommen außer Kraft setzen, bis die Ukraine Asylbewerbern eine faire Anhörung garantiert, Migranten menschenwürdig behandelt und Flüchtlinge und verletzliche Personen effektiv schützt“, sagt Frelick.

Zwar dokumentiert Human Rights Watch keine Beweise dafür, dass Migranten in der Ukraine routinemäßig gefoltert werden. Doch die befragten Personen berichteten, dass Folter stattfindet. Ein Iraker sagte über das Verhör nach seiner Verhaftung durch ukrainische Grenzbeamte im April:

Die Behandlung war grausam. Sie haben uns geschlagen und getreten und verbal attackiert. Sie haben mir auch Elektroschocks gegeben, an den Ohren. Ich habe zugegeben, dass ich über die Grenze wollte und dass wir geschmuggelt wurden… Ich hatte das Gefühl, mein Herz bleibt stehen. Ich saß auf einem Stuhl. Ich habe einfach alles zugegeben, aber sie haben nicht aufgehört, mich zu quälen.

Viele Migranten, die nicht gefoltert wurden, gaben an, Schlägen, Nahrungsmangel und anderer unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt gewesen zu sein. All diese Misshandlungen finden in einem Klima der Straflosigkeit statt, stellt Human Rights Watch fest. Die Opfer haben Angst davor, die Misshandlungen zu melden, und die Täter werden nicht zur Verantwortung gezogen.

Obwohl sich die Zustände in den ukrainischen Haftzentren, etwa ihre gravierende Überfüllung und mangelnde hygienische Bedingungen, seit der Veröffentlichung des Human Rights Watch-Berichts „On the Margins: Rights Violations against Migrants and Asylum Seekers at the New Eastern Border of the European Union“ 2005 über die Ukraine scheinbar verbessert haben, bestehen weiter ernsthafte Probleme in den Haftzentren. Dazu gehören Misshandlung, fehlender Zugang zu Asylverfahren, die Inhaftierung von Kindern, die Gemeinschaftsunterbringung von Männern und Frauen sowie von Kindern und Erwachsenen, Korruption und die willkürliche und unangemessene Inhaftierung von Migranten allgemein.

Von August 2009 bis zum August 2010 war die Ukraine nicht in der Lage, Asylsuchende anzuerkennen oder Flüchtlingen Schutz zu gewähren, da das Asylsystem durch eine politische Patt-Situation paralysiert war. Obwohl die Asylverfahren wiederaufgenommen wurden, funktioniere das System nicht in angemessener Weise, so Human Rights Watch. Viele Asylsuchende berichten, sie hätten Beamte bestechen müssen, um Asylanträge stellen zu können, Übersetzer für Asylanhörungen zu erhalten oder an erforderliche Dokumente zu gelangen. Angesichts dessen ruft Human Rights Watch die zuständigen Behörden auf, den Korruptionsvorwürfen nachzugehen und für angemessene disziplinarische oder strafrechtliche Sanktionen zu sorgen.

Human Rights Watch stellt fest, dass Beamte des staatlichen Grenzschutzes Asylanträge von inhaftierten Asylsuchenden oft nicht an die regionale Migrationsbehörde weiterleiten, in der die Asylbefragungen durchgeführt werden. Die Zahl der Personen, die aus der temporären Verwahrung des Grenzschutzes entlassen werden, weil ihre Anträge auf Asyl von der regionalen Migrationsbehörde bewilligt wurden, sank dramatisch von 1.114 in 2008 auf 202 in 2009.

Von Human Rights Watch interviewte Asylsuchende beklagen, dass die Asylanhörung der regionalen Migrationsbehörde oberflächlich, Übersetzer häufig unqualifiziert und die Vernehmungsbeamten manchmal barsch und nicht wertfrei gewesen seien. Ein Afghane, der anscheinend einen glaubwürdigen Anspruch auf Asyl hat, berichtete, dass die Beamten ihm während seiner Befragung sagten, „einhundert Prozent von euch werden abgelehnt“.

Das Asylsystem hat auch gravierende rechtliche Lücken. Das ukrainische Recht kennt keinen Schutz für Personen, die vor allgemeiner Gewalt und Krieg fliehen, oder für Opfer von Menschenhandel. Nur von zwei Somaliern und einem unbegleiteten Minderjährigen ist bekannt, dass ihnen Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde. Kindern wird der Zugang zum Asylverfahren in einigen Regionen des Landes ganz verwehrt.

Für unbegleitete Minderjährige ist es besonders schwer, die erforderlichen Dokumente und Zugang zum Asylverfahren zu erhalten, weil sie einen Antrag nur mit einem gesetzlichen Vertreter stellen können. Die Behörden in einigen Regionen lehnen es ab, einen gesetzlichen Vertreter für sie zu ernennen. Der Entscheidungsprozess ist langwierig, und viele Kinder werden zu Erwachsenen, bevor über ihre Anträge entschieden wird, was sich negativ auf ihre Ansprüche auswirkt.

Schlimmer ist noch, dass Grenzbeamte Kinder wochenlang in einer gefängnisähnlichen Anlage festhalten dürfen, die euphemistisch als „Wohnheim“ bezeichnet wird. Die Beamten des Grenzschutzes gefährden die Sicherheit der Kinder, da diese in diesem Wohnheim zusammen mit fremden Erwachsenen, Mädchen gemeinsam mit Jungen und Männern, untergebracht werden, stellt Human Rights Watch fest.

„Trotz der entsetzlichen Behandlung dieser Kinder in der Ukraine schieben sowohl die Slowakei als auch Ungarn unbegleitete Kinder ab“, sagt Simone Troller, Expertin für Kinderrecht bei Human Rights Watch und Autorin des Berichts. „In der Praxis werden sie auf der gleichen Grundlage wie Erwachsene abgeschoben, ohne dass ihre besondere Verletzlichkeit oder der mangelhafte Schutz in der Ukraine berücksichtigt wird.“

Ein 17-jähriger, unbegleiteter Junge aus Afghanistan beschreibt seine Erfahrungen in der Ukraine nach seiner Abschiebung aus der Slowakei:

„Wir haben die slowakische Grenze überquert, aber wir wurden geschnappt. Wir haben die Polizisten gebeten, uns zu helfen. Nach einem Tag und einer Nacht wurden wir abgeschoben… Ich habe das Papier, das ich unterschreiben musste, nicht verstanden… Ich habe Angst davor, über die ukrainischen Soldaten an der Grenze zu erzählen. Sie haben uns viel geschlagen. Sie haben uns geschlagen, damit wir Russisch reden. Sobald sie uns in die Hände bekamen, haben sie angefangen, uns zu schlagen… Es war ein Alptraum… Wir kamen in einen anderen Raum. Ein Mann in zivil hat mich einfach verprügelt. „Wie bist du über die Grenze gekommen?“ Er hat sich jeden einzelnen von uns vorgenommen. Er hat mich getreten und mit einem Polizeiknüppel geschlagen und für eine Stunde auf mich eingeprügelt. Am Anfang war es nur er, aber dann haben auch drei oder vier andere in Uniform zugeschlagen.“

Trotz der Begrenzung der Migrationshaft auf sechs Monate sind die stark überlasteten ukrainischen Gerichte in der Regel nicht in der Lage, Fälle in diesem Zeitraum abzuschließen. In mehreren Fällen berichteten Migranten, dass sie einen Inhaftierungsbescheid über sechs Monate erhielten, aber niemals einem Richter gegenüberstanden oder die Gelegenheit hatten, ihre Inhaftierung anzufechten. Viele, einschließlich Kinder, berichteten, dass Grenzbeamte damit drohten, sie für volle sechs Monate in Haft zu halten, wenn sie keine Bestechungsgelder zahlen.

Nichts im ukrainischen Recht verbietet den Behörden, Migranten kurz nach ihrer Entlassung zu verhaften und erneut für sechs Monate festzuhalten. Human Rights Watch traf einige Migranten, die mehrfach inhaftiert waren. Ein 23-jähriger Inhaftierter aus Pakistan im Zhuravychi Unterbringungszentrum für Migranten sagt:

„Sie öffnen einfach das Tor und sagen dir, dass du gehen sollst. Von hier sind es 40 Kilometer nach Luts’k. Wenn wir Pakistani aus dem Gefängnis kommen, warten draußen Leute von der Mafia mit einer Liste. Sie wollen 1.500 US$, und wenn wir zahlen, helfen sie uns, und wenn nicht, zerreißen sie unsere Dokumente und wir gehen wieder sechs Monate in Haft.“

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