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Neuer EU-Migrationsdeal wird das Leid an den Grenzen vergrößern

Regierungen ebnen Weg für weitere Menschenrechtsverletzungen

Das Closed Controlled Access Center für Asylsuchende auf Samos in Griechenland am 21. Oktober 2021. Der Hotspot wurde 2021 mit EU-Mitteln eingerichtet. © 2021 Nik Oiko/SOPA Images/Sipa USA via AP Images

Die am 8. Juni zwischen den Ländern der Europäischen Union erzielte Einigung über Asylverfahren und Migrationssteuerung ist eine Blaupause für noch mehr Menschenrechtsverletzungen an EU-Außengrenzen. Die Innenminister*innen haben sich bei ihrem Treffen in Luxemburg auf Maßnahmen geeinigt, die zu weiteren Rechtsverstößen führen werden. Dazu gehören beschleunigte Verfahren ohne ausreichende Sicherheitsvorkehrungen, häufigere Inhaftierung und unsichere Rückführungen. Die detaillierte Vereinbarung ist noch nicht veröffentlicht worden.

Die Vereinbarung sieht ein beschleunigtes „Grenzverfahren“ für alle Personen vor, die nach einer irregulären Einreise oder der Landung nach einer Seenotrettung einen Asylantrag stellen. Das Verfahren wäre obligatorisch für Asylsuchende, die aus Ländern kommen, deren Staatsangehörigen zu weniger als 20 Prozent irgendeine Form von Schutz gewährt wird – und für alle, denen die Behörden vorwerfen, dass sie Informationen zurückgehalten oder falsche Informationen verwendet haben. In der Praxis werden viele, wenn nicht sogar die meisten Menschen durch diesen nicht-standardgemäßen beschleunigten Verfahren abgehandelt werden, mit weniger Schutz als im normalen Verfahren wie z. B. einem Rechtsbeistand.

Die Menschen werden während des Verfahrens, das bis zu sechs Monate dauern kann, wahrscheinlich auch eingesperrt, wobei es kaum Ausnahmen für schutzbedürftige Personen, Familien oder Kinder gibt. Die Verhängung dieses Verfahrens in Verbindung mit Haft oder haftähnlichen Bedingungen steht in direktem Zusammenhang mit den Interessen vieler EU-Länder, die Weiterreise in andere europäische Länder zu verhindern und Menschen so schnell wie möglich abzuschieben.

Das Abkommen würde es jedem Land ermöglichen, zu bestimmen, was ein „sicherer Drittstaat“ ist und auf Grundlage einer vagen „Verbindung“ zu diesem Land, Personen dorthin zurückzuschicken. Dies könnte dazu führen, dass Menschen in Länder zurückgeschickt werden, die sie nur durchquert haben oder in denen sie zwar Familienangehörige haben, sie aber selbst noch nie gewesen sind – und in denen ihre Grundrechte nicht gewährleistet sind.

Die Vereinbarung nimmt nur minimale Änderungen an dem dysfunktionalen System der Aufteilung der Verantwortung für Migrant*innen und Asylsuchende unter den EU-Ländern vor und behebt nicht dessen grundlegende Mängel. Die EU-Staaten haben ein obligatorisches Umsiedlungsprogramm abgelehnt und wollen stattdessen Ländern, die keine Asylbewerber*innen aufnehmen wollen, die Möglichkeit geben, in einen gemeinsamen Fonds einzuzahlen. Daraus sollen nicht näher spezifizierte Projekte in Nicht-EU-Ländern finanziert werden, die vermutlich auf die Verhinderung von Migration ausgerichtet sind.

Als die EU-Kommission im September 2020 ihren Vorschlag für einen Migrationspakt vorlegte, warnten über 70 Organisationen, dass der Vorschlag das Risiko birgt, „den Fokus auf Externalisierung, Abschreckung, Eindämmung und Rückführung zu verstärken“. Die EU-Regierungen haben über zwei Jahre gebraucht, um einen schlechten Vorschlag der Kommission noch schlechter zu machen. Es liegt nun am Europäischen Parlament, den Schaden zu begrenzen, den diese schrecklichen Vorschläge anrichten würden.

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