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Deutschland/Ägypten: Abkommen riskiert Mitschuld an Misshandlungen

Vereinbarung könnte deutsche Beamte mit Folter und Verschwindenlassen in Verbindung bringen

(Berlin) – Der Deutsche Bundestag soll ein geplantes Sicherheitsabkommen mit dem ägyptischen Innenministerium ablehnen, so Human Rights Watch heute. Das Abkommen, über das am 28. April 2017 abgestimmt werden soll, sieht keinen ausreichenden Schutz für die Menschenrechte vor. Es handelt sich um ein Abkommen mit einer Sicherheitsbehörde, deren Mitarbeiter Menschen foltern, verschwinden lassen und höchstwahrscheinlich auch außergerichtlich töten. Somit würden sich deutsche Beamte mitschuldig machen an schweren Menschenrechtsverletzungen.

Ägyptens Präsident Abdel Fattah al-Sisi und die Bundeskanzlerin Angela Merkel nach ihrer Pressekonferenz im El-Thadiya-Palast des Präsidenten in Kairo, Ägypten, 2. März 2017. © 2017 Reuters

Das Abkommen sieht die Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen vor, vor allem in der Terrorismusbekämpfung. Es verpflichtet die Behörden beider Länder zur Zusammenarbeit bei entsprechenden Ermittlungen. Informationen über Verdächtige sollen ausgetauscht und Operationen gemeinsam durchgeführt werden. Es enthält lediglich einen äußerst vagen Verweis, dass „die Menschenrechte gewahrt” werden sollen. Es beinhaltet jedoch keine wirksame Garantie, dass den gravierenden Menschenrechtsverletzungen durch ägyptische Sicherheitsbehörden ein Ende gesetzt wird.

„Wenn die deutsche Regierung ihre eigenen Bürger und die Bürger Ägyptens vor Terrorismus schützen und gleichzeitig die Menschenrechte achten will, dann ist dieses Abkommen der denkbar schlechteste Weg“, so Wenzel Michalski, Deutschland-Direktor von Human Rights Watch. „Die deutsche Regierung soll auf hieb- und stichfesten Garantien bestehen, dass Ägypten den Menschenrechtsverletzungen im Land ein Ende setzt, und nicht so schnell wie möglich die eigenen Beamten an die Seite der ägyptischen Kräfte und somit an die vorderste Front der Unterdrückung stellen.“

Der ägyptische Innenminister Magdy Abd al-Ghaffar und sein deutscher Amtskollege Thomas de Maizière haben das Abkommen bereits im Juli 2016 unterzeichnet. Noch muss der Bundestag diesem Abkommen jedoch zustimmen.

Das Abkommen soll den Terrorismus und das organisierte Verbrechen bekämpfen. Es beinhaltet 22 Bereiche, in denen verschiedene deutsche Behörden, darunter das Innenministerium und die Bundespolizei, mit dem ägyptischen Innenministerium zusammenarbeiten sollen. Zu diesen Bereichen zählt die Prävention und Bekämpfung von Korruption, Menschenhandel, Drogen- und Waffenschmuggel sowie Geldwäsche.

Das Abkommen sieht vor, dass Deutschland und Ägypten Experten auf dem Gebiet der Verbrechensvorbeugung austauschen, wie Informationen zu Verdächtigen und zum Aufbau von kriminellen Vereinigungen. Zudem sollen „operative Maßnahmen“ in Anwesenheit von Beamten der Partnerbehörde durchgeführt werden und Personal sowie Material zur Verfügung gestellt werden, um „operative Ermittlungen” zu unterstützen.“ 

Jahrzehntelang hat das ägyptische Innenministerium Menschen willkürlich verhaftet, verschwinden lassen und gefoltert und somit gegen internationales und ägyptisches Recht verstoßen. Die Verantwortlichen wurden nur selten oder gar nicht zur Rechenschaft gezogen. Beamte des Nationalen Sicherheitsdienstes, der hauptsächlich für die Terrorismusbekämpfung verantwortlich ist, sind für den Großteil dieser Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, besonders in den Fällen, in denen Menschen wegen Terrorismusvorwürfen in Haft sitzen. Der Begriff „Terrorismus“ ist im ägyptischen Gesetz sehr breit definiert. Die Behörden nutzen Terrorismusvorwürfe häufig als Vorwand, um gegen friedlichen Protest vorzugehen.

Die ohnehin weitereichende Macht des Nationalen Sicherheitsdienstes wurde durch die Entscheidung von Präsident Abd al-Fattah as-Sisi noch ausgeweitet, einen landesweiten Ausnahmezustand zu verhängen. Dies war eine Reaktion auf zwei Bombenanschläge des sog. Islamischen Staats auf zwei Kirchen am 9. April.

Der Ausnahmezustand erlaubt den Behörden, Verdächtige ohne Haftbefehl festzunehmen und zu durchsuchen, Menschen ohne Einschränkung zu überwachen, jede Art von Veröffentlichungen zu zensieren, Eigentum zu beschlagnahmen, öffentliche Versammlungen einzuschränken und Öffnungszeiten für Geschäfte festzulegen. Am bedenklichsten ist jedoch, dass Staatsanwälte Fälle an die sog. Staatssicherheitsgerichte verweisen können. Die Verfahren dieser Gerichte entsprechen nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Zudem können die Urteile dieser Gerichte nicht angefochten werden.

Ägyptens Anti-Terrorgesetze sind sehr breit ausgelegt und werden gegen friedliche Demonstranten und politische Gegner eingesetzt. Diese werden häufig nur auf Grundlage von unbelegten Aussagen von Sicherheitsbeamten angeklagt. Kürzlich wurden diese Gesetze gegen einen Menschenrechtsanwalt eingesetzt, der Opfer von Polizeigewalt vertritt. Er wurde in Abwesenheit zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, da er angeblich Drohungen auf seiner Facebook-Seite gepostet hatte.

Das Strafrecht in Ägypten definiert Terrorismus im weiten Sinne als jeden Einsatz von Gewalt, Bedrohung oder Einschüchterung, um die öffentliche Ordnung zu stören oder die Sicherheit der Gesellschaft zu gefährden, sofern diese Einzelnen schadet oder Angst verbreitet oder das Leben, die Freiheit oder die Sicherheit einzelner Personen in Gefahr bringt. Als Terrorismus kann auch die Bedrohung zählen, die Umsetzung der Verfassung oder der Gesetze zu behindern.

Die Anforderungen des geplanten Abkommens, das die Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung gewährleisten soll, würden quasi unweigerlich dazu führen, dass deutsche Sicherheitsbeamte den Nationalen Sicherheitsdienst Ägyptens unterstützen, so Human Rights Watch.

Seit 1992 hat Human Rights Watch den systematischen Einsatz von Folter durch die Polizei und Beamte des Nationalen Sicherheitsdienstes ausführlich dokumentiert. Demnach wird Folter eingesetzt, um Geständnisse zu erzwingen oder Gefangene zu bestrafen. 2011 hat Human Rights Watch dokumentiert, dass die Regierung kläglich gescheitert ist, Opfer von Folter und Misshandlungen wirksame Rechtsmittel zu ermöglichen oder derartige Menschenrechtsverletzungen in Zukunft zu verhindern. Diverse Faktoren haben zur Straffreiheit der Verantwortlichen beigetragen, so etwa die mangelhaften Rechtsvorschriften, um Folter zu bestrafen, das Fehlen einer unabhängigen Einrichtung, die die Polizei überprüft, und die fast vollständige Hörigkeit der Strafverfolger gegenüber Beamten des Nationalen Sicherheitsdienstes.

Fälle des Verschwindenlassens und außergerichtliche Tötungen durch Beamte des Nationalen Sicherheitsdienstes sind stark gestiegen, seit Magdy Abd al-Ghaffar im März 2015 von al-Sisi zum Innenminister ernannt wurde. Erst kürzlich hat Human Rights Watch dokumentiert, dass Beamte des Nationalen Sicherheitsdienstes mindestens vier und möglicherweise sogar zehn Männer in Nordsinai getötet haben, nachdem sie diese zuvor verschleppt hatten. Die Behörden haben daraufhin anscheinend eine Anti-Terrorrazzia inszeniert, um diese Tötungen zu vertuschen.

Das geplante Abkommen widerspricht zudem den Schlussfolgerungen zu Ägypten des Europäischen Rats für Auswärtige Angelegenheiten aus dem Jahr 2013, nachdem mindestens 1184 Demonstranten von ägyptischen Sicherheitskräften getötet wurden. Der Rat fror daraufhin alle Exportlizenzen nach Ägypten ein für jede Art von Ausrüstung, die für die Unterdrückung von Menschen im Land genutzt werden könnte. Zudem beschloss der Rat, jegliche Sicherheitsunterstützung von Ägypten zu überprüfen.

Im August 2014 kam Human Rights Watch zu dem Schluss, dass es sich bei den Massentötungen im Jahr 2013, die unter dem damaligen Verteidigungsminister al-Sisi stattfanden und vorwiegend von Kräften des Innenministeriums ausgeführt wurden, um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelte. Human Rights Watch forderte die UN-Mitgliedstaaten dazu auf, jegliche Unterstützung im Sicherheitsbereich für Ägypten einzustellen, solange die Regierung keine Maßnahmen treffe, um die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen zu beenden und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Zudem sollen die UN-Mitglieder jede Mitwisserschaft bei Menschenrechtsverletzungen durch die ägyptischen Behörden vermeiden.

Kein Regierungsbeamter und auch kein Mitglied der Sicherheitskräfte wurde für die Tötungen zur Rechenschaft gezogen, und die Staatsanwaltschaft hat in keinem der Fälle ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Zusammenfassung einer Untersuchung durch die Regierung, die im November 2014 veröffentlicht wurde, enthielt keinerlei Empfehlung, jemanden diesbezüglich anzuklagen. Hunderte Menschen, die während der tödlichen Niederschlagung von Demonstrationen im Jahr 2013 verhaftet wurden, stehen noch immer vor Gericht. Anklagepunkte sind u.a. die Mitgliedschaft in einer bewaffneten Gruppierung, die Tötung von Sicherheitskräften und das Blockieren von Straßen.

Auch einige Klauseln zum Informationsaustausch geben Anlass zur Sorge. Zwar beinhaltet das Abkommen Vorschriften zum Datenschutz und es wird beteuert, dass das Abkommen nicht dafür genutzt werden soll, Informationen zur Verfügung zu stellen, die als Beweismittel in Strafverfahren dienen. Jedoch ist vorgesehen, dass die Partnerbehörden einander informieren – in dringenden Fällen auch mündlich – über Einzelheiten zu Personen, die an Verbrechen beteiligt sind, zu Strukturen von kriminellen Gruppen und Organisationen und den Verbindungen zwischen ihnen und dabei zu helfen, die Straftäter ausfindig zu machen. Diese Klausel könnte es dem ägyptischen Innenministerium ermöglichen, seine deutschen Partner zu benutzen, um an Informationen über politische Gegner zu gelangen, die keine Straftat begangen haben.

Zudem ermutigt das Abkommen offensichtlich dazu, freiwillig Informationen auszutauschen, „die wichtig sein könnten, um Terrorverdächtige ausfindig zu machen“, ohne dass hierfür ein entsprechender Antrag gestellt werden muss.

Trotz des Verweises auf „die Wahrung der Menschenrechte” geht aus dem Abkommen eindeutig hervor, dass die Zusammenarbeit durch das jeweilige nationale Recht geregelt wird. Es gibt keinen Bezug auf internationales Recht zu willkürlichen Festnahmen, Folter und zum Verschwindenlassen von Menschen. Die Tatsache, dass kein Beamter des Nationalen Sicherheitsdienstes jemals wegen Folter oder anderer Misshandlungen rechtskräftig verurteilt wurde, zeigt, dass das ägyptische Recht solche Menschenrechtsverletzungen nicht verhindern kann.
 

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