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(Budapest) – Migranten an der ungarischen Grenze werden ohne Prüfung ihres Schutzanspruchs und teilweise mit brutaler Gewalt gezwungen, nach Serbien zurückzukehren, so Human Rights Watch heute.

Asylum seekers in Roszke waiting for days and weeks to be admitted to the transit zone, Hungary, March 31, 2016. © 2016 Lydia Gall/Human Rights Watch

Neue Gesetze und Prozeduren, die im vergangenen Jahr eingeführt wurden, zwingen Asylsuchende, die nach Ungarn einreisen möchten, Transitzonen auf ungarischem Staatsgebiet zu passieren. Dort lässt die Regierung die rechtliche Fiktion gelten, wonach Personen in den Transitzonen noch nicht nach Ungarn „eingereist“ sind. Obwohl einige schutzbedürftige Personengruppen in offene Aufnahmezentren innerhalb Ungarns verlegt wurden, ergaben die Recherchen von Human Rights Watch, dass die ungarische Regierung seit Mai 2016 die Ansprüche der meisten alleinreisenden Männer summarisch ablehnt, ohne ihre Schutzbedürftigkeit zu prüfen.

„Im Umgang mit Asylsuchenden, die über Serbien ins Land kommen, bricht die ungarische Regierung alle Regeln. Sie lehnt ihre Ansprüche summarisch ab und schickt sie zurück über die Grenze“, so Lydia Gall, Balkan- und Osteuropa-Expertin von Human Rights Watch. „Wenn Menschen unerlaubt nach Ungarn einreisen, auch Frauen und Kinder, werden sie brutal geschlagen und zur Rückkehr über die Grenze gezwungen.“

Da nur eine beschränkte Anzahl an Menschen die Transitzone betreten darf, sitzen Hunderte Migranten und Asylsuchende, darunter Frauen und Kinder, im rechtlichen Niemansland fest und warten unter miserablen Bedingungen darauf, in die Transitzonen gelassen zu werden. Die Recherchen von Human Rights Watch ergaben, dass Asylsuchende und andere Migranten, die informell, also nicht über den Weg der Transitzonen ins Land gelangen, ohne jede Prüfung ihrer Schutzbedürftigkeit und häufig gewaltsam gezwungen werden, nach Serbien zurückzukehren.

Human Rights Watch befragte 41 Migranten und Asylsuchende, Mitglieder einer Nichtregierungsorganisation, Mitarbeiter der UN-Flüchtlingsagentur (UNHCR), Menschenrechtsanwälte, Aktivisten, Angestellte des Ungarischen Büros für Einwanderung und Nationalität sowie Beamte der ungarischen Polizei. Zu den Befragten gehören auch drei Männer, die aus den Transitzonen nach Serbien zurückgeschickt wurden, nachdem ihre Anträge für unzulässig befunden wurden, ohne dass ihr Asylanpruch sorgfältig geprüft wurde oder eine angemessene Frist zur Berufung verstrichen war.

Human Rights Watch interviewte auch 12 Personen, die auf ungarischem Staatsgebiet aufgegriffen wurden, nachdem sie versucht hatten, irregulär einzureisen. Sie gaben an, in einer Gruppe eingereist zu sein, der auch Frauen und Kinder angehört hätten. Die Beamten hätten sie brutal geschlagen und misshandelt und anschließend nach Serbien zurückgedrängt. Dabei hätten sie ein Spray eingesetzt, das zu einem starken Brennen in den Augen geführt habe. Zudem habe man Hunde auf sie losgelassen, sie getreten, mit Stöcken und Fäusten geschlagen, mit Plastikhandschellen gefesselt und gezwungen durch schmale Öffnungen in Stacheldrahtzäunen zu kriechen, was weitere Verletzungen verursacht habe.

Ein Mann, der auf ungarischem Territorium in einer Gruppe von 30 bis 40 Personen, darunter auch Frauen und Kinder, gestoppt wurde, sagte, man habe sie zwei Stunden lang geschlagen: „Nicht einmal im Film habe ich solche Prügel gesehen. Fünf oder sechs Soldaten nahmen sich einen nach dem anderen vor, um ihn zu schlagen. Sie fesselten unsere Hände mit Plastikhandschellen hinter dem Rücken. Dann prügelten sie mit allem, was sie hatten, auf uns ein, mit Faustschlägen, Tritten, Stockhieben. Sie fügten uns absichtlich schwere Verletzungen zu.“

Ein anderes Mitglied derselben Gruppe, der auch 16 Tage später noch sichtbare Verletzungen trug, gab an, die Polizei habe Hunde auf die Gruppe losgelassen, weshalb er zu Boden gefallen sei. Als er auf dem Boden lag, habe ein Polizist ihm ins Gesicht geschlagen oder getreten.

Am 25. Mai äußerte das UNHCR sich besorgt über die Berichte, wonach Asylsuchende an der ungarischen Grenze teilweise gewaltsam zurückgewiesen werden. Es rief die ungarischen Behörden auf, Ermittlungen einzuleiten.

Die ungarischen Ministerien für Inneres und Verteidigung sollen die Vorwürfe untersuchen, wonach ihre Beamten und eine Bürgerwehr, die ebenfalls an Teilen der Grenze patroulliert, dort Menschenrechtsverletzungen verübt haben, und sie sollten die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.

Im September 2015 errichtete Ungarn an der Grenze zu Serbien einen Stacheldrahtzaun, um Migranten an der Einreise zu hindern. Zudem wurden zwei Transitzonen eingerichtet. Nachdem die ungarische Regierung Serbien im Juli zu einem sicheren Drittstaat erklärt hatte, in den Migranten und Asylsuchende abgeschoben werden dürfen, fanden zunächst einige Abschiebungen dorthin statt. Gemäß eines bilateralen Rücknahmeabkommens mit Ungarn, nimmt Serbien jedoch keine Migranten aus Ungarn zurück, sofern es es sich nicht um serbische Staatsbürger oder Personen aus dem Kosovo handelt.

Von Ende September bis Mai wurden praktisch keine Abschiebungen vollstreckt. Einer der Gründe war ein Urteil des obersten ungarischen Gerichtshofs, das auch in Fällen, in denen die Behörden sich auf das Prinzip der sicheren Drittstaaten berufen, eine Einzelfallprüfung des Asylantrags verlangte. Im März revidierte das Gericht sein Urteil jedoch und machte damit den Weg frei für die Rückführung von Asylsuchenden aus den Transitzonen nach Serbien ohne Berücksichtigung ihres Asylanspruchs. Bisher haben die ungarischen Behörden 13 nicht-serbische oder kosovarische Asylsuchende aus den Transitzonen nach Serbien abgeschoben, ohne die serbischen Behörden vorher zu informieren.

Auch Angehörige besonders schutzbedürftiger Gruppen, die bereits in eines der Aufnahmezentren verlegt wurden, müssen damit rechnen, dass ihr Asylgesuch ohne nennenswerte Überprüfung abgelehnt wird. Da pro Tag maximal 15 Personen in jede Transitzone aufgenommen werden dürfen, harren Hunderte Asylsuchende außerhalb der Transitzonen auf ungarischem und serbischem Staatsgebiet aus.

Am 8. Juni saßen schätzungsweise 550 Menschen vor den beiden Transitzonen in Tompa und Roszke fest, darunter 200 Kinder und 160 Frauen. Dort erhalten sie keine angemessene humanitäre Unterstützung, etwa durch Unterkünfte, Duschen oder Nahrungsmittel. Anfang Juni ließen die serbischen Behörden schließlich vor der Transitzone in Roszke einige mobile Toiletten aufstellen.

Im Juni verabschiedete das ungarische Parlament ein neues Gesetz, das Grenzbeamte ermächtigt, Migranten und Asylsuchende, die weniger als acht Kilomenter von der Grenze entfernt auf ungarischem Territorium aufgegriffen werden, umgehend nach Serbien abzuschieben. Das Gesetz trat am 5. Juli in Kraft. Laut einer am selben Tag veröffentlichten Pressemitteilung der Regierung verlegten die Behörden zusätzlich 6.000 Polizisten an die Grenze, die innerhalb der ersten 12 Stunden nach Inkrafttreten des Gesetzes 151 irregulär eingereiste Migranten aufgriffen und zurück nach Serbien eskortierten. Am 5. Juli äußerte der UN-Hochkommissar für Menschenrechte die Sorge, das neue Gesetz könne dazu führen, dass die Vollzugsbehörden gegen internationales Recht verstoßen und die Menschenrechte von Migranten verletzen, indem sie diese ohne Rechtsverfahren und unter Anwendung von Zwang außer Landes bringen.

Am 13. Juni informierte Human Rights Watch das Ungarische Büro für Einwanderung und Nationalität (OIN) und die Ministerien für Inneres und Verteidigung schriftlich über die Ergebnisse seiner Recherchen und bat die Behörden um Stellungnahme. Eine Antwort blieb bisland jeodch aus.

Nach derzeitgem Erkenntnisstand sollte Serbien nicht als sicherer Drittstaat eingestuft werden, also nicht als ein Land gelten, in dem jeder Asylsuchende geschützte Rechte in Übereinstimmung mit der Flüchtlingskonvention hat. Human Rights Watch hat schwere Menschenrechtsverletzungen gegen Migranten und Asylsuchende sowie Mängel im serbischen Asylsystem dokumentiert, etwa einen mangelhaften Schutz unbegleiteter Kinder.  Von 583 Asylanträgen die im Jahr 2015, mehrheitlich von Syrern, gestellt wurden, führten nur 16 zu einer Anerkennung als Flüchtling. 14 Personen erhielten subsidiären Schutz. Im Vergleich mit Anerkennungsquote von 97 Prozent für syrische Asylsuchende in der EU sind diese Zahlen äußerst gering. Aufgrund der Mängel im serbischen Asylsystem empfiehlt das UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge, Serbien nicht als sicheren Drittstaat einzustufen und keine Abschiebungen nach Serbien durchzuführen.

Am 10. Dezember 2015 leitete die Europäische Kommission wegen Ungarns Asylgesetzgebung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land ein und erklärte, die Gesetze seien „in einigen Fällen unvereinbar mit EU-Recht“. Seitdem wurden jedoch keine weiteren Informationen zum Stand des Verfahrens veröffentlicht.

Die Mitgliedstaaten der EU sollten solange keine Asylsuchenden nach Ungarn abschieben, bis dort ein angemessener Zugang zum Asylverfahren gewährleistet ist, einschließlich einer angemessenen Frist, um noch in Ungarn gegen eine Entscheidung in Berufung zu gehen. Die EU-Regierungen sollten Ungarn zudem drängen, gewaltsame Sofortabschiebungen und andere Massenabschiebungen von Asylsuchenden nach Serbien zu beenden.

„Durch den Missbrauch von Asylsuchenden und Migranten verletzt Ungarn seine Verpflichtungen im Rahmen des EU-Rechts, der Flüchtlingsrechte und und internationaler Menschenrechtsnormen“, so Gall. „Die Europäische Kommission soll seine Durchsetzungsbefugnisse nutzen und Budapest dazu drängen, Verpflichtungen im Rahmen des EU-Rechts einzuhalten. Danach müssen Menschen an der Grenze und auf ungarischem Staatsgebiet einen angemessenen Zugang zu Asyl und ein faires Asylverfahren erhalten.“

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