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(New York) – Helikopter der syrischen Regierung haben Mitte April offenbar drei Städte im Nordwesten des Landes mit Fassbomben angegriffen, welche mit Chlorgas befüllte Zylinder enthielten, so Human Rights Watch heute. Bei den Angriffen wurde eine Industriechemikalie als Waffe eingesetzt, was gegen das Internationale Übereinkommen zum Verbot chemischer Waffen (CWK) verstößt, dem Syrien im Oktober 2013 beigetreten ist. Die syrische Regierung ist als einzige Partei des Konfliktes mit Helikoptern und anderen Luftfahrzeugen ausgestattet.

Am 29. April kündigte der Generaldirektor der Organisation zum Verbot Chemischer Waffen (OVCW) eine neue Untersuchungsmission an, welche die Anschuldigungen klären soll. Die syrische Regierung habe dem Einsatz zugestimmt und werde für Sicherheit in den von ihr kontrollierten Gebieten sorgen, so die Organisation.

„Dass Syrien offenbar Chlorgas als Waffe eingesetzt hat, ist ein schwerer Verstoß gegen internationales Recht – selbst wenn man davon absieht, dass Zivilisten angegriffen wurden“, so Nadim Houry, stellvertretender Direktor der Abteilung Nordafrika und Naher Osten bei Human Rights Watch. „Dies ist mehr als ausreichend als Begründung für eine Einschaltung des Internationalen Strafgerichtshofs in Syrien durch den UN-Sicherheitsrat.“

Die von Human Rights Watch geführten Interviews mit zehn Augenzeugen, darunter fünf Mediziner, sowie Video- und Fotoaufnahmen der Überlebenden deuten darauf hin, dass bei den Angriffen auf drei Städte im Nordwesten des Landes am 11. und 12. April Fassbomben eingesetzt wurden, in denen mit Chlorgas gefüllte Zylinder eingelassen waren. Die von Human Rights Watch befragten Zeugen gaben an, sie hätten beobachtet, wie Hubschrauber unmittelbar vor den Explosionen Fassbomben abgeworfen hatten. Die Explosionen seien stets von einem markanten Geruch begleitet gewesen. Die von den Zeugen beschriebenen Symptome entsprechen denen eines Kontakts mit Stoffen, die zu Erstickung führen können.

Laut der Aussagen von Ärzten, die Opfer behandelt hatten und anschließend mit Human Rights Watch sprachen, forderten die Angriffe mindestens elf Todesopfer und riefen bei etwa 500 Menschen Symptome hervor, die einem Kontakt mit Chlor entsprechen.

Human Rights Watch hat drei Angriffe dokumentiert:

  • Am 11. und 18. April tötete ein Angriff auf Keferzita, einer Stadt nordwestlich von Hama im gleichnamigen Gouvernement, zwei Menschen. Laut eines Arztes vor Ort waren rund 200 weitere direkt betroffen, fünf davon wurden schwer verletzt.
  • Am 13. und 18. April kamen bei einem Angriff auf Al-Tamana, einer Kleinstadt nördlich von Hama im Gouvernement Idlib, mindestens sechs Menschen ums Leben, etwa 150 Bewohner waren direkt betroffen, wie ein Mitarbeiter eines Feldlazaretts sowie ein weiterer Zeuge angaben.
  • Am 21. April kamen in Telmans, einer Stadt südöstlich von Idlib im Gouvernement Idlib, drei Menschen ums Leben, insgesamt 133 weitere waren betroffen, wie ein freiwilliger Mitarbeiter des örtlichen Krankenhauses angab.

Telmans liegt drei Kilometer östlich der von der Regierung kontrollierten Militärbasis Wadi al- Deif und elf Kilometer von Al-Hamid, den laut Zeugenaussagen nächstgelegenen Gefechtsfronten. Al-Tamana liegt sieben Kilometer entfernt von Khan Sheikhouns, der dort nächstgelegenen Front. Keferzita und Khan Sheikhouns trennen sogar zehn Kilometer. Bei den Angriffen auf Keferzita am 11. April hatten oppositionelle Kämpfer laut Zeugenaussagen eine Position 500 Meter außerhalb der Stadt besetzt.

Videomaterial sowie Informationen von Aktivisten vor Ort deuten darauf hin, dass am 12. April in Keferzita mit Chlor befüllte Fassbomben zum Einsatz kamen. Diese Berichte konnten bislang jedoch nicht durch Zeugenaussagen bestätigt werden.

Sieben der zehn von Human Rights Watch befragten Zeugen beschrieben jedoch einen markanten Geruch im Bereich der Fassbombeneinschläge. Sie gaben zudem an, der Geruch habe dem herkömmlicher Haushaltsreiniger geähnelt. Die Zeugen beziehen sich damit wahrscheinlich auf bleichmittelhaltige Reiniger, die chlorhaltige Verbindungen wie hypochlorige Säure enthalten. Wenn Chlorgas sich im Wasser löst, bilden sich große Mengen hypochlorige Säure. Dies gilt auch für Wasserdampf oder Wasser in den Nasenschleimhäuten. Die Schilderungen eines Geruches, der dem von Haushaltsreinigern ähnelt, könnten also dem Vorkommen von Chlorgas entsprechen.

Während der Befragungen wurde mehrmals berichtet, der Geruch habe über mehrere Stunden angehalten. Obwohl Chlorgas selbst flüchtig ist, könnten diese Schilderungen für ein Fortbestehen von hypochloriger Säure in der Umgebung sprechen, welche durch die Vermischung von Chlorgas mit Dampf bzw. der Feuchtigkeit in den Nasenschleimhäuten gebildet werden.

Die Hälfte der Zeugen gab an, die Explosionen der Fassbomben hätten „gelblichen“ oder „dunkel gelblichen“ Rauch erzeugt. Ein vom westlichen Stadtrand von Keferzita aufgenommenes Video, das am 11. April bei Youtube hochgeladen wurde, zeigt den nahezu vertikalen Sinkflug und die Zündung eines unbekannten Sprengkörpers, was dem Abwurf einer Fassbombe aus einem Helikopter entsprechen könnte. Wenige Sekunden nach der Explosion ist eine große Staub- und Trümmerwolke zu erkennen, deren Basis eine gelbliche Färbung aufweist (vgl. Foto 4 unten). Reines Chlor hat eine blasse, gelblich-grüne Farbe. Die Berichte über ungewöhnlichen „gelben Rauch“ am Einschlagsort entsprechen der Signatur einer Freisetzung von Chlorgas durch das Aufbrechen eines industriell komprimierten Gaszylinders.

 

Alle befragten medizinischen Helfer gaben an, ihre Patienten hätten unmittelbar nach der Explosion der Fassbomben Symptome eines Kontakts mit Chlor gezeigt. Dieser kann schon bei geringen Mengen eine Rötung der Augen, Juckreiz und eine Einschränkung des Sehvermögens hervorrufen. Höhere Konzentrationen führen zu Atembeschwerden. Bei noch stärkerer Exposition kommt es zu Erbrechen, akuter Atemnot und Hustenkrämpfen. In den Atemwegen bildet sich dabei hypochlorige Säure, die zu einer Flüssigkeitsansammlung in der Lunge führen kann. Die Befragten gaben an, sie hätten bei den Opfern alle drei Expositionsniveaus beobachtet.

Human Rights Watch beauftrage Keith B. Ward, einen Experten für die Erkennung chemischer Kampfstoffe und ihrer Folgen, die Zeugenaussagen zu den Symptomen der Opfer sowie das Videomaterial der Angriffe zu prüfen. Ward bestätigte, dass die Indizien stark auf einen Einsatz von Chlorgas hindeuten, das höchstwahrscheinlich aus industriell komprimierten Gaszylindern freigesetzt wurde. Auf Videos von Überresten der Fassbomben, die nach den Angriffen auf Keferzita am 11. und 18. April bzw. Telmans am 21. April gefunden wurden, sind gelbe Zylinder oder Kanister zu sehen. Die Aufdrucke enthalten die Zeichenfolgen „CL2“, ein Kürzel für chlorhaltiges Gas, und „NORINCO“, den Nameen eines chinesischen Staatsbetriebes, der solche Gaszylinder herstellt. Die Farbe Gelb gilt international als Standard für die Kennzeichnung von Chlor.

Ein am 18. April in Keferzita gefilmtes Video zeigt einen Mann, der offenbar eine intakte Fassbombe entschärft, in deren Innerem sich ein gelb-roter Gaszylinder und – allem Anschein nach – ein Zündmechanismus befanden. Laut dem Kommentar des Videos wurde die Fassbombe bei einem Angriff mit einer Chemikalie eingesetzt, welche als Chlor identifiziert wird. Diese Überreste sind auch auf Fotos die ein internationaler Journalist am 5. Mai, mehr als zwei Wochen nach den Angriffen machte und Human Rights Watch zur Verfügung stellte (s. Fotos 5 bis 8 unten). Human Rights Watch kann nicht unabhängig bestätigen, dass diese Fassbombe tatsächlich bei dem Angriff zum Einsatz kam und dass der gelb-rote Zylinder mit Chlor gefüllt war.

Human Rights Watch kann auch nicht bestätigen, dass die gefilmten Gaszylinder in allen Fällen aus den Fassbomben stammten, welche aus den Helikoptern abgeworfen wurden. Die Tatsache dass Zeugen und Ärzte jedoch übereinstimmend Symptome beschrieben, die sich mit denen einer Chlor-Exposition decken und unmittelbar nach dem Abwurf von Fassbomben aus Helikoptern – an fünf verschiedenen Tagen und in drei verschiedenen Städten – auftraten, macht es jedoch unwahrscheinlich, dass die Aufnahmen der Angriffe inszeniert oder die Gaszylinder nachträglich eingefügt wurden.

Improvisierte Fassbomben, wie Human Rights Watch sie dokumentiert hat, bestehen üblicherweise aus großen Ölfässern, Metallzylindern oder Wassertanks, die mit Sprengstoff und Metallresten gefüllt sind, wobei letztere für eine stärkere Fragmentierung sorgen sollen. Sie werden aus Helikoptern abgeworfen. Die Hitze der Explosion würde in der Bombe enthaltenes Chlor zwar zum Großteil vernichten, das verbleibende Gas durch die Explosion stark verdünnen und die Chlor-Konzentration damit rasch auf ein nicht-tödliches Niveau absinken lassen. Doch der markante Geruch des Chlors und seiner Reststoffe sowie die Tatsache, dass diese bei Menschen schon in geringer Konzentration langanhaltende und deutlich erkennbare Atembeschwerden hervorrufen, könnte darauf hindeuten, dass hinter der Bestückung der Fassbomben mit Chlor die Absicht stand, Menschen zu verängstigen und die Furcht vor einem Angriff mit Gift oder toxischem Gas auszulösen.

Obwohl Chlor als Industriechemikalie häufig Verwendung findet, ist seine Nutzung als Waffe seit 1993 durch die Internationale Chemiewaffenkonvention verboten. Diese definiert „toxische Chemikalien“ als, „jede Chemikalie, die durch ihre chemische Wirkung auf die Lebensvorgänge den Tod, eine vorübergehende Handlungsunfähigkeit oder einen Dauerschaden bei Mensch oder Tier herbeiführen kann. Dazu gehören alle derartigen Chemikalien, ungeachtet ihrer Herkunft oder der Art ihrer Produktion und ungeachtet dessen, ob sie in Einrichtungen, in Munition oder anderswo produziert werden.“

Syrien trat der Chemiewaffenkonvention am 14. Oktober 2013 als 190. Staat bei. Die Konvention gilt für alle Parteien in Syrien ohne Ausnahme. Zudem sind alle Vertragsstaaten der CWK, also insbesondere auch die syrische Regierung, verpflichtet, alle durch den Vertrag verbotenen Aktivitäten zu verhindern bzw. zu unterbinden, einschließlich des Einsatzes chemischer Waffen.

Nach Angaben der OVCW hat Syrien 1.300 Tonnen chemikalischer Substanzen und Grundstoffe deklariert, davon wurden 86.5% bis 22. April zur Vernichtung außer Landes gebracht. Laut eines Sprechers des US-Außenministeriums gehörte Chlor jedoch nicht zu den Substanzen der Prioritätsgrade 1 oder 2, die Syrien der OVCW als Bestandteil seines Chemiewaffenarsenals meldete.

Die syrische Regierung beschuldigt Terroristen, über Chlor zu verfügen und für die Angriffe auf Keferzita verantwortlich zu sein. Obwohl die bewaffnete Gruppe Jabhat al-Nusra laut Medienberichten Zugang zu Chlorgas hat, sprechen alle verfügbaren Indizien dafür, dass die Angriffe mit Helikoptern durchgeführt wurden, über die ausschließlich die Regierung verfügt. Das Times Magazine berichtete im April 2013, dass Jabhat al- Nusra Syriens einzige Einrichtung in Syrien besetzt hat, die zur Produktion von Chlorgas geeignet ist. Diese befindet sich 30 Kilometer entfernt von Aleppo. Dort sollen rund 400 Behälter mit je einer Tonne Chlor gelagert gewesen sein.

Da die syrische Regierung damit weiter gegen internationale Verträge verstößt und insbesondere ihren Verpflichtungen im Rahmen der CWK nicht erfüllt, soll der UN-Sicherheitsrat ein Waffenembargo gegen die syrische Regierung und alle anderen Gruppen verhängen, die an weitverbreiteten und systematischen Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind. Ein solches Embargo würde die Fähigkeit der syrischen Regierung einschränken, völkerrechtswidrige Luftangriffe durchzuführen, und sicherstellen, dass sie nicht mit weiteren Helikoptern beliefert wird oder die bestehende Flotte im Ausland instand halten lässt. Der Sicherheitsrat soll außerdem Reiseverbote und Kontosperren gegen alle Personen verhängen, gegen die glaubhafte Beweise für eine Beteiligung an schweren Menschenrechtsverletzungen vorliegen, und den Internationalen Strafgerichtshof mit der Lage in Syrien befassen.

„Solange der Sicherheitsrat Syrien nicht für seine eklatanten Verstöße gegen die Chemiewaffenkonvention bestraft, werden diese empörenden, schon ihrem Wesen nach wahllosen Angriffen andauern“, so Houry. „Wenn die internationale Gemeinschaft Menschenrechtsverletzungen verhindern will, muss sie schnell, geeint und entschlossen handeln.“

Weitere Hintergrundinformationen finden Sie am Ende unserer englischen Pressemitteilung.

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