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Syrien: Regierung mit hoher Wahrscheinlichkeit für Chemiewaffenangriff verantwortlich

Auswertung von Raketenfragmenten und Zeugenaussagen liefert neue Anhaltspunkte

(New York) – Das verfügbare Beweismaterial liefert deutliche Hinweise darauf, dass die syrischen Regierungstruppen am 21. August 2013 für den Einsatz chemischer Waffen gegen zwei Vororte von Damaskus verantwortlich waren. Bei den Angriffen, durch die Hunderte Zivilisten, einschließlich zahlreicher Kinder, getötet wurden, kam offenbar ein waffenfähiges Nervengas zum Einsatz. Dabei handelte es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um Sarin.

Der 22-seitige Bericht „Attacks on Ghouta: Analysis of Alleged Use of Chemical Weapons in Syria“ dokumentiert zwei mutmaßliche Chemiewaffenangriffe auf Ost- und West-Ghouta, zwei von der Opposition kontrollierte 16 Kilomenter auseinander liegende Vororte von Damaskus in den Morgenstunden des 21. August. Dazu wertete Human Rights Watch Augenzeugenberichte über die Raketenangriffe, Informationen zu den möglichen Ausgangspunkten der Angriffe, Überreste der eingesetzten Waffensysteme sowie medizinische Symptome aus, die bei den Opfern auftraten und von Sanitätern und Ärzten dokumentiert wurden.

„Die Raketenfragmente und die Symptome der Opfer der Angriffe auf Ghouta am 21. August liefern klare Hinweise auf die eingesetzten Waffensysteme“, so Peter Bouckaert, Leiter der Abteilung Krisenregionen von Human Rights Watch und Autor des Berichts. „Dieses Beweismaterial deutet stark darauf hin, dass die syrischen Regierungstruppen an diesem schrecklichen Morgen Raketen abfeuerten, die chemische Gefechtsköpfe in die Vororte von Damaskus trugen.“

Die Beweislage hinsichtlich der Art der eingesetzten Raketen und Abschussvorrichtungen liefert klare Hinweise dafür, dass es sich um Waffensysteme handelte, über die bekanntermaßen und entsprechend der bisherigen Dokumentation ausschließlich die syrischen Regierungstruppen verfügen.

Human Rights Watch wertete auch öffentlich verfügbare YouTube-Videos aus den angegriffenen Gebieten sowie hochauflösende Bilder von Waffenfragmenten aus, die von einem ortsansässigen Aktivisten aus Ost-Ghouta bereitgestellt wurden. Dabei konnten zwei Boden-Boden-Raketen identifiziert werden, die gemeinhin mit dem Einsatz chemischer Waffen in Verbindug gebracht werden. Der Gefechtskopf des ersten Raketentyps, einer 330-Millimeter-Rakete, die in Ost-Ghouta gefunden wurde, ist offenbar darauf ausgelegt, große Mengen eines flüssigen chemischen Kampfstoffs aufzunehmen und zum Ziel zu befördern. Das zweite, in West-Ghouta gefundene Modell ist eine 140-Millimeter-Rakete aus russischer Produktion, die laut Herstellerangaben mit drei verschiedenen Gefechtsköpfen bestückt werden kann, von denen einer dafür konstruiert ist, 2,2 Kilogramm Sarin aufzunehmen und gegen ein Ziel einzusetzen.

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Multimedia: Karte der Einschlagsgebiete, Fotostrecke, Aufbauskizze der eingesetzten Raketen (englisch) >>

Die syrische Regierung leugnete jede Verantwortung für die Angriffe und gab stattdessen oppositionellen Gruppen die Schuld. Sie lieferte jedoch keine glaubwürdigen Beweise für diese Anschuldigungen. Die Mitarbeiter von Human Rights Watch und andere Waffenexperten, die den Konflikt in Syrien beobachten, haben bislang nicht dokumentiert, dass oppositionelle Kräfte über die 140mm- und 330mm-Raketen und die zugehörgien Abschussvorrichtungen verfügen, welche bei dem Angriff zum Einsatz kamen.

Human Rights Watch konnte selbst keine Mitarbeiter nach Ghouta entsenden, um dort Waffenfragmente, Umweltproben und physiologisches Material zu sammeln, und holte deshalb das Sachverständigenurteil eines Experten für die Erkennung der Folgen chemischer Kampfstoffe ein. Dieser wertete Aussagen von Anwohnern, Ärzteberichte über Symptome und Diagnosen der Opfer sowie zahlreiche Videos aus, die Opfer der Angriffe vom 21. August zeigen.

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Drei Ärzte, die Opfer in Ghouta behandelten, berichteten Human Rights Watch, die Betroffenen zeigten durchgängig Symptome wie Atemnot, beengte, unregelmäßige und aussetzende Atmung, plötzliche Muskelkrämpfe, Übelkeit, Schaumbildung am Mund, Ausflüsse aus Augen und Nase, Schüttelkrämpfe, Schwindel, Sehunschärfe, Augenreizung und –rötung sowie Pupillenverengung (Miosis). Bei einigen jungen Opfern trat zudem Zyanose auf, eine bläuliche Verfärbung des Gesichts infolge von Erstickung. Keines der Opfer zeigte durch Gewalteinwirkung hervorgerufene Verletzungen, wie sie üblicherweise bei Angriffen mit Explosions- oder Brandwaffen entstehen.

Diese Symptome und das Fehlen von Verletzungen durch äußere Krafteinwirkung sind typisch für den Kontakt mit Nervengasen wie Sarin. Es gibt Laborbefunde, die bereits auf einen früheren Einsatz von Sarin bei einem Angriff auf Jobar nahe Damaskus im April 2013 hindeuten. Ein dort anwesender, für die französische Tageszeitung Le Monde tätiger Fotograf wurde später positiv auf eine Sarin-Exposition getestet.

Der Einsatz chemischer Waffe ist ein schwerer Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht. Obwohl Syrien nicht zu den 189 Vertragsstaaten des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen von 1993 gehört, hat das Land das Genfer Protokoll von 1925 unterzeichnet. Das Völkergewohnheitsrecht verbietet den Einsatz chemischer Waffen in jeglichem bewaffneten Konflikt.

Die Angriffe auf Ghouta am 21. August sind der erste umfangreiche Chemiewaffeneinsatz, seit die irakische Regierung vor 25 Jahren chemische Waffen gegen irakisch-kurdische Zivilisten in der Stadt Halabja einsetzte.
„Angesichts des immer klarer belegten Einsatzes chemischer Waffen in Syriens schrecklichem Konflikt soll die internationale Debatte neu ausgerichtet werden. Jetzt soll es um Abschreckung gehen, damit solche Waffen nicht mehr eingesetzt werden, sowie um den umfassenden Schutz der syrischen Zivilbevölkerung“, so Bouckaert.

 

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