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Usbekistan: Unabhängige Muslime erneut im Visier der Behören

Nach den Gewaltausbrüchen vom März und April drohen den Angeklagten Folter und unfaire Gerichtsverfahren

Human Rights Watch hat sich in Briefen an den usbekischen Präsidenten besorgt darüber geäußert, dass die usbekische Regierung mit Folter, Isolationshaft und unfairen Prozessen auf die gewalttätigen Ausbrüche, die sich im März und April in Usbekistan ereignet hatten, reagiert. Besonders Muslime, die ihren Glauben außerhalb der staatlich kontrollierten religiösen Einrichtungen ausüben, sind Ziel der Behörden.

In den zwei Briefen an Präsident Islam Karimow, die heute veröffentlicht wurden, geht Human Rights Watch detailliert auf die Vorfälle dieser jüngsten Unterdrückungswelle ein. Beide, bereits am 18. August abgeschickten Briefe, blieben von der usbekischen Regierung bis heute unbeantwortet.

„Es geht nicht an, dass ein Staat unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung nach Belieben die Menschenrechte verletzt,“ kritisiert Rachel Denber, amtierende Direktorin der Europa und Zentralasien Abteilung von Human Rights Watch. „Von grundlegenden Menschenrechten darf nicht einfach abgesehen werden, selbst wenn berechtigte Sicherheitsbedenken vorliegen.“

Im ersten Brief werden vor allem die jüngsten Fälle willkürlicher Festnahmen, Belästigungen und Misshandlung muslimischer Dissidenten dokumentiert. In Folge der gegen Polizeibeamte gerichteten Bombenattentate im März und April in Taschkent und Bukhara, kam es zu einer Welle von Festnahmen. Obwohl die Attentate offiziell den „Extremisten“ angelastet wurden, bekamen vor allem „unabhängigen Muslime“ – die ihren Glauben außerhalb der staatlich kontrollierten Moscheen oder anderer religiösen Einrichtungen leben – die Folgen zu spüren. Der Brief enthält auch konkrete Empfehlungen, wie man das Problem des staatlichen Missbrauchs angehen und bewältigen kann.

Im zweiten Brief werden vor allem die unfairen Prozessbedingungen bei einem vor kurzem vor dem obersten Gerichtshof stattfindenden Verfahren angeprangert. Darin wurden die Fälle von 15 Angeklagten, die sich im Zusammenhang mit den Gewaltausbrüchen vom März/ April des Terrorismus, des Mordes und anderer Vergehen schuldig gemacht haben sollen, verhandelt. Am 24. August wurden alle 15 schuldig gesprochen und zu Freiheitsstrafe zwischen sechs und 18 Jahren verurteilt. Der Brief von Human Rights Watch fordert, dass in künftigen Gerichtsverfahren die Maßstäbe eines ordnungsgemäßen und fairen Verfahrens eingehalten werden. In Usbekistan mangelt es an einem unabhängigen Rechtswesen.

„Unregelmäßigkeiten in Terroristen-Prozessen sind in Usbekistan leider keine Ausnahme,“ erklärt Denber. „Unfaire Verfahren entbehren jeglicher Legitimität, was sich nur negativ im Kampf Usbekistans gegen den Terrorismus auswirkt.“

Besondere Dringlichkeit besteht in Anbetracht der zwei neuen Terrorismus-Verfahren in Taschkent und Bukhara, die am Dienstag, den 7. September eröffneten wurden. In Taschkent stehen sieben Männer und acht Frauen vor dem Akmal-Ikramow-Bezirksgericht. Ihnen werden terroristische Handlungen, Mord, Verletzung der Glaubenfreiheit, Anstiftung zum religiösem Hass“ und Fundamentalismus und Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung vorgeworfen. Vorwürfe, die schon vor Beginn des Prozesses laut wurden, man habe einige Angeklagte widerrechtlich festgehalten und ihnen rechtlichen Beistand verwehrt, erhärten den Verdacht, dass die Angeklagten mit einem gerechten und neutralen Verfahren kaum zu rechnen brauchen.

In Bukhara müssen sich 16 Männer vor dem Provinzgericht der Stadt unter anderem wegen Terrorismus und Mord verantworten. Berichten zufolge legten alle Angeklagte am ersten Tag der Verhandlung ein Geständnis ab. Rudkhiddin Komilow, der Anwalt des Angeklagten Fasliddin Tukhtaew, wurde vom Verfahren ausgeschlossen, da er, obwohl er eine Vollmacht vorzeigen konnte, angeblich nicht bevollmächtigt ist. Komilow wurde auch von der Teilnahme an den Ermittlungen sowie von der Durchsicht der relevanten Dokumente und Akten abgehalten.

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