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DR Kongo: Deutsches Gericht verurteilt zwei ruandische Rebellen-Führer

Gerechtigkeit für Opfer schwerster Verbrechen der FDLR

(Stuttgart) – Die Verurteilung durch ein deutsches Gericht von zwei ruandischen Rebellen-Führern wegen Verbrechen in der Demokratischen Republik Kongo ist ein wichtiger Beitrag, um den Opfern von Massenverbrechen im Kongo Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, so Human Rights Watch heute.

Am 28. September 2015 verurteilte ein Gericht in Stuttgart Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni, den Präsidenten und den Vize-Präsidenten der Demokratischen Kräfte zur Befreiung Ruandas (Forces Démocratiques pour la Libération du Rwanda, FDLR), zu 13 beziehungsweise acht Jahren Haft. Das Gericht sprach Murwanashyaka schuldig wegen Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit fünf Angriffen der FDLR im Osten des Kongos und wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung. Musoni wurde ebenfalls wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt, allerdings von den Vorwürfen freigesprochen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt zu haben.

Nach dem Einmarsch der ruandischen Armee fliehen diese Menschen aus Angst vor Vergeltungsschlägen der FDLR aus ihren Dörfern. Region Masisi, Nord-Kivu, Demokratische Republik Kongo, Februar 2009. © 2009 Michael Kavanagh

„Das Urteil eines deutschen Gerichts gegen ruandische Rebellen-Führer wegen Verbrechen im Kongo zeigt, dass die Welt für Kriegsverbrecher kleiner geworden ist“, so Géraldine Mattioli-Zeltner, Advocacy-Direktorin der Abteilung Internationale Justiz von Human Rights Watch. „Das Stuttgarter Gericht ist zwar weit entfernt vom Osten des Kongos, aber seine Richter haben Tausenden Kongolesen endlich Gerechtigkeit widerfahren lassen, deren Menschenrechte die FDLR auf schrecklichste Weise verletzt hat.“

Die FDLR wurde lange Zeit nicht strafrechtlich wegen der schweren Gräueltaten verfolgt, die sie an der kongolesischen Zivilbevölkerung begangen hat. Dies war der erste Prozess, bei dem sich zwei Führer der Rebellengruppe verantworten mussten. Die deutschen Behörden sollen Maßnahmen ergreifen, damit die betroffene Bevölkerung im Kongo von diesem wichtigen Urteil erfährt, etwa indem die Opfer Zugang zu relevanten Informationen erhalten.

Die FDLR ist eine überwiegend ruandische Hutu-Rebellengruppe im Osten des Kongo. Einige ihrer Führer waren im Jahr 1994 am Genozid im benachbarten Ruanda beteiligt. Murwanashyaka und Musoni lebten seit mehreren Jahren in Deutschland,als sie im November 2009 verhaftet wurden. Beiden wurden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last gelegt, die zwischen den Jahren 2008 und 2010 von FDLR-Kämpfern im Osten des Kongos verübt worden sein sollen, sowie die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

Der Prozess begann im Mai 2011. Ein schriftliches Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Murwanashyaka und Musoni können gegen das Urteil und das Strafmaß Berufung einlegen.

Das Verfahren war das erste unter dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch, das das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in das deutsche Recht integriert. Es befugt deutsche Gerichte, zu Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Genozid zu ermitteln und die Verantwortlichen zu verfolgen, unabhängig davon, wo die Verbrechen verübt wurden. Im April 2009 wurde im Bundeskriminalamt eine Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen und weiteren Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (ZBKV) geschaffen, die darauf spezialisiert ist, Ermittlungen zu schwersten internationalen Verbrechen durchzuführen.

Die Ermittlungen in und die Verfolgung von komplexen Verbrechen, die Tausende Kilometer entfernt verübt wurden, stellt das deutsche Justizsystem vor große Herausforderungen.

Etwa wurden mehrere Anklagepunkte aus den Bereichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Laufe des Verfahrens fallen gelassen, da Beweise fehlten. Das warf Fragen auf, wie gründlich die deutschen Behörden ermittelt haben. Besondere Maßnahmen waren nötig, um die Sicherheit und den Schutz von Opfern und Zeugen zu gewährleisten. Die zum Teil schlechte Qualität von Übersetzungen aus Sprachen, die im Kongo und in Ruanda gesprochen werden, ins Deutsche führte vor Gericht zu Auseinandersetzungen darüber, wie verwertbar einzelne Aussagen waren.

Auch sind manche Vorschriften des deutschen Verfahrensrechts für diese Art von Prozessen ungeeignet. So müssen etwa die Namen von Opfern, die als Zivilparteien im Prozess auftreten, veröffentlicht werden. Dadurch konnten kongolesische Opfer aus Sicherheitsgründen nicht am Prozess teilnehmen.

Die deutschen Justizbehörden sollen aus diesem Prozess lernen, um zukünftige Strafverfahren wegen schwerster internationaler Verbrechen zu verbessern.

Deutschland und andere Länder, die über entsprechende Gesetze verfügen, sollen weiterhin zu schwerwiegenden, im Ausland verübten Verbrechen ermitteln, insbesondere wenn eine Strafverfolgung in den Ländern selbst nicht möglich ist.

Im Jahr 2012 erließ der IStGH einen Haftbefehl gegen den militärischen Führer der FDLR, General Sylvestre Mucacumura, der sich mutmaßlich im Ost-Kongo aufhält und sich bislang erfolgreich den Justizbehörden entzieht.

Der Stuttgarter Schuldspruch unterstreicht, wie wichtig es ist, den Militärkommandanten der FDLR zu verhaften, dessen Truppen grauenhafte Menschenrechtsverletzungen im Ost-Kongo verübt haben. Die kongolesischen Behörden und die UN-Friedensmission sollen dringend dem Haftbefehl des IStGH folgen und sicherstellen, dass sich auch Mudacumura vor Gericht verantworten muss.

„Trotz der Komplexität des Verfahrens haben die deutschen Behörden das Richtige gemacht. Mit diesem Prozess haben sie bewiesen, dass Deutschland kein sicherer Hafen für Kriegsverbrecher ist“, so Mattioli-Zeltner. „Die Regierung soll daran arbeiten, zukünftige Verfahren unter dem Völkerstrafgesetzbuch zu verbessern. Zudem soll die Arbeit der Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen politisch und finanziell weiterhin starke Unterstützung erhalten.“

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