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Bosnien: Politische Diskriminierung von Roma und Juden

Unterstützung der EU und USA für Verfassungsänderung notwendig, um Altlasten des Krieges zu überwinden

(Sarajewo) – Roma, Juden und andere nationale Minderheiten in Bosnien und Herzegowina sind 20 Jahre nach Beginn des Krieges noch immer von der politischen Teilhabe ausgeschlossen, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Bosnien soll die ethnische Diskriminierung von nationalen Minderheiten in seiner Verfassung, den Gesetzen und öffentlichen Institutionen aufheben.

Der 62-seitige Bericht „Second Class Citizens: Discrimination Against Roma, Jews, and Other National Minorities in Bosnia and Herzegovina“ wirft ein Schlaglicht auf die Diskriminierung von Roma, Juden und anderen nationalen Minderheiten in Politik und Verwaltung. Die Diskriminierung ist in erster Linie auf die Verfassung Bosniens von 1995 mit seinem auf ethnischer Zugehörigkeit basierenden Regierungssystem zurückzuführen, das diese Gruppen von hohen politischen Ämtern ausschließt. Der Bericht zeigt auch die weitreichenden Auswirkungen der Diskriminierung auf den Alltag der Roma beim Zugang zu Wohnraum, Bildung, Gesundheitsversorgung und Beschäftigung.

„Bosniens Verfassung sollte zur Beendigung des Krieges beitragen“, so Benjamin Ward, stellvertretender Direktor der Abteilung Europa und Zentralasien von Human Rights Watch. „Aber die politische Diskriminierung von Minderheiten hat in einem modernen europäischen Land nichts zu suchen. Es ist allerhöchste Zeit für eine Reform.“

Im Dezember 2009 urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Sejdić/Finci gegen Bosnien und Herzegowina, dass die Verfassung des Landes Roma und Juden diskriminiert und gegen Menschenrechtsstandards verstößt. Die Verfassung schließt Personen, die nicht einer der drei großen Volksgruppen (Bosniaken, Kroaten und Serben) des Landes angehören, davon aus, bei der Wahl für das dreiköpfige Staatspräsidium oder die nationale Völkerkammer, eine von zwei parlamentarischen Kammern, zu kandidieren.

Mehr als zwei Jahre nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wurden noch keine Schritte zu dessen Umsetzung unternommen. Bosnien soll die Verfassung überarbeiten oder die Diskriminierung von nationalen Minderheiten im politischen System aufheben, so Human Rights Watch. Nach den nationalen Wahlen im Oktober 2010, die nach der alten Regelung erfolgten, verhinderten die verhärteten Fronten zwischen den Volksgruppen die Bildung einer neuen Regierung für mehr als ein Jahr. Die neu gebildete Regierung hat bisher noch keine weiteren Maßnahmen ergriffen.

Eine ähnliche Diskriminierung herrscht in der Kommunalverwaltung: Freie Stellen werden in der Republika Srpska und der Föderation Bosnien und Herzegowina, den beiden Entitäten Bosniens, gemäß Verfassung nach ethnischer Zugehörigkeit auf Basis der Volkszählung von 1991 besetzt. Bei dieser Volkszählung wurden weniger als 9.000 Roma gezählt, weil viele Roma sich damals als „Jugoslawen“ bezeichneten. Ihre Zahl wird derzeit jedoch auf 100.000 geschätzt. Bei der Volkszählung von 1991 wurden etwa 30.000 Mitglieder anderer nationaler Minderheiten gezählt, darunter 500 Juden.

Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten, die am Ende der Kriege in der Region im Jahr 1995 bei der Entwicklung der Verfassung mitgewirkt hatten, haben eine besondere Verpflichtung gegenüber Bosnien, auf eine Verfassungsänderung zu dringen. Brüssel hat die Novellierung der Verfassung zu einer Bedingung für die EU-Beitrittsverhandlungen gemacht. Nach den gescheiterten Reformversuchen in den Jahren 2006 und 2009 sind die EU und die USA aber nicht länger aktiv in den Reformprozess involviert.

Human Rights Watch hat auch die Diskriminierungen im Alltag untersucht, mit denen Roma beim Zugang zu Wohnraum, Bildung, Gesundheitsversorgung und Beschäftigung konfrontiert sind, und wie diese mit der Diskriminierung in Politik und Verwaltung zusammenhängen. Dies betrifft unter anderem folgende Bereiche:

  • Wohnraum: Viele Roma in Bosnien leben in informellen Siedlungen, in denen es an Stabilität und Sicherheit für ihre Familien mangelt. Zwangsräumungen sind eine ständige Bedrohung, und die Regierung bietet denjenigen Personen, die ihre Unterkunft verlassen müssen, keinen angemessenen alternativen Wohnraum an. Besonders problematisch war die Situation in Mostar, wo manche Roma-Familien in den beiden letzten Jahren gleich zweimal ihren Wohnraum verlassen mussten. Erst vor kurzem, im Oktober 2011, hatten Hundert Roma keine angemessene Unterkunft, weil sie Wohnraum für andere Roma schaffen mussten. Keinem der Betroffenen wurde eine alternative Unterkunft angeboten.
     
  • Bildung: Roma-Familien in ganz Bosnien sehen sich mit finanziellen Hürden beim Schulbesuch ihrer Kinder konfrontiert. So werden die Kosten für Essen, Schulbücher, Kleidung oder Verkehrsmittel generell nicht von der Regierung übernommen. Entsprechend niedrig ist die Schulbesuchsquote von Roma-Kindern in vielen Teilen des Landes: Nur ein Drittel aller Roma-Kinder besucht landesweit die Grundschule, verglichen mit 93 Prozent aller Kinder im Land.
     
  • Beschäftigung: Die meisten Roma-Familien verdienen ihren Lebensunterhalt mit dem Sammeln und Verkaufen von wiederverwertbarem Altmetall und Betteln. Die Regierung hat zwar ein Beschäftigungsprogramm für Roma eingeführt, aber es gibt kaum Roma und Arbeitgeber, die sich daran beteiligt haben, da nur wenige Roma offiziell arbeitslos gemeldet sind. Der Zugang zu Stellen in der öffentlichen Verwaltung in der Föderation und in der Republika Srpska wird durch verfassungsrechtliche Bestimmungen behindert, wonach diese Stellen nach ethnischer Zugehörigkeit auf Basis der Volkszählung von 1991 zu besetzen sind.
     
  • Gesundheitsversorgung: In der Föderation Bosnien und Herzegowina müssen sich Roma, die ihren Arbeitsplatz verlieren, innerhalb von 30 Tagen beim Arbeitsamt melden, um krankenversichert zu sein. Viele erfuhren von dieser Regelung erst, als dieser Termin bereits verstrichen war. Der Kanton Herzegowina-Neretva, zu dem auch Mostar gehört, verstieß für einen Großteil des Jahres 2011 gegen föderales Recht, weil die medizinische Versorgung von Kleinkindern, schwangeren Frauen und älteren Menschen nicht finanziert wurde. Roma waren davon besonders betroffen.
     

Fika Ahmetovic, 31, ist im Oktober 2011 mit ihren vier Kindern aus ihrem provisorisch errichteten Zuhause ohne stabile Strukturen, Elektrizität und Wasser in einer informellen Siedlung in der Stadt Mostar vertrieben worden. Human Rights Watch hat vor der Räumung mit ihr gesprochen und sie sagte, eine solche Räumung würde nicht nur heißen, ein neues Stück Land zu finden, auf dem man provisorisch ein neues Zuhause bauen könnte. Es würde auch bedeuten, dass ihre beiden ältesten Kinder den Schulbesuch unterbrechen müssten. Für ihr kleinstes Kind, das ernsthafte gesundheitliche Probleme hat, wäre wahrscheinlich auch die medizinische Versorgung nicht mehr gewährleistet, weil die Familie mit ihrem geringen Einkommen aus dem Sammeln und Verkaufen von Altmetall nicht mehr in der Lage wäre, die Kosten zu bezahlen.

Bosnien hat auf höchster Ebene zugesagt, die Menschenrechtsprobleme, mit denen Roma konfrontiert sind, im Rahmen des europaweiten Programms „Jahrzehnt der Integration der Roma“ zu lösen. Aber bisher ist kaum etwas in die Praxis umgesetzt worden, zum Teil weil die politischen Entscheidungsträger einer Verbesserung der Situation der Roma geringe Priorität einräumen.

Einige offizielle Vertreter in Bosnien sagten, dass die Bedürfnisse der drei großen ethnischen Gruppen, die in der Verfassung als „konstitutives Volk“ bezeichnet werden, Priorität gegenüber denen nationaler Minderheiten haben sollten.

„Dieses Land hat noch nicht einmal die Kapazitäten, dem konstitutiven Volk zu helfen, geschweige denn den Roma“, so Damir Dizdarevic, stellvertretender Minister für Arbeit und Beschäftigung im Ministerium für Zivile Angelegenheiten in einem Interview mit Human Rights Watch.

„Roma erleben Diskriminierung und Missbrauch in ganz Europa“, so Ward. „Der Unterschied in Bosnien ist, dass ihr Ausschluss aus der nationalen Politik und der Kommunalverwaltung verhindert, dass ihre Notlage überhaupt wahrgenommen wird.“

  

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