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Ein internationales Abkommen soll Geschäfte mit sogenannten Blutdiamanten verhindern, doch weist das System so viele Lücken auf, dass die Edelsteine weiter exportiert werden. Die Schweiz muss ihren Beitrag leisten, um den Handel wirksam zu unterbinden.

Basel strahlt und glänzt, da sich vom 18. bis 25. März fast 2000 Firmen der Uhren- und Schmuckindustrie und 100 000 Besucher aus über 100 Ländern zur «Baselworld» treffen, der weltweit grössten Messe dieser Art. Die Uhren- und Schmuckindustrie ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in der Schweiz, der durch die Einrichtung einer internationalen Diamantenbörse in Genf aufgewertet werden soll. Wenn die Schweiz jedoch eine noch grössere Rolle im weltweiten Schmuckhandel spielen will, dann sollte sich das Land auch stärker dafür einsetzen, dass der Verkauf und die Produktion von sogenannten Blutdiamanten beendet werden. Darunter versteht man Diamanten, die unter Inkaufnahme von Menschenrechtsverletzungen gefördert werden. Die Schweiz kann dies als Mitgliedsstaat des Kimberley-Abkommens verhindern, einer internationalen Vereinbarung zur Überwachung des Diamantenhandels.

Simbabwe am Pranger

Die Schweiz ist Gründungsmitglied des Kimberley-Prozesses, der im Jahr 2003 von Regierungen, der Industrie und Vertretern der Zivilgesellschaft eingerichtet worden war, um sowohl Schmuckhändlern als auch Kunden garantieren zu können, dass Diamanten nicht unter schweren Menschenrechtsverletzungen meist durch gewalttätige Rebellengruppen gefördert werden.

Doch die Menschenrechtsverletzungen finden weiter statt. Ein im Juni 2009 veröffentlichter Bericht von Human Rights Watch dokumentiert, dass das Militär in Simbabwe in den Diamantenminen von Marange ein Massaker an 200 Personen begangen hat und für Zwangsarbeit, Prügel und Vergewaltigung verantwortlich ist. Blutdiamanten werden weiter aus Simbabwe geschmuggelt und landen in den Vitrinen der führenden Schmuckhändler. Dies ist auch deshalb möglich, weil sich die Staaten des Kimberley-Prozesses nicht auf ein klares Vorgehen einigen konnten.

Die Diamantenindustrie und deren Kunden brauchen einen Kimberley-Prozess, der funktioniert. Und dafür ist es unbedingt erforderlich, dass Länder wie die Schweiz eine Führungsrolle übernehmen. Nur so können die Menschenrechtsverletzungen in
Simbabwe beendet werden.

Der Kimberley-Prozess hat drei wesentliche Schwächen. In seiner Charta werden Konfliktdiamanten nur im Zusammenhang mit Rebellengruppen erwähnt, die mit den Erlösen Kriege gegen legitime Regierungen finanzieren. Diese Definition sollte erweitert werden, so dass der Kimberley-Prozess explizit auch Menschenrechtsverletzungen verurteilt, wenn sie mit der Förderung von Diamanten verbunden sind. Ob dafür Regierungen oder Rebellen verantwortlich sind, darf bei der Beurteilung keine Rolle spielen. Zudem gibt es kaum unabhängige Überwachungsmechanismen, die kontrollieren können, ob die Regeln eingehalten werden, und nur wenige Sanktionsmöglichkeiten, um Vergehen zu bestrafen. Schliesslich müssen Entscheidungen einstimmig getroffen werden und nicht per Mehrheitswahl. Wenn sich auch nur ein Mitgliedsland Sanktionen widersetzt, können keine Massnahmen gegen Staaten getroffen werden, die die Regeln verletzen.

So sollte es nicht überraschen, dass die Gruppe im November die Mitgliedschaft Simbabwes nicht suspendiert hat, obwohl ein internes Überprüfungsteam letzten Sommer die Menschenrechtsverletzungen in Marange ausdrücklich kritisiert hatte. Die Demokratische Republik Kongo, Namibia, Russland, Südafrika und Tansania, die Mitglieder des Kimberley-Prozesses sind, haben sich der Suspendierung widersetzt. Stattdessen sprachen sie sich dafür aus, dass Simbabwe einen Aktionsplan umsetzen soll, den das Land selbst entworfen hatte. Bis jetzt hat dies zu keinen positiven Veränderungen in den Diamantenminen geführt.

Die Einfuhr wirksam unterbinden

Als Gründungsmitglied des Kimberley-Prozesses und mit anderen Mitgliedern, besonders der Europäischen Union, Kanada, den USA und Israel, das gegenwärtig den Vorsitz innehat, sollte die Schweiz die Mängel in dem Zertifizierungssystem korrigieren. Und vor allem sollte sie die von Simbabwe begangenen Menschenrechtsverletzungen öffentlich verurteilen und sich für härtere Massnahmen gegen das Land aussprechen. Die Schweiz sollte gemeinsam mit der Schmuckindustrie im eigenen Land sowie weltweit den Verkauf von Blutdiamanten beenden und deren Einfuhr in die Schweiz sowie in die Zollfreilager an den Flughäfen Zürich und Genf unterbinden. Wenn es der Schweiz ernst ist, die Einfuhr von Blutdiamanten zu verhindern, könnte von Importeuren verlangt werden, dass sie ihre Bücher und die Namen der Zulieferer offenlegen. Zudem könnten unangemeldete Kontrollen von rohen und geschliffenen Diamanten am Zoll und in Zollfreilagern durchgeführt werden.

Viel zu verlieren

Einzelhändler und Grosshändler sollten sich weigern, Diamanten aus Marange in Simbabwe zu kaufen. Diese können wegen ihres Farbtons und der Nachweiszertifizierung, die vom Kimberley-Prozess entwickelt wurde, ohne Probleme erkannt werden. Die Schmuckindustrie sollte von ihren Händlern fordern, dass Diamanten nicht aus Marange kommen und keine Blutdiamanten sind. Auch sollten die Händler Zertifikate vorweisen, die die Legitimität der Steine attestieren. Die Schweiz hat viel zu verlieren, wenn die Schmuckindustrie durch Blutdiamanten beschädigt wird. Im Namen der Schmuckhändler, der Kunden und der Menschen in Marange, die unter der Diamantenförderung schwer leiden, sollte die Schweizer Regierung klar Position beziehen. Sie sollte nicht zulassen, dass Menschenrechtsverletzungen diesen Wirtschaftssektor beflecken.

Loubna Freih ist ehemalige Direktorin von Human Rights Watch in Genf und Mitglied des Genfer Komitees. Thomas W. Bechtler ist Vorsitzender des Human-Rights-Watch-Komitees Zürich.

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