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„Killer-Roboter“: Russland und USA gegen Vertragsverhandlungen

Neue Norm soll Anwendung von Gewalt maßgeblich von Menschen abhängig machen

Die Kampagne zum Verbot von Killer-Robotern fordert bei den Vereinten Nationen in Genf ein Verbot für Waffensysteme, die ihre Ziele ohne menschliche Kontolle auswählen und angreifen. © 2018 Clare Conboy

(Genf) – Russland, die USA und andere Staaten, die in autonome Waffensysteme investieren, verhindern Verhandlungen über einen neuen Vertrag gegen Killer-Roboter. Durch das Abkommen soll sichergestellt werden, dass Menschen die Anwendung dieser Waffen maßgeblich kontrollieren, so Human Rights Watch heute.

Am 20. und 21. August 2019 treffen sich mehr als 70 Mitgliedstaaten der UN-Waffenkonvention in Genf zu Gesprächen über tödliche autonome Waffensysteme. Diese werden auch als vollautonome Waffen oder „Killer-Roboter“ bezeichnet und stehen seit dem Jahr 2014 bereits zum achten Mal auf der Tagesordnung. Dass diese Treffen allerdings nur dem Austausch dienen und keine konkreten Handlungen folgen sollen, deutet darauf hin, dass sie nicht das richtige Gremium sind, um mit der Bedrohung durch diese neuartigen Waffensystemen umzugehen.

„Die meisten Regierungen wollen einen neuen Vertrag verhandeln, der festschreibt, dass die Anwendung von Gewalt in bedeutendem Maß von Menschen kontrolliert werden muss“, so Steve Goose, Leiter der Abteilung Waffen bei Human Rights Watch, dem Koordinator der Kampagne zum Verbot von Killer-Robotern. „Aber einzelne Staaten verhindern jeden Fortschritt. Deshalb erscheinen die diplomatischen Gespräche zunehmend wie Versuche, Zeit zu schinden und die Öffentlichkeit abzulenken. Stattdessen müssen sich die Regierungen endlich um die großen Probleme kümmern, die mit Killer-Robotern einhergehen.“

Human Rights Watch und die Kampagne zum Verbot von Killer-Robotern fordern die Mitgliedstaaten der UN-Waffenkonvention auf, im November mit den Verhandlungen über einen Vertrag zu beginnen, der die menschliche Kontrolle über die Anwendung von Gewalt völkerrechtlich festschreibt. Ein solcher Vertrag würde vollautonome Waffen verbieten. Nur mit einer neuen völkerrechtlichen Norm kann die internationale Gemeinschaft die durch Killer-Roboter entstehenden Probleme lösen. Denn neben zahlreichen moralischen, rechtlichen und technischen Herausforderungen bestehen Sicherheitsrisiken und Schwierigkeiten, beim Einsatz autonomer Waffen Verantwortlichkeit herzustellen.

Die Gespräche der Vertragsstaaten des Übereinkommens über konventionelle Waffen begannen im Jahr 2014 und wurden drei Jahre später formalisiert. Bislang sind aus ihnen jedoch nicht mehr als einige nicht-bindende Prinzipien hervorgegangen. Russland, die USA, Australien, Israel und Großbritannien sprachen sich beim letzten Treffen zu Killer-Robotern im März dagegen aus, einen neuen Vertrag zu verhandeln. Entsprechende Forderungen bezeichneten sie als verfrüht.

Bei den vergangenen Gesprächen forderten fast alle Staaten, die menschliche Kontrolle über die Anwendung von Gewalt zu erhalten, was de facto einem Verbot von Waffen entspricht, die nicht von Menschen kontrolliert werden. Bis heute unterstützen 28 Staaten explizit ein Verbot vollständig autonomer Waffensysteme.

Zudem zeichnet es sich zunehmend ab, dass die Entwicklung vollautonomer Waffen den Forderungen des gesellschaftlichen Bewusstseins widerspricht. Tausende Wissenschaftler und Experten für künstliche Intelligenz, mehr als 20 Träger des Friedensnobelpreises, mehr als 160 führende Geistliche und unterschiedlichste Organisationen befürworten ein Verbot von Killer-Robotern. Im Jahr 2018 veröffentlichte Google eine Reihe von ethischen Grundsätzen, die unter anderem die Zusage enthalten, keine künstliche Intelligenz für Waffen zu entwickeln oder einzusetzen.

Killer-Roboter haben kein Mitgefühl und können keine differenzierten rechtlichen und moralischen Überlegungen in Entscheidungen über tödliche Gewlt einbeziehen. Ohne diese menschlichen Eigenschaften können die Waffensystem kaum gewährleisten, dass andere menschlich behandelt oder das menschliche Leben und die Menschenwürde respektiert werden.

Im humanitären Völkerrecht ist festgelegt, dass die „Erfordernisse des Gewissens“ und die „Grundprinzipien der Menschlichkeit“ herangezogen werden müssen, wenn ein Sachverhalt noch nicht durch geschriebenes Recht reguliert ist. Dies ist bei Killer-Robotern der Fall.

Die 28 Staaten, die ein Verbot fordern, sind: Ägypten, Algerien, Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, China (nur bzgl. der Anwendung), Costa Rica, Djibouti, Ecuador, El Salvador, Ghana, Guatemala, der Heilige Stuhl, Irak, Kolumbien, Kuba, Marokko, Mexiko, Nicaragua, Österreich, Pakistan, Panama, Peru, Palästina, Simbabwe, Uganda und Venezuela.

Die Kampagne zum Verbot von Killer-Robotern wurde im Jahr 2013 initiiert und ist ein Zusammenschluss von 112 Nichtregierungsorganisationen aus 56 Staaten. Sie setzt sich für ein präventives Verbot der Entwicklung, Produktion und des Einsatzes vollständig autonomer Waffen ein.

„Nur ein Verbot und positive Verpflichtungen können gewährleisten, dass Systeme, die Ziele auswählen und angreifen, keine ethischen Werte unterminieren und immer einer bedeutenden menschlichen Kontrolle unterworfen sind“, so Goose. „Die Öffentlichkeit erwartet von ihren Regierungen, dass sie die Entwicklung vollautonomer Waffen verhindern - bevor Killer-Roboter sich weit verbreiten. Sie erwartet nicht weniger als ein rechtlich bindendes Verbot.“

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