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Anwälte demonstrieren in Istanbul am 24. Januar 2019, dem Internationalen Tag für bedrohte Anwälte. Auf ihrem Banner steht: Wenn Anwälte zum Schweigen gebracht werden, wird Bürgern die Luft zum Atmen genommen. © 2019 Istanbul Bar Association
(Berlin) – Die Türkei hat Hunderte Anwälte willkürlich inhaftiert und vor Gericht gestellt, nachdem der Militärputsch im Juli 2016 gescheitert war, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Dieser Schritt ist Teil des massiven Angriffs der türkischen Behörden auf das Recht auf ein faires Verfahren und auf die Rolle von Anwälten im Justizsystem.

Der 56-seitige Bericht "Lawyers on Trial: Abusive Prosecutions and Erosion of Fair Trial Rights in Turkey" untersucht, wie Anwälte seit dem gescheiterten Staatsstreich ins Fadenkreuz der Polizei und Staatsanwaltschaft geraten sind. So wird gegen Anwälte strafrechtlich ermittelt, sie werden willkürlich inhaftiert und in Verbindung mit den angeblichen Verbrechen ihrer Mandanten gebracht. Die Regierung erhebt Anklage wegen Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen gegen Anwälte, die Menschenrechtsverletzungen aufdecken. Hierbei gibt es keine oder nur spärliche Beweise für eine solche Mitgliedschaft. Die Gerichte beteiligen sich an diesem Angriff gegen die Anwaltschaft, indem sie die Betroffenen zu langen Haftstrafen aufgrund von Terrorismusvorwürfen verurteilen. Die Beweislage hierbei ist meist dürftig und das Recht auf ein faires Verfahren wird ignoriert. Dieser Missbrauch der Strafverfolgung gegen Anwälte wurde von Gesetzesänderungen begleitet, die das Recht auf Rechtsbeistand für diejenigen untergraben, die willkürlich wegen Terrorvorwürfen inhaftiert wurden.

„Hunderte Anwälte ins Gefängnis und vor Gericht zu bringen und ihre Handlungsfähigkeit für Menschen in Polizeigewahrsam und vor Gericht einzuschränken, zeigt den katastrophalen Zustand des türkischen Strafrechtssystems. Dies sollte bei allen Menschen in der Türkei und auch international große Besorgnis erregen“, so Hugh Williamson, Direktor der Abteilung Europa und Zentralasien von Human Rights. „Anwälte sind wesentliche Garanten für das Recht auf ein faires Verfahren. Dass die Türkei dieses Recht seit nunmehr drei Jahren missachtet, ist zutiefst beunruhigend.“

In einer Zeit der Massenverhaftungen und politisch motivierter Prozesse gegen Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Oppositionspolitiker aufgrund von Terrorismusvorwürfen sind Anwälte in der Türkei wichtiger denn je, wenn es darum geht, die Rechte von Verdächtigen in Polizeigewahrsam und Angeklagten vor Gericht zu schützen.

Human Rights Watch untersuchte Fallakten von Prozessen, die zwischen 2016 und 2019 stattfanden und an denen 168 Anwälte beteiligt waren.

Am 20. März 2019 verurteilte ein Gericht in Istanbul 18 Anwälte wegen Terrorismusvorwürfen aufgrund von Verbindungen zu einer verbotenen linken bewaffneten Gruppierung. Hierbei wurden 11 Anwälte zu Freiheitsstrafen zwischen 8 Jahren und 13 Jahren und 6 Monaten verurteilt, ein weiterer zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren und 9 Monaten. Selçuk Kozağaçlı, ein Menschenrechtsanwalt und Leiter der Contemporary Lawyers Association, die unter dem Ausnahmezustand in der Türkei aufgelöst wurde, erhielt eine Freiheitsstrafe von 11 Jahren und 3 Monaten. Insgesamt 39 Leiter von Anwaltskammern in der gesamten Türkei verurteilten diese Gerichtsentscheidungen als wiederholte Verletzungen des Rechts auf ein faires Verfahren, der Strafprozessordnung und der gesetzlichen Bestimmungen durch das Gericht.

In einem weiteren Urteil vom 29. März verurteilte ein Gericht in Ankara 21 Anwälte zu Freiheitsstrafen von bis zu 8 Jahren und einem Monat. Den Betroffenen wurde eine Mitgliedschaft in der Gruppierung vorgeworfen, die von der Regierung und den Gerichten als Fethullahist Terrorist Organization bezeichnet wird. Diese wird für den Putschversuch verantwortlich gemacht.

In keinem dieser beiden Massenprozesse gab es Beweise dafür, dass die Anwälte an gewaltsamen Aktivitäten teilgenommen oder zu Gewalt aufgerufen hatten.

Die Arrested Lawyers Initiative hat die Verfolgung von über 1.500 Anwälten in der Türkei  innerhalb der letzten drei Jahre dokumentiert. Ein Drittel von ihnen hat vor und während ihrer Prozesse längere Zeit in Haft verbracht. Gerichte erster Instanz haben 274 Anwälte wegen ihrer Mitgliedschaft in bewaffneten terroristischen Organisationen verurteilt.

Mehrere Maßnahmen, die während des Ausnahmezustands in der Türkei eingeführt wurden und nun Teil der regulären Gesetzgebung sind, untergraben das Recht von Verdächtigen auf Rechtsbeistand und Strafverteidigung. Der Ausnahmezustand war nach dem gescheiterten Putschversuch verhängt worden und lief nach mehreren Verlängerungen im Juli 2018 aus.  

Die vertrauliche Kommunikation zwischen Anwälten und Mandanten, die aufgrund von Terrorismusvorwürfen in Untersuchungshaft sitzen, wurde de facto abgeschafft. Den Behörden ist es nun gestattet, jegliche Kommunikation aufzuzeichnen und zu überwachen. Zudem kann ein Anwalt bis zu zwei Jahre lang von der Tätigkeit für einen Mandanten ausgeschlossen werden, wenn sowohl gegen ihn als auch gegen seinen Mandanten Ermittlungen wegen Terrorismusverdachts laufen. Gerichte können einzelne Anwälte daran hindern, auf Ermittlungsakten von Personen zuzugreifen, die sich wegen Terrorverdachts in Polizeigewahrsam befinden. Die Polizei wiederum nutzt solche Gerichtsentscheide, um zu verhindern, dass sich die Anwälte mit ihren inhaftierten Mandanten treffen.

Zahlreiche Maßnahmen verhindern die „Waffengleichheit im Prozess“ und machen ein faires Strafverfahren unmöglich: Gerichte dürfen Anhörungen durchführen und Urteile sprechen, ohne dass ein Anwalt anwesend ist, und dies damit begründen, dass der Anwalt seine Abwesenheit nicht gerechtfertigt habe; Anträge durch Anwälte auf Anhörung von Zeugen werden abgelehnt, weil ihr Ziel angeblich darin besteht, den Prozess in die Länge zu ziehen; Strafverteidigern wird die Möglichkeit verweigert, bestimmte geschützte Zeugen persönlich im Gerichtssaal ins Kreuzverhör nehmen, weil deren Aussage aus der Ferne erfolgt und ihre Stimmen verfremdet oder ihre Gesichter unkenntlich gemacht wurden. Die „Waffengleichheit“ bezieht sich auf die grundlegende Anforderung der verfahrensrechtlichen Gleichstellung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Diese soll sicherstellen, dass beide Seiten die gleichen Mittel und Gelegenheiten haben, ihren Fall darzulegen.

Anwälte berichteten gegenüber Human Rights Watch, dass Gerichte in Terrorprozessen zunehmend nicht mehr auf ihre Anträge reagierten, Beweise kritisch untersuchen oder prüfen zu lassen und Zeugen der Verteidigung anzuhören. So seien Anwälte in Gerichtsverhandlungen kaum noch mehr als „Statisten“. Die Waffengleichheit zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten kann nicht gewahrt werden, wenn der Anwalt des Angeklagten daran gehindert wird, eine wirksame Verteidigungsstrategie zu entwickeln, und wenn es sich nur noch formal um ein für beide Seiten faires Verfahren handelt.

Human Rights Watch richtete eine Reihe von Empfehlungen an die türkische Regierung, die Europäische Union und die EU-Mitgliedstaaten, den Europarat, die Union der türkischen Anwaltskammern und Anwaltskammern türkischen Provinzen sowie an Anwaltskammern und Anwaltsvereinigungen auf internationaler Ebene.

Die Türkei sollte die systematische Inhaftierung und Verfolgung von Anwälten beenden. Sie sollte es Anwälten ermöglichen, ihre beruflichen Aufgaben in Übereinstimmung mit den in internationalen Menschenrechtsstandards vorgesehenen Garantien effektiv wahrzunehmen. Regelungen des Ausnahemzustands, die in Gesetzen festgeschrieben wurden, und die das Recht auf Rechtsbeistand einschränken, sollen aufgehoben werden. Auch sollen Massenverhandlungen gegen Anwälte und willkürliche Terroranschuldigungen beendet werden.

„Die türkische Regierung soll ihre Angriff gegen die Anwaltschaft beenden“, sagte Williamson. „Die Union der türkischen Anwaltskammern, andere Anwaltsvereinigungen, die EU und der Europarat spielen eine wesentliche Rolle bei der Übermittlung dieser Botschaft an Ankara.“

 

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