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4 Jahre Krieg im Jemen: 25 humanitäre - und Menschenrechtsorganisationen fordern Deutschland auf, sein Moratorium für Waffenverkäufe nach Saudi-Arabien zu verlängern

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel

Willy-Brandt-Straße 1

10557 Berlin

26. März 2019  

4 Jahre Krieg im Jemen:  25 humanitäre - und Menschenrechtsorganisationen fordern Deutschland auf, sein Moratorium für Waffenverkäufe nach Saudi-Arabien zu verlängern

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

wir, die unterzeichneten Organisationen, engagieren uns für den Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten. Wir fordern Sie dringend dazu auf, den Stopp für die Erteilung von Ausfuhrlizenzen für Rüstungsgüter an Saudi-Arabien für Rüstungsgüter, die bei dem Konflikt im Jemen zu Einsatz kommen könnten, zu verlängern. Mit diesem Beschluss würden Sie den rechtlichen Verpflichtungen Deutschlands nachkommen, und Ihr Land würde sich damit einer wachsenden Zahl seiner europäischen Nachbarländer anschließen.

Im März 2018 kündigte Deutschland, das sich mit mehreren weiteren europäischen Staaten, darunter Belgien, Dänemark, Finnland, Irland, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden und die Schweiz, zusammengetan hatte, an, keine neuen Lizenzen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien zu erteilen. Dadurch wurde die Ausfuhr verschiedener Rüstungsgüter verhindert, die in Frankreich und dem Vereinigten Königreich hergestellt werden und bei denen Bauteile aus Deutschland zum Einsatz kommen.

Frankreich und das Vereinigte Königreich sehen sich mit ihrer Weigerung, einen Lieferstopp für Bauteile für Rüstungsgüter an die Militärkoalition auch nur in Betracht zu ziehen, unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusehends isoliert. Statt Maßnahmen zu ergreifen, die dazu beitragen würden, den Kriegsgräueln im Jemen ein Ende zu bereiten, äußerten Frankreich und das Vereinigten Königreich öffentlich Kritik am Entschluss Deutschlands und haben Sie aufgefordert, die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien wieder freizugeben. Dadurch bestünde die Gefahr, dass die internationalen Standards zur Rüstungskontrolle geschwächt werden; auch könnte dies einen Verstoß gegen die Verpflichtungen nach dem Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty – ATT) bedeuten, die u. a. „… die Einhaltung und Durchsetzung des humanitären Völkerrechts …“, vorsehen, um „menschliches Leid zu lindern“, außerdem gegen den Gemeinsamen Standpunkt der Europäischen Union zu Waffenexporten, wonach die Mitgliedstaaten aufgefordert sind, die „Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts durch das Endbestimmungsland” sicherzustellen, und nicht zuletzt gegen deutsches Recht.

Die Beendigung der Ausfuhr von Rüstungsgütern an alle an dem Konflikt im Jemen beteiligten Parteien stellt den einzigen Standpunkt dar, der mit den auf europäischer und internationaler Ebene eingegangenen Verpflichtungen, unter anderem aus dem ATT und dem Gemeinsamen Standpunkt sowie dem humanitären Völkerrecht und den internationalen Menschenrechtsnormen vereinbar ist.

Seit dem 26. März 2015, als die Koalition unter der Führung Saudi-Arabiens und der Vereinigten Arabischen Emirate ihre militärische Intervention im Jemen begann, hat die Militärkoalition über 19 000 Luftangriffe geflogen – das bedeutet, dass alle 106 Minuten ein Luftangriff erfolgt. Die Luftangriffe richten sich regelmäßig auch gegen die Zivilbevölkerung und zivile Einrichtungen. In seinem 2019 vorgelegten Bericht gelangt das UN-Expertengremium für den Jemen, das schwere Verstöße der Huthi dokumentierte, auch zu dem Fazit, dass die von der Militärkoalition getroffenen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung „weitgehend unzureichend und wirkungslos“ sind.

Ferner tragen die von der Militärkoalition verhängten Beschränkungen der Einfuhr von lebensnotwendigen Lieferungen von Nahrungsmitteln, Arzneimitteln und Kraftstoff wesentlich zu der von den Vereinten Nationen als „weltweit schwerste humanitäre Krise“ bezeichneten Notlage bei. 24 Millionen Menschen benötigen dringend humanitäre Hilfe, und 10 Millionen Menschen sind vom Hungertod bedroht. Im Verlauf des Konflikts wurden außerdem Wasseraufbereitungsanlagen und Wasserleitungen sowie wichtige Verkehrsknoten durch Luftangriffe der Koalition zerstört, so dass die Menschen kaum Zugang zu sauberem Wasser haben. Mit 1,3 Millionen Verdachtsfällen ist im Jemen derzeit der schlimmste Cholera-Ausbruch der jüngeren Geschichte zu verzeichnen.

Auch für die lebensrettende Versorgung und Behandlung von Zivilisten dringend benötigte medizinische Einrichtungen und medizinisches Personal wurden von der Militärkoalition unter Beschuss genommen. Krankenhäuser und Kliniken wurden durch Luftangriffe der Militärkoalition beschädigt oder zerstört, wodurch sich die medizinische Versorgungslage drastisch verschlechtert hat, während die Zahl der Menschen im Jemen, die dringend auf medizinische Hilfe angewiesen sind, dramatisch zunimmt. Auch das Stromnetz und weitere zivile Infrastruktureinrichtungen, die für die Gesundheitsversorgung und das Überleben der Menschen im Jemen unverzichtbar sind, wurden unter Beschuss genommen.

Wir hoffen, dass Deutschland weiter bei seiner grundsätzlichen Haltung bleibt und sich an seine gesetzlichen Verpflichtungen hält. Unter anderem besteht nach deutschem Recht ein Verbot für die Ausfuhr von Rüstungsgütern, einschließlich Bauteilen und Komponenten, bei denen eine erhöhte Gefahr besteht, dass mit den Waffen schwere Verletzungen der internationalen Menschenrechtsnormen begangen oder erleichtert werden können. Dass diese Gefahr besteht, ist durch die Kriegsführung der Militärkoalition im Jemen seit 2015 sehr deutlich geworden.

Wir hoffen ferner, dass Deutschland während seiner Amtszeit im UN-Sicherheitsrat ähnliche Führungsstärke an den Tag legen wird. Das von Frankreich und Deutschland während ihrer aufeinander folgenden Vorsitze im Sicherheitsrat für den 1. April einberufene Treffen nach der „Arria-Formel“, bei dem im Kern über den Schutz humanitärer und medizinischer Kräfte und Einrichtungen und einen umfassenderen Schutz der Zivilbevölkerung bei bewaffneten Konflikten beraten werden soll, stellt einen wichtigen Schritt dar. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Deutschland während und nach der Zeit seines Vorsitzes im Sicherheitsrat alle zu Gebote stehenden Mittel, darunter Briefings, Erklärungen und Resolutionen, einsetzt, damit die Rechte der Zivilbevölkerung besser geschützt werden und damit alle Konfliktparteien für ihnen zuzuschreibende Verletzungen des Völkerrechts im Jemen zur Rechenschaft gezogen werden.

Hochachtungsvoll

  1. Action by Christians Against Torture (ACAT)
  2. Action on Armed Violence
  3. Aktion gegen den Hunger
  4. Alliance internationale pour la défense des droits et des libertés  (AIDL)
  5. CARE
  6. Center for Civilians in Conflict (CIVIC)
  7. Christian Aid
  8. FIDH (International Federation for Human Rights)
  9. Volunteers for Peace and Culture
  10. Global Centre for the Responsibility to Protect
  11. Humanity & Inclusion/Handicap International
  12. Human Rights Watch
  13. Human Rights Clinic, Columbia Law School
  14. Médecins du Monde
  15. Mwatana for Human Rights
  16. Norwegian Refugee Council (NRC)
  17. Observatoire des armements
  18. Physicians for Human Rights
  19. Salam for Yemen
  20. Sisters Arab Forum for Human Rights
  21. STAND: The Student-Led Movement to End Mass Atrocities, U.S., U.K., and France
  22. The Yemen Peace Project
  23. War Child
  24. Wogood for Human Security
  25. Awam Foundation for Development and Culture

Kopie an:

Herrn Heiko Maas, Außenminister, Deutschland

Die Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

 

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