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Türkei: Ankara soll Verbot von LGBTI-Veranstaltungen aufheben

Gouverneur verlängert Einschränkungen über Ende des Ausnahmezustands hinaus

(Berlin) – Das Verbot öffentlicher Veranstaltungen zu lesbischen, schwulen, bisexuellen, Transgender- und Intersex-(LGBTI-)Themen in der türkischen Hauptstadt Ankara diskriminiert LGBTI-Personen und verletzt ihre grundlegenden Rechte. Es soll unverzüglich aufgehoben werden, so Human Rights Watch heute.

Das Verbot wurde ursprünglich während des Ausnahmezustands im November 2017 auf unbestimmte Zeit erlassen. Allerdings hat der Gouverneur von Ankara es auch nach Ende des Notstands im Juli 2018 nicht aufgehoben. Stattdessen informierte das Büro des Gouverneurs die Polizei und andere Behörden am 3. Oktober darüber, dass es in Kraft bleibe, und machte keine Angaben darüber, wann das Verbot aufgehoben wird. Zudem wurde es auf alle Arten von LGBTI-Veranstaltungen ausgeweitet, nicht mehr nur auf solche, die von LGBTI-Bündnissen organisiert werden.

Sämtliche öffentliche Diskussionen über Themen mit LGBTI-Bezug sind in der Provinz Ankara verboten.

Hunderte Menschen beim Campus Pride March am 1. Mai an der Middle East Technical University, die gegen das Verbot von öffentlichen LGBTI-Veranstaltungen durch den Gouverneur in Ankara demonstrieren. © 2018 Yıldız Tar, Kaos GL

„Der Gouverneur von Ankara soll das Verbot öffentlicher Veranstaltungen der LGBTI-Community und ihrer Unterstützer sofort beenden“, so Hugh Williamson, Leiter der Abteilung Europa und Zentralasien bei Human Rights Watch. „Die Behörden in Ankara sind dazu verpflichtet, die Rechte von LGBTI-Gruppen zu schützen. Derartig willkürliche Verbote zu verhängen ist ein schockierender Versuch, LGBTI-Personen noch stärker zu stigmatisieren und zu marginalisieren, als sie es ohnehin schon sind:“

Am 18. November 2017 verbot der Gouverneur von Ankara die Aktivitäten zahlreicher zivilgesellschaftlicher Gruppen, die unter dem expliziten Motto LGBTT (lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle Menschen oder Transvestiten) und LGBTI (lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle oder intersexuelle Menschen) stehen. Dazu zählen „Filme und andere Vorführungen, Theaterstücke, Diskussionsrunden, Gespräche, Ausstellungen etc., die bestimmte gesellschaftliche Sensibilitäten und Empfindlichkeiten berühren“. Es ist das einzige derartige Verbot in der Türkei.

Die angeblichen Gründe für das Verbot sind „gesellschaftliche Sensibilitäten“, das Risiko, dass LGBTI-Veranstaltungen „Hass und Feindseligkeit“ auslösen könnten, sowie eine „klare und unmittelbare Bedrohung der öffentlichen Sicherheit“. Daher sei ein Verbot erforderlich, um „Verbrechen zu verhindern“, „die öffentliche Gesundheit und Moral zu schützen“ und die „Rechte und Freiheiten Dritter zu wahren“. Solche Behauptungen sind haltlos. Sie reflektieren Vorurteile und Voreingenommenheit gegenüber LGBTI-Personen und können nicht als legitime Zwecke oder Begründungen für ein Verbot herangezogen werden, das völkerrechtlichen Bestimmungen stand hält.

Am 21. Januar 2019 schrieb Human Rights Watch an den Gouverneur von Ankara, mit der Bitte um eine Stellungnahme zu dem andauernden Verbot. Bei Veröffentlichung der Pressemitteilung gab es dazu jedoch noch keine Antwort.

Die türkische Regierung hat während des Ausnahmezustands unterschiedliche öffentliche Versammlungen verboten. Doch ein absolutes und augenscheinlich zeitlich unbegrenztes Verbot ist einzigartig.

LGBTI-Organisationen berichteten von einer LGBTI-feindlichen Kampagne auf Twitter im Vorfeld des Verbotes, die sich gegen eine Filmvorführung in Ankara richtete. Diese hatten die deutsche Botschaft und die Pink Life LGBTT Solidarity Association (Pink Life) organisiert, eine Gruppe, die sich für die Rechte von Trans-Menschen einsetzt. Eine Woche später kritisierte Präsident Recep Tayyip Erdoğan die Republikanische Volkspartei, die größte Oppositionspartei im türkischen Parlament, weil diese beschlossenen hatte, auch LGBTI-Kandidaten in einer lokalen Gemeinde aufzustellen. Er bezeichnete dies als unmoralisch, erschreckend und eine Kriegserklärung an die nationalen Werte.

Das Büro des Gouverneurs von Ankara gibt an, die Entscheidung für das Verbot sei gefallen, nachdem durch soziale und Print-Medien bekannt geworden sei, dass LGBTI-Gruppen zahlreiche Veranstaltungen planten, darunter Filmvorführungen und Diskussionsveranstaltungen. Das Büro verweist auf das Gesetz über die Provinzverwaltung, das Gesetz über Versammlungen und öffentliche Demonstrationen und das Notstandsrecht als Rechtsgrundlagen des Verbotes.

Artikel 11/c des Gesetzes über die Provinzverwaltung sieht vor, dass der Gouverneur „Frieden und Sicherheit“ in der Provinz erhalten muss. Artikel 17 des Gesetzes über Versammlungen und öffentliche Demonstrationen erlaubt es dem Gouverneur, öffentliche Versammlungen einen Monat lang auszusetzen, um die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung, die öffentliche Gesundheit und die öffentliche Moral zu wahren oder um die Rechte und Freiheiten Dritter zu schützen. Unter dem Gesetz ist der Gouverneur ermächtig, Versammlungen vollständig zu verbieten, sofern die „unmittelbare Gefahr“ besteht, dass ein Verbrechen verübt wird. Unter Artikel 11/f des Notstandsrechts können Rundfunksendungen aller Art verboten werden, um die allgemeine Sicherheit, Recht und Ordnung und öffentliche Ordnung zu schützen sowie um Gewalt zu verhindern.

Das Büro des Gouverneurs hat nicht erläutert, warum Veranstaltungen zu LGBTI-Themen eine unmittelbare Gefahr darstellen, die das Verbot rechtfertigen könnte.

Aktivisten erfuhren von der Verlängerung des Verbots im Oktober 2018 erst, als die Studentenorganisation Middle East Technical University (METU) LGBTI+ Solidarity ihre erste Veranstaltung im neuen Semester auf den 9. Oktober legte. Die Universitätsverwaltung informierte die Gruppe darüber, dass sie die Veranstaltung wegen des andauernden Verbotes nicht durchführen könne.

Sprecher von LGBTI-Organisationen berichten, dass das Verbot die Marginalisierung und Stigmatisierung von LGBTI-Menschen verschärft und diese Angriffen aussetzt. Das Verbot stellt LGBTI-Menschen als Verbrecher und als Gefahr für gesellschaftliche Werte dar, wodurch sie isoliert werden. Die Sprecher kritisieren weiter, dass ihnen das Verbot Räume nimmt, in denen sie jüngere Menschen erreichen können. Zudem könnten sie nun nicht mehr ihr Wissen über öffentliche Institutionen teilen und in Zusammenarbeit mit lokalen Behörden auf Veränderungen hinarbeiten.

Das Verbot in der Provinz Ankara verletzt die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Türkei, das Recht auf gleiche Behandlung vor dem Gesetz zu achten und zu schützen, sowie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die auch in der türkischen Verfassung geschützt sind. Als Mitgliedstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention ist die Türkei dazu verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen dafür zu ergreifen, dass friedliche Versammlungen durchgeführt werden können. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ausnahmslos in Dutzenden Fällen geurteilt, dass Verbote von LGBTI-Demonstrationen die Menschenrechtskonvention verletzen, egal ob diese mit moralischen, gesundheitlichen oder sicherheitspolitischen Begründungen erlassen werden. Mit Bezug auf Gesetze, die wie das Verbot in Ankara öffentliche Diskussionen über LGBTI-Themen verhindern sollen, sagte das Gericht, dass „die Behörden vor allem mit solchen Gesetzen Stigmata und Vorurteile verschärfe und zu Homophobie ermutige. Das ist nicht zu vereinbaren mit den Werten Gleichheit, Pluralität und Toleranz, auf denen eine demokratische Gesellschaft beruht.“

Als Mitglied des Europarates soll sich die Türkei an dessen Standards zur Bekämpfung von Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität halten. Rechts- und Verwaltungsvorschriften sollen nicht mit Verweis auf die öffentliche Gesundheit, Moral oder Ordnung missbraucht werden, um ungerechtfertigte Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit durchzusetzen. In einem Schreiben an die türkische Regierung im September 2018 äußerten fünf UN-Menschenrechtsexperten „ihre ernsthafte Sorge über das jüngste, zeitlich unbeschränkte Verbot von öffentlichen LGBTI-Treffen oder Veranstaltungen in Ankara.“ In ihrer Antwort betonten die türkischen Behörden, dass sie in Übereinstimmung handelten mit nationalem Gesetz und internationalen Abkommen, an welche die Türkei gebunden sei.

„Gewaltlose Veranstaltungen auf Grund von haltlosen Behauptungen zu verbieten und Bürger in den Augen der ganzen Gesellschaft zu kriminalisieren, dies ist nicht das Vorgehen eines Staates, das die Menschenrechte achtet. Das führt zu nichts außer dazu, LGBTI-Organisationen, die völlig legal im ganzen Land arbeiten, weiter einzuschüchtern“, so Williamson. „Jede Person hat das Recht, sich friedlich mit anderen zusammenzuschließen und zu versammeln, unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung.“

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