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Griechenland: Zahl inhaftierter Migrantenkinder massiv gestiegen

Unbegleitete Kinder in offenen Einrichtungen statt in Gefängnissen unterbringen

Unbegleitete Flüchtlingskinder stehen in einer Hafteinrichtung der griechischen Polizei an, um ihr Abendessen zu erhalten. © 2015 Kelly Lynn Lunde
 

(Athen) – Die Zahl unbegleiteter Migrantenkinder, die in ungeeigneten Polizeizellen und Haftanstalten in Griechenland festgehalten werden, ist dramatisch angestiegen, so Human Rights Watch heute in einem Schreiben an den griechischen Migrationsminister Ioannis Mouzalas.

Laut des „Nationalen Zentrums für Soziale Solidarität“, einer staatlichen Behörde, befanden sich am 19. Juli 2017 etwa 117 Kinder in Gewahrsam, wo sie darauf warteten, in eine Unterkunft gebracht zu werden. Diese Zahl steht in krassem Kontrast zum November 2016, als sich nur zwei unbegleitete Kinder in Haft befanden. Die griechische Regierung soll dringend Maßnahmen ergreifen, um die Zahl der Kinder in Polizeigewahrsam zu reduzieren, so Human Rights Watch.  

„Anstatt die nötige Fürsorge zu erhalten, werden Dutzende schutzbedürftige Kinder in dreckige, überfüllte Polizeizellen oder andere Hafteinrichtungen überall in Griechenland gesperrt, in manchen Fällen zusammen mit Erwachsenen, mit denen sie nicht verwandt sind”, so Eva Cossé, Griechenland-Expertin von Human Rights Watch. „Die griechische Regierung hat die Pflicht, diese menschenrechtsverletzende Praxis zu beenden und sicherzustellen, dass schutzbedürftige Kinder die Fürsorge und den Schutz erhalten, die sie brauchen.“  

Human Rights Watch hat willkürliche und über einen längeren Zeitraum anhaltende Inhaftierung unbegleiteter Migrantenkinder in Polizeizellen oder anderen Hafteinrichtungen dokumentiert. Dies verstößt sowohl gegen internationales als auch gegen griechisches Recht. Laut griechischem Recht müssen unbegleitete Kinder in sichere Unterkünfte gebracht werden. In Griechenland herrscht jedoch ein chronischer Mangel an angemessenen Unterbringungsmöglichkeiten.

Zudem wird die Entscheidung der Europäischen Kommission, die Verantwortung und EU-Finanzmittel für den Umgang mit unbegleiteten Migrantenkindern von Nichtregierungsgruppen auf die griechische Regierung zu übertragen, die Lage noch verschärfen. Wahrscheinlich wird dies dazu führen, dass es noch weniger angemessene Unterkünfte gibt. Nichtregierungsgruppen befürchten, dass dadurch mindestens fünf Unterkünfte für unbegleitete Kinder in Griechenland geschlossen werden müssen.

Während sie auf ihre Unterbringung in einer Flüchtlingsunterkunft warten, werden unbegleitete Kinder unter Umständen wochen- oder monatelang unter überfüllten und unhygienischen Bedingungen festgehalten. Hierbei müssen sie auch mit nicht verwandten Erwachsenen in kleinen Polizeizellen oder Hafteinrichtungen ausharren und haben keinen Zugang zu medizinscher oder anderer grundlegender Versorgung. Diese Kinder werden häufig nicht über ihre Rechte informiert oder darüber, wie sie Asyl beantragen können. Bei vielen führen die Bedingungen, unter denen sie ausharren müssen, zu psychischen Problemen, wie Human Rights Watch 2016 feststellte. 

In einem Bericht vom 20. Juli 2017 dokumentierte Human Rights Watch zudem, dass die Angst vor einer Inhaftierung Kinder davon abhalten kann, sich bei den Behörden als minderjährig registrieren zu lassen. Fehlerhafte Methoden zur Altersbestimmung verschlimmern diese Problematik noch. Diese Kinder werden nicht als solche gesehen oder anerkannt und sind ohne die entsprechende Fürsorge besonders gefährdet, Opfer von Gewalt, Ausbeutung und Misshandlung zu werden.

Human Rights Watch forderte Mouzalas, der für die Migrationspolitik verantwortlich ist, auf, dringend zu handeln, um andere Möglichkeiten zu finden, wie die unbegleiteten Kindern untergebracht werden können. Die griechischen Gesetze und Praktiken sollen angepasst werden, um sicherzustellen, dass Kinder nur in Ausnahmefällen in Gewahrsam genommen werden, und auch dann nur für eine möglichst kurze Zeit.

Es gibt derzeit zwar keine entsprechenden Gesetzesänderungen oder ausreichend angemessene Unterkünfte, dennoch sollten die Behörden Kinder nicht in Polizeizellen sperren, wenn Einrichtungen mit besseren Bedingungen zur Verfügung stehen. Die Behörden sollen Kinder in Übergangsunterkünfte bringen, z.B. in speziell eingerichtete geschützte Räumen in Flüchtlingslagern und andere offene Einrichtungen.
 

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