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Jemen: Koalition fliegt Luftangriffe auf zivile Fabriken

Völkerrechtswidrige Angriffe schaden der Wirtschaft und zeigen Notwendigkeit einer Entschädigung der Opfer

(Beirut, 11. Juli 2016) – Die von Saudi-Arabien geführte Militärkoalition im Jemen hat völkerrechtswidrig zahlreiche Fabriken, Warenlager und andere zivile Wirtschaftsbetriebe aus der Luft angegriffen, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Da im Jemen bislang keine glaubwürdigen und unabhängigen Ermittlungen durchgeführt wurden, sollen Saudi-Arabien und die anderen Mitglieder der Koalition eine unabhängige internationale Untersuchung dieser und anderer mutmaßlich rechtswidriger Angriffe zulassen.

Der 59-seitige Bericht „Bombing Businesses: Saudi Coalition Airstrikes on Yemen’s Civilian Economic Structures“ untersucht 17 offenbar rechtswidrige Luftangriffe auf 13 gewerblich genutzte Anlagen, darunter Fabriken, Warenlager, ein Agrarbetrieb und zwei Elektrizitätswerke. Durch die Angriffe kamen 130 Zivilisten ums Leben, 171 wurden verletzt. Bei den betroffenen Unternehmen waren insgesamt 2.500 Menschen beschäftigt. Nach den Angriffen stellten viele von ihnen den Betrieb ein. Hunderte Angestellte verloren ihre Lebensgrundlage. Da mehr als 20 Millionen Menschen ohnehin dringend auf humanitäre Hilfe angewiesen sind, verschärfen die Angriffe auf Fabriken den allgemeinen Mangel an Lebensmitteln, Medikamenten und wichtigen Bedarfsgütern bei der jemenitischen Zivilbevölkerung.

In ihrer Gesamtheit geben die Angriffe auf Fabriken und andere zivile Betriebsgebäude Anlass zu der schwerwiegenden Befürchtung, dass das von Saudi-Arabien geführte Bündnis bewusst versucht, Jemens Produktionskapazitäten weitreichende Schäden zuzufügen.

„Die wiederholten Luftschläge der Koalition gegen zivile Fabriken sollen Jemens zerrütteter Wirtschaft offenbar auf Jahre hinaus schaden“, so Priyanka Motaparthy, Senior Researcher in der Abteilung Krisengebiete bei Human Rights Watch und Autorin des Berichts. „Saudi-Arabien und andere Bündnismitglieder haben kein Interesse daran bekundet, die unrechtmäßigen Luftschläge zu untersuchen oder die Opfer für das Blutvergießen und die Zerstörung von Eigentum zu entschädigen.“

Human Rights Watch besuchte im März 2016 die Schauplätze der Angriffe in den Gouvernements Sanaa und Hodaida, befragte Opfer und Augenzeugen, suchte nach möglichen militärischen Zielen in der Umgebung und untersuchte Munitionsfragmente, die vor Ort gefunden wurden.

Solange Saudi-Arabien seine rechtswidrigen Angriffe nicht einstellt und einer unabhängigen internationalen Untersuchung zustimmt oder selbst Ermittlungen durchführt, die internationalen Standards entsprechen, sollte die Mitgliedschaft des Landes im UN-Menschenrechtsrat ausgesetzt werden. Nach Kenntnis von Human Rights Watch haben Saudi-Arabien oder andere Koalitionsmitglieder wegen der hier untersuchten Luftschläge und anderer mutmaßlich rechtswidriger Angriffe bisher keine glaubwürdigen Untersuchungen durchgeführt oder deren Opfer entschädigt.

Raouf Mohammed al-Sayideh, ein 25-jähriger Mitarbeiter einer Näherei und Bestickungswerkstatt, die von einem Luftangriff getroffen wurde, beschrieb, wie er versuchte, Arbeitskollegen in Sicherheit zu bringen: „Ich hörte den Knall und kam […], um nach den anderen [verletzten] Arbeitern zu suchen. […] Ein Arbeiter saß unter den Trümmern fest. Der Betriebsleiter musste ihn anrufen, um herauszufinden, wo wir ihn suchen mussten. Der letzte, den wir lebend herausholten, war ein [16-jähriger] Junge. Seine Beine waren zwischen zwei großen Blöcken eingeklemmt. Sein Körper war verkohlt.“

Offenbar verstieß jeder der untersuchten Angriffe gegen das humanitäre Völkerrecht oder das Kriegsvölkerrecht. In einigen Fällen könnten die Luftschläge sogar Kriegsverbrechen darstellen. Das Kriegsvölkerrecht verbietet gezielte Angriffe auf zivile Objekte, Angriffe, bei denen nicht zwischen militärischen und zivilen Objekten unterschieden wird, und Angriffe, bei denen die zivilen Schäden unverhältnismäßig groß gegenüber dem zu erwartenden militärischen Vorteil sind. Als zivile Objekte gelten auch Fabriken, Warenlager und andere Geschäftsgebäude, solange diese nicht zu militärischen Zwecken genutzt werden. Wer zivile Objekte vorsätzlich, bewusst oder fahrlässig angreift, begeht ein Kriegsverbrechen.

Am 26. März 2015 begann die von Saudi-Arabien geführte Militärkoalition, der auch Bahrain, Kuwait, Katar, die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), Ägypten, Jordanien, Marrokko und der Sudan angehören, mit Beteiligung der USA eine Luftoperation gegen die Houthi und deren Verbündete. Der Human Rights Watch-Bericht dokumentiert Luftschläge gegen zivile Betriebsgebäudem zwischen dem Beginn der Operation und Februar 2016.

Die Konfliktparteien im Jemen erklärten am 10. April alle Kampfhandlungen für beendet und nahmen noch im selben Monat in Kuwait Friedensgespräche auf. Obwohl die Intensität der Gewalt nach dem offiziellen Beginn des Waffenstillstands nachließ, dauern sowohl die Luftschläge als auch die Gefechte am Boden an. Am 25. Mai wurde eine Abfüllanlage für Mineralwasser in Lahj durch einen Luftangriff der Koalition getroffen. Zwei Arbeiter wurden verletzt.

Die Verhandlungen zur Beilegung des Konflikts dauern derzeit noch an. Als UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon am 26. Juni nach Kuwait reiste, um die Friedensverhandlungen zu unterstützen, warnte er: „Die Wirtschaft ist in einem prekären Zustand.“ Er wies zudem auf den „alarmierenden Mangel an Grundnahrungsmitteln“ im Jemen hin. Die Luftangriffe haben die ohnehin düstere Lage im Jemen, wo mehr als 80 Prozent der Bevölkerung auf Hilfsleistungen angewiesen sind, weiter verschlimmert.

Am 27. Mai erklärte die saudische Regierung: „[Die Koalitionstruppen] haben sich bei ihren Militäroperationen in vollem Umfang an das humanitäre Völkerrecht und an internationale Menschenrechtsnormen gehalten.“ Die Erklärung bemerkte weiter: „Wo Klagen über Angriffe auf Zivilisten oder zivile Einrichtungen erhoben werden, finden Untersuchungen durch ein gesondertes und spezialisiertes Ermittlerteam statt, welches im Hauptquartier der Luftstreitkräfte der Koalition gebildet wird.“ Die Regierung lieferte jedoch keine öffentlich verfügbaren Informationen, welche diese Aussagen stützen, und Human Rights Watch konnte keine Belege dafür finden, dass die Behauptungen zutreffen. Auch auf wiederholte Anfragen äußersten sich die saudischen Behörden nicht zu den beabsichtigten Zielen der in diesem und in vorausgegangenen Berichten dokumentierten Luftangriffe oder zum Fortschritt etwaiger Ermittlungen.

Die wiederholten Luftschläge der Koalition gegen zivile Fabriken sollen Jemens zerrütteter Wirtschaft offenbar auf Jahre hinaus schaden. Saudi-Arabien und andere Bündnismitglieder haben kein Interesse daran bekundet, die unrechtmäßigen Luftschläge zu untersuchen oder die Opfer für das Blutvergießen und die Zerstörung von Eigentum zu entschädigen.
Priyanka Motaparthy

Senior Researcher in der Abteilung Krisengebiete

Auch die USA tragen eine Verantwortung, Luftangriffe, an denen sie beteiligt waren, zu untersuchen. Die USA sind seit den ersten Monaten der Kämpfe eine Konfliktpartei im Jemen. Im Juni 2015 erklärte ein Sprecher des US-Militärs, die USA unterstützten die Koalition durch „geheimdienstliche Kooperation und Informationsaustausch, Assistenz bei der Zielauswahl, Beratungsleistungen und logistische Unterstützung, einschließlich der Luftbetankung mit bis zu zwei Flügen von Tankflugzeugflügen täglich“.

Im März 2016 sagte ein Vertreter der US-Behörden: „Die Dinge, die wir tun, also Geheimdienstinformationen und präzise gelenkte Munition bereitstellen, sind Dinge, die zivile Opfer verhindern.“ Human Rights Watch fand Überreste US-amerikanischer laser- oder satellitengesteuerter Waffen an drei Orten, die von Luftangriffen getroffen wurden, zwei davon mit zivilen Todesopfern.

Großbritannien hat die von Saudi-Arabien geführte Koalition ebenfalls durch die „Bereitstellung von technischem Support und präzisionsgesteuerten Waffen sowie durch den Austausch von Informationen mit den saudischen Streitkräften“ unterstützt, wie das Verteidigungsministerium erklärte. Human Rights Watch fand an zwei Angriffsschauplätzen Überreste von Lenkwaffen aus britischer Fertigung, darunter eine Munition, die im Mai 2015, also nach Beginn der Luftangriffe, produziert wurde, sowie Fragmente eines in Großbritannien hergestellten Marschflugkörpers, der an einem dritten Schauplatz Zivilisten verletzt oder getötet hatte.

Human Rights Watch und andere internationale und jemenitische Organisationen appellieren an ausländische Regierungen, Verkäufe und Lieferungen von Waffen und militärischer Ausrüstung an die Konfliktparteien im Jemen zu stoppen, falls „ein substanzielles Risiko besteht, dass diese Waffen zur Begehung oder Ermöglichung von schweren Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht oder internationale Menschenrechtsnormen eingesetzt werden“.

„Die USA und Großbritannien haben die Untersuchung rechtswidriger Luftangriffe weitgehend auf die Saudis abgewälzt. Man wohl kaum darauf vertrauen, dass diese Ermittlungen sorgfältig durchgeführt und ihre Ergebnisse veröffentlicht werden“, so Motaparthy. „Die beiden Regierungen profitieren von milliardenschweren Waffenverkäufen und behaupten, ihre Unterstützung komme der jemenitischen Zivilbevölkerung zugute. Doch sie haben nichts getan, um diesen Behauptungen Substanz zu geben.“

Fallbeispiel: Mineralwasser-Abfüllanlage in Radfan, Gouvernement Lahj

Dieser Angriff fand am 25. Mai 2016 statt und wird in einer Beilage zu dem Bericht dokumentiert.

Am 25. Mai ab etwa 4 Uhr morgens warfen Kampfflugzeuge der Koalition zwischen acht und 10 Bomben auf die Mineralwasser-Abfüllanlage in Radfan ab. Die Anlage war zwar über Nacht geschlossen, einige Angestellte schliefen jedoch dort. Die Bomben schlugen über einen Zeitraum von etwa 20 Minuten ein und verletzten zwei Angestellte. Der Angriff beschädigte Generatoren, eine Produktionsstraße und mehrere Gebäude auf dem Gelände der Anlage, darunter die Schlafquartiere der Mitarbeiter.

Ein Angestellter des Werks sagte gegenüber Human Rights Watch:

Ich schlief tief und fest. [...] Plötzlich hörte ich einen Knall, der mich und zwei andere [Mitarbeiter] aus dem Schlaf riss. Ich bat [einen von ihnen] nachzusehen, was geschehen war. […] Weniger als fünf Minuten später kam uns einer der Sicherheitsleute aus dem Generatorenbereich entgegengerannt und schrie: „Rennt weg, rennt! Die bombardieren uns.“Wir rannten los, im Schlafanzug, ohne Schuhe und wir trafen uns am Tor der Anlage. […] Da kam der nächste Angriff und wir flogen in die Luft.

Drei von Human Rights Watch befragte Mitarbeiter erklärten, in dem Werk hätten sich weder Waffen noch militärische Ausrüstung befunden. Der Luftangriff verursachte umfangreiche Schäden an der Anlage, die daraufhin den Betrieb einstellen musste. Die rund 300 Angestellten verloren ihr Einkommen.

Auch drei Häuser in einem benachbarten Dorf wurden von Luftangriffen getroffen. Dabei wurden laut der Aussage eines Verwandten der Opfer mindestens sechs Zivilisten getötet – darunter vier Kinder und eine Frau. Vier weitere – drei Kinder und eine Frau – seien verletzt worden. Der Verwandte vermutete, die Luftschläge hätten den Häusern lokaler Al-Kaida-Mitglieder gegolten. Sein Cousin, der bei den Angriffen getötet wurde, habe im Nachbarhaus eines Al-Kaida-Mitglieds gewohnt.

Human Rights Watch wertete Fotos der Angriffsschauplätze sowie Bombenfragmente aus, welche die Mitarbeiter der Abfüllanlage gesammelt hatten. Die Munitionsreste konnten als Teile einer lasergelenkten 500-Pfund-Bombe des Typs Mk-82 Paveway identifiziert werden. Falls die Abfüllanlage nicht zu militärischen Zwecken genutzt wurde, etwa zur Produktion oder Lagerung von Gütern, die für den militärischen Einsatz bestimmt waren, war der Angriff rechtswidrig.

Das Gebiet, in dem sich die Abfüllanlage befindet, wird von Verbündeten der Koalition kontrolliert. Zwei der befragten Mitarbeiter gaben an, die Angestellten wie auch die Betriebsleitung hätten das Gebiet deshalb für sicher gehalten. Einer der Befragten erklärte zudem, das Gebiet sei zuvor nie aus der Luft angegriffen worden. Offiziere der koalitionsnahen Truppen hatten das Werk zwei Wochen vor dem Luftangriff besucht und vier Männer, die aus dem Nordjemen stammen, inhaftiert. Die Offiziere sagten gegenüber den Mitarbeitern des Werks jedoch nicht, dass sie militärische Güter gefunden hätten oder Bedenken hinsichtlich des Werks hätten.

Fallstudie: Coca-Cola-Werk, Sanaa Stadt

Diese Fallstudie ist ein Auszug aus dem Bericht.

Am 12. Dezember 2015 ab 20:25 Uhr warfen Kampfflugzeuge der Koalition drei Bomben auf das Coca-Cola-Werk an der Flughafenstraße im Norden Sanaas ab. Die Bomben schlugen über einen Zeitraum von mehreren Minuten ein und verletzten fünf Angestellte. Sie zerstörten Rohstoffe zur Herstellung von Erfrischungsgetränken, einen Generator und zwei Abfülllinien für Glas- bzw. Plastikflaschen. Der Angriff erfolgte offenbar im Verstoß gegen das Kriegsvölkerrecht.

Der 43-jährige Vertriebsmitarbeier Ahmed Tahir Mabkhout stand neben dem Generator des Werks, als der Luftangriff begann:

Ich hörte die erste Bombe nicht, weil der Generator sehr laut war. Aber ich sah Feuer. Als die zweite einschlug, war ich am Ausgang [des Werks], und als die dritte einschlug, schon auf der Straße. Die zweite und dritte Bombe trafen die Werkshalle.

Mabkhout wurde durch die erste Bombe verletzt:

Ich hatte Metallsplitter im unteren Teil beider Beine. Ich war zwei Monate im Krankenhaus und musste bis jetzt drei Mal operiert werden und ich brauche noch eine Operation. Die Wunde an meinem rechten Bein, an der Stelle, an die mir Haut vom Oberschenkel verpflanzt werden musste, ist immer noch offen.

Das Werk beschäftigte vor dem Krieg 600 Mitarbeiter, musste nach der Bombardierung jedoch 370 entlassen.

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