Die Länder, die an dem von den Vereinigten Staaten geleiteten Gipfel zur Terrorbekämpfung teilnehmen, sollen sicherstellen, dass alle Maßnahmen internationalen Menschenrechtsstandards entsprechen, die Menschen davon abhalten sollen, sich extremistischen Gruppierungen anzuschließen. Am 29. September 2015 wird US-Präsident Barack Obama am Rande der UN-Vollversammlung zu einem Gipfel treffen empfangen, an dem mehr als 100 Staats- und Regierungschefs teilnehmen.
Mehr als 30 Länder haben Gesetze oder Maßnahmen eingeführt, um gegen sogenannte ausländische Terrorkämpfer vorzugehen. Die meisten dieser Maßnahmen wurden verabschiedet, nachdem der UN-Sicherheitsrat das Thema in seiner Resolution 2178 vom September 2014 behandelt hatte. Recherchen von Human Rights Watch ergaben, dass die zu weit gefasste Terminologie in diesen Gesetzestexten gegen bestimmte religiöse Gruppen gerichtet werden könnte. Ebenso könnte hierdurch die Meinungsfreiheit unterdrückt werden. Auch könnte das Recht auf Freizügigkeit übermäßig eingeschränkt werden und Verdächtigte könnten ohne offizielle Anklage für einen langen Zeitraum in Haft genommen werden.
„Regierungen müssen die Bevölkerung vor Gewalt durch extremistische Gruppen schützen. Doch dies ist kein Freibrief dafür, grundlegende Menschenrechte mit Füßen zu treten”, so Letta Tayler, Expertin für Terrorismus und Terrorbekämpfung von Human Rights Watch. „Die Staats- und Regierungschefs sollen sicherstellen, dass die sogenannten Gesetze zu ausländischen Terrorkämpfern überarbeitet werden, damit diese kein Werkzeug zur Unterdrückung werden.“
Resolution 2178 hält alle UN-Mitgliedstaaten dazu an, Straftatbestände einzuführen für jene Personen, die ins Ausland reisen oder zu reisen beabsichtigen, um sich dort einer ausländischen Terrororganisation anzuschließen oder eine solche zu unterstützen. Die Resolution sieht ebenfalls vor, dass die Mitgliedstaaten die Rekrutierung und Finanzierung von mutmaßlichen ausländischen Terrorkämpfern unter Strafe stellen. Zudem sollen sie Informationen über mutmaßliche ausländische Terrorkämpfer untereinander austauschen und Maßnahmen gegen gewalttätigen Extremismus entwickeln.
Mindestens 33 Länder haben seit 2013 Gesetze, Verordnungen oder Maßnahmen erlassen, um dem Strom von Menschen, die ins Ausland reisen, um sich extremistischen Gruppen anzuschließen, Einhalt zu gebieten. 24 Länder haben diese Maßnahmen eingeführt, nachdem der UN-Sicherheitsrat Resolution 2178 verabschiedet hatte.
Die Staats- und Regierungschefs sollen den Gipfel dazu nutzen, um die Umsetzung der Resolution 2178 zu prüfen, damit das jeweilige Vorgehen der Staaten im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards und humanitärem Völkerrecht steht, so Human Rights Watch.
Resolution 2178 verlangt, dass alle Maßnahmen im Einklang mit dem Menschenrechtsschutz stehen, zu dem sich das jeweilige Land verplichtet hat. Jedoch werden die Begriffe „Terrorismus“ oder „terroristische Handlungen“ nicht definiert, sodass Regierungen viel Spielraum haben, um Definitionen festzulegen oder beizubehalten, die zum Beispiel die Ausübung des Rechts auf Meinungsfreiheit und anderer Menschenrechte unter Strafe stellen.
So gelten etwa laut Saudi Arabiens 2014 verabschiedeten Gesetzen und Verordnungen zur Terrorbekämpfung auch jene Taten als „terroristisch”, die „dem Ansehen des Staates schaden”, ohne dass bei solchen Taten Gewalt angewendet wird. Gleiches gilt für „die Teilnahme an Konferenzen, Seminaren oder Treffen innerhalb oder außerhalb [des Königreiches], die auf die Sicherheit der Gesellschaft abzielen oder darauf, Unfrieden zu stiften.”
Demokratische Staaten haben ebenfalls Bestimmungen erlassen, die Anlass zur Sorge um die Einhaltung der Menschenrechte geben. Die 2014 und 2015 in Großbritannien erlassenen Gesetze erlauben es den Behörden, eingebürgerten Briten, die aufgrund von Verstößen gegen die Gesetze zu ausländischen Terrorkämpfern verurteilt wurden, die Staatsbürgerschaft zu entziehen, selbst wenn dies die Betroffenen staatenlos macht. Zudem darf der Staat ein maximal zweijähriges Wiedereinreiseverbot gegen jene verhängen, die lediglich im Verdacht stehen, in derartige Aktivitäten verwickelt zu sein. Diese Maßnahmen könnten Menschen willkürlich das grundlegende Recht nehmen, in ihr eigenes Land einzureisen.
Ein 2015 in Deutschland verabschiedetes Gesetz erlaubt es den Behörden, Pässe und Personalausweise jener Bürger, die als ein Sicherheitsrisiko betrachtet werden, durch Ausweispapiere zu ersetzen, auf denen vermekt ist: „Berechtigt nicht zum Verlassen Deutschlands“. Kritiker mahnen, dass diese Ersatzdokumente zu einer Stigmatisierung der Betroffenen führten.
Mehrere Länder haben die Regelungen zu einer verlängerten Haft ohne Anklage oder Prozess ausgeweitet oder wiedereingeführt. Das vage und weit gefasste Sicherheitsgesetz, das 2015 in Malaysia verabschiedet wurde, führt eine Inhaftierung von bis zu zwei Jahren ohne Prozess für all jene Aktivitäten ein, die mutmaßlich in Verbindung zu ausländischen Terrorgruppen stehen wieder ein. Die Haft kann dann unbegrenzt immer wieder für zwei Jahre verlängert werden.
Die Verfügung von 2015 in Tadschikistan, die es allen Bürgern unter 35 verbietet, zu den heiligen Stätten des Islam Mekka und Medina zu reisen, um dort an der jährlichen Pilgerfahrt Haddsch teilzunehmen, schränkt die Religionsfreiheit massiv ein, so Human Rights Watch.
Der Sicherheitsrat soll eine Resolution verabschieden, die vorsieht, dass die Definitionen von „Terrorismus” und „terroristischen Handlungen” im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards, dem Flüchtlingsrecht und dem humanitären Völkerrecht stehen, so Human Rights Watch. Diese Definitionen sollen beispielsweise jene Handlungen ausschließen, die nicht darauf abzielen, Menschen zu töten, ernsthaft körperlich zu verletzen oder als Geiseln zu nehmen.
„Die Resolution des Sicherheitsrats zu ‚ausländischen Terrorkämpfern’ lässt Regierungen freie Hand dabei, was oder wer für sie als terroristisch gilt”, so Tayler. „Anstatt die Welt sicherer zu machen, besteht durch die damit verbundenen repressiven Maßnahmen die Gefahr, dass genau die Menschen, die mit extremistischen Gruppen sympathisieren, verärgert und somit zusätzlich ermutigt werden, sich diesen Gruppen anzuschließen.“
Folgende Länder haben seit 2013 Maßnahmen gegen ausländische Terrorkämpfer verabschiedet:
Ägypten, Australien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien Irland, Italien, Jordanien, Kamerun, Kanada, Kasachstan, Kenia, Libyen, Malaysia, Marokko, Mazedonien, Neuseeland, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Pakistan, Russland, Saudi Arabien, die Schweiz, Spanien, Tadschikistan, Tschad, Tunesien, Usbekistan und die Vereinigten Arabischen Emirate.
Folgende Ländern haben neue oder zusätzliche Maßnahmen gegen ausländische Terrorkämpfer vorgeschlagen: Albanien, Australien, Bulgarien, China, Großbritannien, Kanada, Kuwait, Lettland, Montenegro, die Niederlande, Norwegen, Schweden und Serbien.
US-Gipfel: Gesetze zu ausländischen Terrorkämpfern überarbeiten
Maßnahmen in 30 Ländern bedrohen Menschenrechte
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