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(Genf) – Die Schweizer Regierung greift willkürlich in das Recht auf Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden ein. Lokale Behörden dürfen ihnen verbieten, öffentliche Schulen und Sportanlagen zu nutzen, so Human Rights Watch. Am 7. August 2013 sagte Mario Gattiker, der Leiter des Bundesamts für Migration, gegenüber Schweizer Medien, dass eine entsprechende Vereinbarung seines Ministeriums mit der Gemeinde Bremgarten den dortigen Beamten erlaube, sogenannte „Spielregeln” aufzustellen, die den Asylsuchenden den Zugang zu solchen Einrichtungen einschränken oder verbieten.

Diese Regeln, so Gattiker, sollten ein geordnetes und konfliktfreies Zusammenleben zwischen den Asylsuchenden und den Einwohnern gewährleisten. Zudem würden sie dabei helfen, „Friktionen und Ressentiments“ zu vermeiden, wenn 50 Asylsuchende gleichzeitig einen Fussballplatz oder ein Schwimmbad nutzen wollten. Nach europäischem und internationalem Recht muss die Schweiz darlegen, warum eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit notwendig, verhältnismäßig und nicht-diskriminierend ist und dazu dient, die nationale Sicherheit, öffentliche Ordnung oder öffentliche Gesundheit zu sichern.

„In der Schweiz sind die Vereinten Nationen und das UN-Flüchtlingshilfswerk angesiedelt. Es ist schockierend, dass hier eine offensichtlich diskriminierende Richtlinie eingeführt wird, die Asylsuchende von den Gemeinden, in denen sie leben, segregiert”, sagte Gerry Simpson, Flüchtlingsexperte von Human Rights Watch. „Die Schweizer Behörden sollen alle Gemeinden ermutigen, die schutzbedürftigsten Menschen dieser Welt mit Respekt und Würde zu behandeln, anstatt Vorurteile und Segregation noch zu verstärken.”

Am 5. August eröffnete das erste von neun neuen Aufnahmezentren für Asylsuchende in der Schweiz in Bremgarten, einer Kleinstadt mit 6.500 Einwohnern, 20 Kilometer von Zürich entfernt. Das Zentrum kann 150 Menschen aufnehmen; zurzeit sind dort 23 Asylsuchende, darunter auch zwei Kinder. Diese dürfen das Zentrum täglich zwischen 9.00 und 17.00 Uhr verlassen.

Gattiker erklärte, dass ein Asylsuchender, der werktags örtliche Schul- oder Sporteinrichtungen nutzen möchte, nach den Bremgartener Regeln zuerst den privaten Sicherheitsdienst in dem Aufnahmezentrum bitten soll, bei den örtlichen Gemeindevertretern um Erlaubnis zu fragen. Diese können die Bitte jedoch wegen des Status der jeweiligen Person als Asylsuchender ablehnen.

Auf Nachfrage, ob die Schweiz durch diese Regelungen das Recht auf Bewegungsfreiheit für Asylsuchende breche, sagte Gattiker, die Schweiz verletze keine Gesetze, da nach Schweizer Recht keine Strafen für den Fall vorgesehen seien, dass ein Asylsuchender „die Spielregeln nicht befolgt”. Er fügte allerdings hinzu, ein wiederholtes Missachten der Regeln habe nach der „Hausordnung“ des Aufnahmenzentrums zur Folge, dass ein Asylsuchender am Verlassen des Gebäudes gehindert werden könne oder „weniger Taschengeld bekäme”.

Schweizer Anwälten zufolge sind solche Hausordnungen vor dem Bundesgericht der Schweiz anfechtbar. Soldaten hätten bereits derartige Regelungen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angefochten.

Nach einem neuen Gesetz, das im Juni verabschiedet wurde, wollen die Behörden acht weitere Aufnahmezentren eröffnen - das nächste am 19. August in Alpnach, 100 Kilometer südlich von Zürich. Am 6. August sagte der Alpnacher Bürgermeister gegenüber Schweizer Medien, die Gemeinde würde ihr Recht wahren, die Asylsuchenden am freien Zugang zu Schulen, Sporteinrichtungen, einem Erholungszentrum und einem gesamten Wohngebiet in der Nähe des Asylzentrums zu hindern.

Am 6. August sagte auch der Bürgermeister von Menzingen, einem Dorf 50 Kilometer südlich von Zürich, in der 2015 ein weiteres Aufnahmezentrum für Asylsuchende eröffnet werden soll, gegenüber Fernseh- und Radiosendern, dass Asylsuchende in seiner Stadt daran gehindert werden sollten, sich in „sensiblen Bereichen” aufzuhalten, wie z.B. in der Nähe von Schulen. Er begründete dies damit, dass sie in Kontakt mit Schulkindern kommen könnten – jungen Mädchen und Jungen.

Nach internationalem Recht muss die Schweiz jegliche Einschränkung der Bewegungsfreiheit so erklären, dass dies immer die am wenigsten restriktive Maßnahme ist, um die nationale Sicherheit, öffentliche Ordnung oder öffentliche Gesundheit zu sichern. Zudem darf es keine Diskriminierung von Ausländern gegenüber Schweizer Staatsangehörigen geben.

Die Behörden blieben eine Erklärung schuldig, wie die Einschränkung der Bewegungsfreiheit Asylsuchender, wie sie nach der behördlichen Vereinbarung in Bremgarten vorgenommen wird, eine notwendige und angemessene Maßnahme zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, öffentlichen Ordnung oder öffentlichen Gesundheit sei. Vielmehr werden Asylsuchende dadurch willkürlich von bestimmten Bereichen ferngehalten.

Nach dem Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung muss die Schweiz jedem ohne Unterscheidung der Rasse, Hautfarbe, Abstammung, nationaler und ethnischer Herkunft bestimmte Rechte garantieren, darunter auch das Recht auf Bewegungsfreiheit. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung, der für die Auslegung und Einhaltung des Übereinkommens zuständig ist, betonte, dass eine unterschiedliche Behandlung auf Grundlage von Migrationsstatus eine Diskriminierung im Sinne der Richtlinie darstellt, wenn die Kriterien für eine solche Unterscheidung nicht einem legitimen Zweck folgen und nicht angemessen sind, diesen Zweck zu erreichen.

Nach Angaben des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge gibt es seit Ende 2012 etwas über 50.000 anerkannte Flüchtlinge und knapp 22.000 registrierte Asylsuchende in der Schweiz. Die Schweiz sollen dafür sorgen, dass alle Vereinbarungen bezüglich der Asylzentren das Recht der Asylsuchenden auf Bewegungsfreiheit garantieren.

„Nachdem die Eröffnung des ersten neuen Asylzentrums total falsch gehandhabt wurde, haben die Behörden noch immer die Chance, dies wieder gut zu machen”, so Simpson. „Anstatt die Gemeinden darin zu bestärken, Asylsuchende als unwillkommene Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Hygiene zu behandeln, sollen Politiker alles in ihrer Macht stehende tun, um diese Menschen zu schützen und ihre Integration in die Gemeinden zu fördern.”

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