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Am 30. Juli 2013 sprach ein US-Militärgericht in Fort Meade, Maryland, den Soldaten Bradley Manning in 19 von 22 Anklagepunkten schuldig. Manning hatte Tausende offizielle Dokumente zur Veröffentlichung an die Onlineplattform Wikileaks weitergegeben. Die Militärrichterin Denise Lind sprach Manning jedoch von dem schwerwiegenden Vorwurf der „Unterstützung des Feindes“ frei. Die Anklagepunkte, die das Gericht bestätigte, können für Manning zu einer Haftstrafe von bis zu 136 Jahren führen. Die Festlegung des Strafmaßes beginnt am 31. Juli.

Die US-Regierung hatte beschlossen, das Verfahren gegen Manning fortzusetzen, nachdem dieser sich bereits in 10 Anklagepunkten, die einer Höchstrafe von 20 Jahren Haft entsprechen, schuldig bekannt hatte. Die Regierung klagte Manning nach dem Spionagegesetz an. Ihm wurde vorgeworfen, vertrauliche, die Landesverteidigung betreffende Informationen an eine unbefugte Partei (Wikileaks) offengelegt zu haben – also im wesentlichen der Sachverhalt, zu dem Manning sich bereits bekannt hatte.

Bei einer Anklage nach dem Spionagegesetz muss die Regierung jedoch nicht nachweisen, dass diese Informationen tatsächlich eine Gefahr für die nationale Sicherheit waren. Gleichzeitig durfte Manning zu seiner Verteidigung nicht zeigen, von welch hoher Bedeutung für die Öffentlichkeit seine Informationen waren. So schützt das veraltete Gesetz weder das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Informationen noch das Recht des Informanten, Belange von dringender öffentlicher Bedeutung offenzulegen.

Mit dem Vorwurf, Manning habe „dem Feind geholfen“, schafft die US-Regierung einen bedrohlichen Präzedenzfall, weil sie signalisiert, dass jedem, der den Medien Informationen zuspielt, welche für einen feindlichen Akteur hilfreich sein könnten, eine Strafverfolgung wegen Landesverrat oder ähnlichen Vorwürfen droht. Im Rahmen dieser Anklage musste die Regierung nicht nachweisen, dass Manning tatsächlich den USA schaden wollte. Die Regierung, so das Gericht, müsse lediglich belegen, dass Manning Grund zu der Annahme hatte, das die Veröffentlichung seiner Informationen über Wikileaks potentiell hilfreich für einen Feind wie Al-Kaida sein könnte, der (wie auch die übrige Öffentlichkeit) Zugang zum Internet hat.

Der einzige andere Fall, in dem ein Soldat wegen indirekter Unterstützung des Feindes angeklagt wurde, geht auf das Jahr 1863 zurück. Damals wurde ein Soldat während des amerikanischen Bürgerkriegs zu drei Monaten schwerer Arbeit verurteilt, weil er einen militärischen Dienstplan an eine Zeitung weitergegeben hatte und diese den Plan anschließend gedruckt hatte. Im Fall Manning lehnte das Gericht es am 18. Juli zwar ab, den Anklagepunkt „Unterstützung des Feindes“ wegen Mangels an Beweisen fallen zu lassen. Der Regierung war es nach Ansicht der Richter jedoch auch nicht gelungen, diesen Vorwurf zweifelsfrei zu belegen. Dies lässt auch in Zukunft die Möglichkeit einer Anklage gegen Personen offen, die den Medien Informationen zuspielen, ohne dadurch vorsätzlich „dem Feind“ zu helfen.

Mannings Verfahren zeigt den dringenden Reformbedarf bei den Gesetzen, welche die USA zur Strafverfolgung von Personen nutzen, die vertrauliche Informationen an die Öffentlichkeit weitergeben. Der Fall Manning unterstreicht zudem die Notwendigkeit eines besseren Informantenschutzes für Whistleblower, deren Enthüllungen die nationale Sicherheit berühren.

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