(Doha, Katar) – In Katar droht Hunderttausenden vorwiegend südostasiatischen Arbeitsmigranten im Bausektor schwere Ausbeutung und Misshandlung, teilweise sogar Zwangsarbeit, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Sowohl die Regierung als auch der Weltfußballverband FIFA sollen dafür sorgen, dass Arbeitnehmerrechte im Vorfeld der Fußball-Weltmeisterschaft 2022 geachtet und in die Praxis umgesetzt werden. Bauunternehmen sollen sich öffentlich verpflichten, internationale Arbeitsrechtsstandards einzuhalten.
Der 146-seitige Bericht „Building a Better World Cup: Protecting Migrant Workers in Qatar Ahead of FIFA 2022“ untersucht ein Anwerbungs- und Beschäftigungssystem, das dazu geführt hat, dass viele Arbeitsmigranten in ihren Arbeitsverhältnissen de facto festsitzen. Zu den Problemen, denen ausländische Arbeitskräfte begegnen, gehören überhöhte Vermittlungsgebühren, deren Rückzahlung oft Jahre in Anspruch nimmt, die routinemäßige Konfiszierung von Ausweisdokumenten durch Arbeitgeber und das restriktive katarische Arbeitsrecht, das Arbeitgebern ein praktisch unbegrenztes Maß an Kontrolle über ihre Beschäftigten gewährt. Die hohe Verschuldung vieler Arbeitsmigranten treibt diese häufig in Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitsbedingungen, denen sie in ihrem Herkunftsland nicht zugestimmt hatten. Viele sind gezwungen, unter extrem schlechten Bedingungen zu arbeiten, und stoßen auf Hindernisse, wenn sie Beschwerden einreichen oder Rechtshilfe suchen. Zudem werden Verletzungen der Arbeitnehmerrechte von den Behörden oft nicht erkannt.
„Beim Bau der WM-Stadien werden die Arbeiter nicht von dem allgemeinen Versprechen der katarischen Regierung profitieren, das derzeitige Sponsorensystem abzuschaffen: Vielmehr benötigen die Arbeiter einen klaren Stichtag, wann das System geändert wird. Dieser Stichtag muss vor dem Beginn ihrer Arbeit für die Fußball-WM liegen“, so Sarah Leah Whitson, Direktorin der Abteilung Naher Osten von Human Rights Watch.
Die Recherchen von Human Rights Watch ergaben, dass das Sponsorensystem in Katar zu den restriktivsten der gesamten Golfregion gehört, da Beschäftigte ihren Arbeitsplatz nicht ohne Erlaubnis des Arbeitgebers wechseln können, unabhängig davon, wie lange sie bereits für ihn arbeiten. Zudem müssen alle Angestellten eine „Ausreiseerlaubnis“ von ihrem Arbeitgeber einholen, bevor sie das Land verlassen dürfen. Saudi Arabien ist der einzige andere Golfstaat, der ebenfalls über ein derart problematisches System von Ausreisegenehmigungen verfügt. Andere Staaten in der Region erlauben Arbeitnehmern, ihre Stelle entweder nach Ende ihres Arbeitsvertrags oder nach einer zwei- bis dreijährigen Beschäftigung bei ihrem ersten Arbeitgeber zu wechseln. Im Mai erklärte der stellvertretende Arbeitsminister Hussein al-Mulla, dass Katar das Sponsorensystem durch Verträge zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ersetzen will. Er führte jedoch nicht aus, wie solche Verträge die derzeit gültigen Einwanderungsgesetze ersetzen sollen und ob Arbeitnehmer in Zukunft berechtigt sein werden, ihre Stelle zu wechseln.
Das katarische Recht verbietet Gastarbeitern, sich gewerkschaftlich zu organisieren oder zu streiken, obwohl die Vereinigungsfreiheit laut der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu den zentralen Arbeitnehmerrechten gehört. Der kürzlich von der Regierung lancierte Vorschlag eines „Arbeiterbündnisses“ wird den Mindeststandards zur Vereinigungsfreiheit nicht gerecht, weil er vorsieht, alle Führungspositionen mit katarischen Staatsbürgern zu besetzen.
In Katar stellen Gastarbeiter den beachtlichen Anteil von 94 Prozent des gesamten Arbeitskräftepotenzials. Zudem leben in dem Land weltweit die meisten Einwanderer im Verhältnis zu den Staatsbürgern. Für den Bau der Stadien und Infrastrukturmaßnahmen, die das Land im Rahmen seiner Bewerbung für die Austragung der FIFA-Fußballweltmeisterschaft 2022 in Aussicht gestellt hat, könnten Schätzungen zufolge in den nächsten zehn Jahren bis zu eine Million zusätzlicher Bauarbeiter aus dem Ausland angeworben werden.
Für den Bericht interviewte Human Rights Watch 73 Arbeitsmigranten im Bausektor und war über persönliche Treffen oder schriftlich mit Regierungsbeamten, Arbeitgebern, Vertragsfirmen, Arbeitsvermittlern, Arbeitnehmervetretern und Diplomaten aus den Herkunftsländern der Arbeitsmigranten in Kontakt.
Die Arbeiter berichteten über eine Vielzahl von Problemen, von einbehaltenen Löhnen und unrechtmäßigen Lohnabzügen bis hin zu überfüllter und unhygienischer Unterbringung und gefährlichen Arbeitsbedingungen. Alle bis auf vier der Befragten erklärten, sie hätten Vermittlungsgebühren zwischen 726 und 3.651 US-Dollar bezahlen müssen und dafür Privatkredite aufgenommen, deren Zinssätze von monatlich 3 bis 5 Prozent bis hin zu 100 Prozent pro Jahr reichten.
„Wir beklagen uns nicht, denn wenn wir uns über irgendetwas beschweren, bestraft uns die Firma“, so Himal K., ein 18-jähriger Bauarbeiter aus Nepal im Gespräch mit Human Rights Watch. Die meisten Befragten erklärten, sie hätten Angst vor den Konsequenzen einer Beschwerde beim Arbeitgeber oder bei den Behörden.
„Wenn ich [meine Schulden] nicht bezahle, schmeisst mich die Bank aus meinem Haus“, so Mahmud N., ein 27-jähriger Gastarbeiter aus Bangladesch, der nach eigenen Angaben mit 270.000 Taka (3.298 US-Dollar) an Vermittlungsgebühren verschuldet ist.
„Die Regierung von Katar und die Unternehmen der Bauindustrie müssen dafür sorgen, dass die Vermittlungsgebühren vom Arbeitgeber und nicht von den mittellosen Arbeitnehmern bezahlt werden“, so Whitson. „Dieses Problem wird erst verschwinden, wenn die Regierung die Gesetze entschlossen durchsetzt, die Arbeitgeber zur Bezahlung der Gebühren verpflichtet, und gegen Unternehmen, die Verstöße ignorieren, ernstzunehmende Strafen verhängt.“
Die meisten von Human Rights Watch befragten Arbeiter hatten Hypotheken auf ihr Haus aufgenommen oder Familienbesitz verkauft, um an einen Arbeitsplatz zu gelangen, und standen infolgedessen unter enormem Druck, ihren Job ungeachtet der Arbeitsbedingungen zu behalten. Fast alle Befragten gaben an, ihr Arbeitgeber habe ihren Pass beschlagnahmt und sich geweigert, ihn auf Anfrage wieder auszuhändigen. Der ILO zufolge ist die Beschlagnahmung von Pässen ein Schlüsselindikator für Zwangsarbeit, besonders wenn der Arbeitgeber gleichzeitig mit finanziellen Sanktionen, Entlassung oder Auslieferung an die Polizei droht oder ankündigt, die Aufnahme einer anderen Beschäftigung zu verhindern. Die Angst vor derartigen Repressalien gehört für viele Bauarbeiter in Katar zum Alltag.
Dinesh P., ein 20-jähriger Arbeiter aus Nepal, berichtete, er und 15 andere Angestellte seines Unternehmens hätten kündigen und in ihre Heimat zurückkehren wollen, diesen Plan jedoch schließlich aufgegeben:
„Wir fühlen uns betrogen, wir bekamen nicht die Arbeit, mit der wir gerechnet hatten.“
Weil es unmöglich war, ohne Erlaubnis ihres Arbeitgebers eine andere Stelle anzunehmen, standen Dinesh P. und seine Kollegen vor der Wahl, entweder ihre Stelle zu verlieren oder unter Bedingungen weiterzuarbeiten, denen sie nicht zugestimmt hatten.
„Ich habe diesen Kredit aufgenommen, also werde ich am Ende wohl bleiben“, so der Befragte.
In einem Schreiben an Human Rights Watch erklärten Vertreter der Arbeitsministeriums, das Ministerium habe keine Beschwerde über Zwangsarbeit erhalten und es sei undenkbar, dass etwas derartiges in Katar existiert, da der Arbeitnehmer jederzeit seinen Vertrag kündigen und in sein Land zurückkehren könne und der Arbeitgeber ihn nicht zwingen könne, gegen seinen Willen im Land zu bleiben.
„Es ist äußerst beunruhigend, dass das Arbeitsministerium das Problem der Zwangsarbeit leugnet, obwohl die Gesetze und Beschäftigungspraktiken in Katar die derzeitige Situation erst ermöglicht haben“, so Whitson. „Wenn Tausende Arbeiter Angst davor haben zu kündigen und Beschwerden erst als allerletztes Mittel nutzen, ist es höchste Zeit, dem Problem ins Auge zu sehen.“
Obwohl eine Reihe von Schlüsselakteuren bei den Vorbereitungen für die Fußballweltmeisterschaft 2022 öffentlich versprochen haben, die Arbeitnehmerrechte zu achten, sind die von Human Rights Watch geforderten konkreten Selbstverpflichtungen bislang ausgeblieben. Das lokale Organisationskomitee („Oberstes Komitee für Katar 2022“) und das von ihm mit der Durchführung der Baumaßnahmen für die WM beauftragte Unternehmen CH2M HILL haben die Festlegung von Arbeitsrechtsstandards angekündigt, die Bauunternehmen und andere Vertragsnehmer beim Bau der WM-Stätten erfüllen müssen. In einem Briefwechsel mit Human Rights Watch erklärten sie zudem, sie wollten möglicherweise diese Verpflichtungen vertraglich festhalten. Auch die FIFA versprach, das Thema Arbeitnehmerrechte bei der Regierung von Katar anzusprechen.
Diese Ankündigungen sind zwar ein Anfang, doch weitere Schritte sind notwendig. Die FIFA soll das Oberste Komitee für Katar 2022 drängen, Privatunternehmen, die an den Bauarbeiten zur Weltmeisterschaft beteiligt sind, zur Einhaltung arbeitsrechtlicher Mindeststandards zu verpflichten, die dem katarischen Recht und internationalen Arbeitsrechtsstandards entsprechen. Die Mindeststandards sollen die Beschlagnahmung von Pässen durch den Arbeitgeber ausdrücklich verbieten und Arbeitgeber verpflichten, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit Arbeitnehmer keine Vermittlungsgebühren bezahlen müssen bzw. ihnen die Vermittlungsgebühr erstatten. Das WM-Komitee soll zudem unabhängige Beobachter einsetzen, die die Einhaltung des katarischen Rechts und internationaler Arbeitsrechtsstandards durch die Vertragsunternehmen überwachen und der Öffentlichkeit Bericht erstatten. Human Rights Watch forderte auch die Vertragsunternehmen selbst auf, sich öffentlich zum Schutz der Rechte aller an ihren Projekten beteiligter Arbeiter zu verpflichten, insbesondere im Hinblick auf Vermittlungsgebühren und die Konfiszierung von Ausweisdokumenten.
„Das Oberste Komitee für Katar 2022 hat erklärt, mit seinen Arbeitsrechtsrichtlinien internationale Arbeitsrechtsstandards erfüllen oder sogar übertreffen zu wollen“, so Whitson. „Was die internationale Gemeinschaft jetzt braucht, sind konkrete, transparente und durchsetzbare Verpflichtungen von Seiten des Komitees und der Bauunternehmen. Auch die FIFA soll im Sinne ihres öffentlichen Versprechens, sich für die Arbeitnehmerrechte in Katar einzusetzen, auf entsprechende Maßnahmen drängen.“
Der Human Rights Watch-Bericht widmet sich auch der Sicherheit der Arbeiter in der katarischen Bauindustrie. Er zeigt alarmierende Diskrepanzen zwischen den von ausländischen Botschaften verzeichneten Zahlen über Todesopfer auf dem Bau und den Statistiken der Regierung. So berichtete die Botschaft Nepals, im Jahr 2010 seien 191 nepalesische Arbeiter verunglückt. Die indische Botschaft sprach von bislang 98 getöteten indischen Arbeitsmigranten in diesem Jahr. Bei 45 von ihnen habe es sich um junge Arbeiter mit geringem Gehalt gehandelt, die an Herzstillstand gestorben seien. Ein Sprecher der indischen Botschaft erklärte in den lokalen Medien, zu der ungewöhnlich hohen Häufigkeit von Herzversagen hätten vermutlich vor allem Hitzeschläge beigetragen.
Ungeachtet dessen erklärten Vertreter des Arbeitsministerium in einem Schreiben an Human Rights Watch: „In den vergangenen drei Jahren gab es nicht mehr als sechs Fälle, in denen Arbeiter ums Leben kamen. Die Todesursache waren Stürze.“ Da Unternehmen nicht verpflichtet sind, regelmäßig Zahlen über Arbeitsunfälle zu veröffentlichen, besteht in dieser Frage ein Transparenz- und Informationsdefizit.
„Wie kann Katar derart umfangreichen Bauprojekten grünes Licht geben, wenn man nicht einmal weiß, wie viele Arbeiter auf katarischen Baustellen verletzt werden oder tödlich verunglücken?“, so Whitson. „Die Regierung soll endlich untersuchen, wo, wie und wie viele Arbeiter verletzt oder getötet wurden, und die Ergebnisse veröffentlicht.“