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USA: Pentagon verweigert Zutritt zu Guantanamo-Verfahren

Menschenrechtsorganisationen von Prozessbeobachtung ausgeschlossen

Das Pentagon hat drei bedeutenden Menschenrechtsorganisationen die beobachtende Teilnahme an den Verfahren der Militärkommissionen gegen die Guantanamo-Häftlinge untersagt.

Amnesty International, Human Rights First (das ehemalige "Lawyers Committee for Human Rights") und Human Rights Watch protestierten letzte Woche in einem Brief an den US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld gegen ihren Ausschluss von den Prozessen und forderten die US-Regierung auf, ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken.

Trotz Zusicherung seitens der Bush-Regierung, man werde die Öffentlichkeit zu den Prozessen zulassen, bleibt den drei Menschenrechtsorganisationen der Zutritt zu den Sitzungen verwehrt. Auf zahlreiche schriftliche Nachfragen durch Amnesty International und Human Rights Watch hin, gab das US-Verteidigungsministerium letzten Monat die knappe Auskunft, dass im Gerichtssaal lediglich Plätze für einige ausgewählte Journalisten, sowie für Vertreter des Internationales Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) vorgesehen seien.

"Das Verteidigungsministerium will die Journalisten, die über die Gerichtsverhandlungen berichten, überwachen können und bestimmen, wer mit ihnen spricht, wer in ihre Nähe kommt," erklärt Wendy Patten, U.S. advocacy director von Human Rights Watch. "Die Verteidiger haben ohnehin Auskunftsverbot gegenüber der Presse, es sei denn, sie handeln mit der Genehmigung des Militärs. Jetzt will man auch noch erfahrende Prozessbeobachter, die der Öffentlichkeit ein unabhängiges Bild liefern könnten, vom Verfahren ausschließen."

Um die Einhaltung internationaler Prozessnormen zu überwachen, entsenden die drei Menschenrechtsorganisationen schon seit langem immer wieder Beobachter zu heiklen Gerichtsverfahren - zum Beispiel, wenn es um Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit geht. Auch bei den Guantanamo-Verfahren könnten solche geschulten Beobachter die Öffentlichkeit durch unabhängige und sachkundige Berichte informieren. Sollte das Pentagon den Menschenrechtsorganisationen den Zutritt verweigern, wären Vertreter des Militärs die einzige Anlaufstelle für die Fragen der anwesenden Journalisten zum Prozessverlauf.

Die momentanen Bestimmungen sehen vor, dass sowohl zivile als auch dem Militär angehörende Verteidiger mit der Presse nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die verantwortlichen Offiziere sprechen dürfen. Eine solche Genehmigung kann auch auf bestimmte Themen beschränkt werden. Zu Sitzungen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, dürfen Verteidiger sich außerdem unter keinen Umständen öffentlich äußern - selbst dann nicht, wenn diese Äußerungen geheime Informationen oder heikle Fragen gar nicht berühren würden.

"Jedes Jahr bemängeln die USA in ihren Menschenrechtsberichten das Verhalten von Regierungen anderer Staaten, weil diese keine Prozessbeobachter zulassen," kritisiert Alex Arriaga, Direktor für Regierungsangelegenheiten bei Amnesty International USA. "Dass man die Presse in den Gerichtssaal lässt und gleichzeitig behauptet, für Vertreter von Menschenrechtsorganisationen sei leider kein Platz mehr - das riecht ja direkt nach Furcht vor gutinformierter Kritik. Den Verdacht, dass es sich bei diesen Verhandlungen nur um Schauprozesse handelt, kann so ein Verhalten aber natürlich nur erhärten."

In seiner Antwort an Human Rights Watch und Amnesty International verweigerte das US-Verteidigungsministerium Beobachtern dieser Organisationen die Teilnahme an den Prozessen wegen "beschränkter Anzahl von Sitzmöglichkeiten im Gerichtssaal, sowie aufgrund anderer logistischer Überlegungen."

Es ist selbstverständlich richtig, dass aus Platzgründen nicht beliebig viele Zuschauer einem Prozess direkt im Gerichtssaal beiwohnen können. Auch zusätzliche Räume, in denen bei großem Andrang das Geschehen per Videoeinspielung verfolgt werden kann, fassen nur eine bestimmte Anzahl von Personen. Allerdings dürfen, wie die Menschenrechtsorganisationen deutlich machten, diese räumlichen Beschränkungen nicht als Vorwand benutzt werden, um ganz bestimmte Gruppen - und deren Prozessbeobachter mit international anerkanntem Fachwissen - per se vom Verfahren auszuschließen. Dass die Prozesse auf dem US-Marinestützpunkt in Kuba stattfinden bringt zwar natürlich besondere lokale Schwierigkeiten mit sich, aber schließlich hat sich die Bush-Regierungen diesen Ort selbst ausgesucht. Sie sollte nicht das Recht haben, sich ihre Prozessbeobachter so auszuwählen, dass sie die Berichterstattung über diese international so bedeutsamen Gerichtsverfahren überwachen können.

Es wäre ohne weiteres möglich, unabhängigen Menschenrechtsgruppen, Sitzplätze per Losverfahren zukommen zu lassen, genauso wie dies im Moment mit den Medien gehandhabt wird.

Elisa Massimino, Direktorin von Human Rights First in Washington, ist überzeugt: "Man schiebt den Platzmangel einfach vor, um kritische Stimmen draußen zu halten. Mit der Zusicherung des Pentagons, dass die Öffentlichkeit zum Prozess Zugang erhält, will man die Leute davon überzeugen, dass die Verfahren auch fair ablaufen. Jetzt stellt sich jedoch heraus, dass "öffentlich" nicht wirklich öffentlich bedeutet. Als "öffentlich" betrachtet die US-Regierung schon die Zulassung einer handverlesenen Gruppe von Journalisten, keinesfalls jedoch kritisch eingestellter Personen."

Seit Mai 2003 haben die drei Menschenrechtsorganisationen jeweils in einem eigenen schriftlichen Antrag an den Pentagon Zutritt zu Guantanamo Bay gefordert, um den Gerichtsverfahren folgen zu können. Den schriftlichen Anträgen folgten jeweils weitere telefonische oder schriftliche Nachfragen. Amnesty International erhielt im Januar, Human Rights Watch im Februar eine Antwort. Human Rights First wartet bis heute auf eine Reaktion.

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