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Deutschland: Bundestag fordert mehr Unterstützung für IStGH

Zwanzigjähriges Jubiläum des Gerichts markiert Schlüsselmoment

Sitzung des Deutschen Bundestags in Berlin, 1. Februar 2018. © 2018 Reuters/Axel Schmidt

 

(Berlin) – In einem fraktionsübergreifenden Antrag hat der Bundestag die Bundesregierung am 28. Juni 2018 aufgefordert, den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zu stärken, so Human Rights Watch. Der 17. Juli  markiert den 20. Jahrestag des Römischen Statuts, dem Gründungsdokument des Gerichts.

Der Antrag wurde von CDU/CSU, SPD, FDP sowie Bündnis90/Die Grünen unterstützt. Dieser breite Rückhalt unterstreicht die Relevanz und Bedeutung des Gerichtshofs.

„Der Bundestag hat ein klares Zeichen gesetzt. Der Antrag ist ein wichtiges Signal, dass Deutschland den globalen Kampf gegen Straflosigkeit weiterhin führend unterstützt“, so Wolfgang Büttner, Sprecher von Human Rights Watch in Deutschland. „Außenminister Heiko Maas soll jetzt diesem Aufruf folgen und am 20. Jahrestag des IStGH deutlich machen, dass auch die Bundesregierung bei der Unterstützung des Gerichts weiter an der Spitze steht.“

Der IStGH ist das erste ständige weltweite Gericht, das über ein Mandat zur Strafverfolgung der Verantwortlichen für schwerste internationale Verbrechen wie Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord verfügt. Es kann aktiv werden, wenn nationale Gerichte nicht in der Lage oder nicht bereit sind, Anklage zu erheben. Der IStGH hat 123 Mitgliedstaaten. Seine Chefankläger haben bereits in zehn Ländern Ermittlungen eingeleitet.

In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, den IStGH zu stärken, indem sie sich für den Beitritt weiterer Staaten einsetzt und für eine ausreichende Finanzierung sorgt. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um den Zugang der Opfer zur Justiz zu verbessern. Denn angesichts der alarmierenden Menschenrechtskrisen in vielen Teilen der Welt ist die Notwendigkeit des IStGH heute offenkundiger denn je.

Die Verhandlungen über das Römische Statut begannen 1995 und endeten am 17. Juli 1998 mit einer turbulenten Sitzung in Rom, in der das Statut verabschiedet wurde. Im Jahr 2003 nahm das Gericht seine Arbeit auf.

Deutschland spielte, besonders dank des Einsatzes des damaligen Außenministers Klaus Kinkel, eine Führungsrolle bei der Ausarbeitung des IStGH-Statuts. Die deutsche Delegation in Rom machte sich für einen effektiven und unabhängigen IStGH stark. Diese Haltung führte dazu, dass die USA mit einem Rückzug ihrer Streitkräfte aus Deutschland drohten. Die Bundesregierung hielt dem Druck jedoch stand, so dass 121 Staaten schließlich für den Vertrag stimmten, bei nur sieben Gegenstimmen. Die USA sind dem Gerichtshof nicht beigetreten.

Der IStGH benötigt heute mehr Unterstützung durch seine derzeit 123 Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschlands. Um Festnahmen durchzuführen, ist das Tribunal auf die Kooperation der Mitgliedstaaten angewiesen. Derzeit bestehen 15 nicht vollstreckte Haftbefehle. Dies beschränkt die Fähigkeit des IStGH, Gerechtigkeit walten zu lassen.

Deutschland und die anderen IStGH-Mitgliedstaaten sollen sich verstärkt für die Entwicklung von Strategien einsetzen, wie Haftbefehle umgesetzt werden können. In einigen Fällen sollte dies operative Unterstützung beinhalten. In anderen Fällen sollte Deutschland Druck auf andere Mitgliedstaaten ausüben, die ihrer Verpflichtung zur Festnahme gesuchter Personen auf ihrem Staatsgebiet nicht nachkommen.

Mit der wachsenden Zahl an Verfahren benötigt das Gericht auch zusätzliche Finanzmittel. Dies wird auch im Antrag des Bundestags angesprochen. Die Mitgliedstaaten, denen die Finanzierung obliegt, sollen natürlich einforden, dass ihre Mittel effizient und in nachvollziehbarer Weise eingesetzt werden. Von dem Gericht wird jedoch auch erwartet, dass es an weitaus mehr Orten und in sehr viel mehr Fällen aktiv wird, als seine aktuellen Ressourcen erlauben.

Deutschland gehört zu den wichtigsten Beitragszahlern des IStGH und hat freiwillig weitere Gelder für Aktivitäten wie den Treuhandfonds für Opfer bereitgestellt. Seit einigen Jahren gehört Deutschland jedoch auch einer kleinen Gruppe von Mitgliedstaaten an, die eine willkürliche Begrenzung des IStGH-Budgets fordern. Dieser restriktive Ansatz gefährdet die Arbeit des Gerichts in zunehmendem Maße.

Der Antrag des Bundestags ruft die Bundesregierung auch auf, Vorschläge zur Beschleunigung von Verfahren am IStGH zu formulieren. Die Richter des Tribunals bemühen sich zwar bereits um effizientere Verfahren, doch es gibt zweifellos noch Raum für Verbesserungen. So hatten bei früheren Verfahren mangelhafte Ermittlungen dazu geführt, dass Anklagepunkte gestrichen werden mussten. Die derzeit amtierende Chefanklägerin hat sich seit ihrem Amtsantritt 2012 für eine Stärkung der Ermittlungsarbeit und Anklageerhebung eingesetzt.

„Bei der Verabschiedung des Rom-Statuts waren Deutschlands Prinzipientreue und Führungsbereitschaft ausschlaggebend“, so Büttner. „Die Bundesregierung soll zu seiner engagierten politischen und finanziellen Unterstützung für das Gericht zurückkehren und dessen dringend notwendiges Mandat stärken, damit es den Opfern der schlimmsten Verbrechen weltweit Gerechtigkeit bringen kann.“

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