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Bahrain: Folter von mutmaßlichen politischen Straftätern beenden

Beamte sollen für Misshandlung zur Erpressung von Geständnissen verfolgt werden

(Manama, 8. Februar 2010) – Bahrain soll umgehend Folter und Misshandlung von mutmaßlichen politischen Straftätern bei Verhören beenden, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Die Regierung soll alle Foltervorwürfe prüfen und Sicherheitsbeamte strafrechtlich verfolgen, die im Verdacht des Missbrauchs von Gefangenen stehen.

Der 89-seitige Bericht „Torture Redux: The Revival of Physical Coercion during Interrogations in Bahrain“ basiert auf Interviews mit ehemaligen Gefangenen sowie der Überprüfung von gerichtsmedizinischen Berichten und juristischen Dokumenten. Daraus geht hervor, dass seit Ende des Jahres 2007 Beamte wiederholt Foltermaßnahmen angewendet haben. Dies geschah mit der offenkundigen Absicht, Geständnisse von mutmaßlichen politischen Straftätern zu erhalten.

„Die Folter ist in das Repertoire des bahrainischen Sicherheitsdiensts zurückgekehrt“, sagte Joe Stork, stellvertretender Direktor der Abteilung Naher Osten und Nordafrika von Human Rights Watch. „ Die Rückkehr der Folter ist besonders besorgniserregend, da Bahrain vor einem Jahrzehnt den politischen Willen gezeigt hatte, diese Plage abzuschaffen.“

Dass Bahrain auf diese diskreditierte Praxis wieder zurückgreift, hängt mit wachsenden politischen Spannungen zusammen. Junge Männer der mehrheitlich schiitischen Bevölkerung haben gegen die angebliche Diskriminierung durch die sunnitisch dominierte Regierung protestiert. Diese Straßenproteste haben sich zur gewalttätigen Konfrontation mit den Sicherheitskräften ausgeweitet. Verhaftungen waren häufig die Folge. Die Sicherheitsbeamten haben offensichtlich Techniken angewendet, die körperliche Schmerzen verursachen. So sollen die Gefangenen Geständnisse ablegen.

Die Verhörmethoden beinhalten Elektroschocks, das Verharren in schmerzhaften Positionen und Schläge. Manche der Gefangenen berichteten, dass das Sicherheitspersonal ihnen oder Familienangehörigen mit Tötung oder Vergewaltigung gedroht hat. Viele waren mehr als einer der beschriebenen Methoden ausgesetzt.

Der Gebrauch dieser Techniken, im Einzelnen oder in Kombination, verstößt sowohl gegen Bahrains Gesetze als auch gegen die Anti-Folterkonvention der Vereinten Nationen und weitere internationale Abkommen.

„Die Regierung soll umgehend allen Foltervorwürfen nachgehen und die Täter nach international geltenden Rechtsstandards verfolgen“, sagte Stork. „Zudem sollen die Behörden unverzüglich jeden Sicherheitsbeamten vom Dienst suspendieren, der nach glaubwürdiger Beweislage Folter angeordnet, ausgeführt oder geduldet hat.“

Beamte des Innenministeriums und der Staatsanwaltschaft bestritten während separat geführter Treffen mit Human Rights Watch, dass Sicherheitsbeamte Folter angewandt hätten. Sie sagten, dass fast gleich lautende Vorwürfe früherer Gefangener belegen, dass die Vorwürfe erfunden worden seien.

Human Rights Watch ist jedoch der Meinung, dass die Foltervorwürfe durchaus mit den Aussagen der Gefangen übereinstimmen, die sie bereits bei früheren Gerichtsverhandlungen und gegenüber den Anwälten geäußert haben. Außerdem saßen einige der Gefangenen zu dem Zeitpunk als sie erste Misshandlungen gemeldet haben, in Isolationshaft. Diese Tatsache schmälert ihre Möglichkeiten, die Vorwürfe gemeinsam erfunden zu haben.

Zudem bestätigen medizinische Gutachten staatlicher Ärzte und unterschiedliche juristische Unterlagen die Vorwürfe der ehemaligen Gefangenen. In einem Fall wurden alle Angeklagten in allen Punkten freigesprochen. Das Gericht kam unter Berufung auf medizinische Gutachten zu dem Schluss, dass die Angeklagten durch körperliche Nötigung zu Geständnissen gedrängt worden waren.

Human Rights Watch fordert die Regierung auf zu untersuchen, ob die Staatsanwaltschaft sachgemäß auf die Foltervorwürfe der Gefangenen geantwortet oder ob sie sich des Missbrauchs mitschuldig gemacht hat. Wenn ein glaubhafter Beweis vorliegt, der einem Staatsanwalt oder anderen staatlichen Vertretern Mitschuld an Foltervorgängen gibt, soll die Regierung angemessene Sanktionen verhängen.

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