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Die Menschenrechtskommission sollte eine intensivere Menschenrechtsarbeit der Vereinten Nationen in Kolumbien anregen. So sollte die Zahl der Mitarbeiter im Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte vor Ort erhöht und eine Neuverhandlung über die Befugnisse des Amts in Kolumbien angeregt werden, damit öffentliche Berichterstattung vor Ort erlaubt wird. Auch sollte die Untersuchung von bestimmten Menschenrechtsproblemen in Kolumbien zugelassen werden.

Ziel

Die Menschenrechtskommission sollte eine intensivere Menschenrechtsarbeit der Vereinten Nationen in Kolumbien anregen. So sollte die Zahl der Mitarbeiter im Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte vor Ort erhöht und eine Neuverhandlung über die Befugnisse des Amts in Kolumbien angeregt werden, damit öffentliche Berichterstattung vor Ort erlaubt wird. Auch sollte die Untersuchung von bestimmten Menschenrechtsproblemen in Kolumbien zugelassen werden.

Hintergrund

Die kolumbianische Regierung gab bekannt, dass die Eindämmung politisch motivierter Gewalt, d.h. Massaker und politischer Morde, nur schwer vorankommt. Aus Regierungskreisen wird berichtet, dass die Anzahl der verhafteten mutmaßlichen Paramilitärs im Vergleich zu den letzten Jahren angestiegen ist. Dies hat die Lage in den von illegalen Rebellengruppen beherrschten Regionen jedoch nicht verbessert und konnte noch nicht die Grundlage für funktionierende Zivilbehörden schaffen. Ein deutlicher Rückgang bei Tötungsdelikten lässt sich zwar konstatieren, aber diese Tatsache zeigt nur, dass die Paramilitärs ihre Taktik geändert haben - sie setzen nicht mehr so sehr auf Expansion, sondern vielmehr auf Verhandlungen und gesicherte Vorherrschaft in bestimmten Gebieten.

Die Regierung behauptet zwar, sie hätte Macht in einigen Regionen zurückgewonnen, aber Menschenrechtsgruppen berichten, dass die Verwaltungsmacht in vielen Fällen einfach den Paramilitärs übertagen wurde, die nun Wohnrechte, Verhaltenregeln und Kleiderordnungen erlassen und auch das Schicksal derjenigen in der Hand haben, die diese Regeln nicht einhalten. Als Beispiel mag Barrancabermeja gelten, wo sich die sozial schwachen Viertel fest in der Hand der Paramilitärs befinden - trotz einer eigentlich stabilen Regierungspräsenz.

Antiterrormaßnahmen: Im Mai 2003 veröffentlichten der Bürgerbeauftragte und Staatsanwalt (Procuraduría) einen gemeinsamen Bericht, aus dem hervorgeht, dass die beiden "Rehabilitationszonen" - von der Uribe-Regierung zur Rückgewinnung der Staatskontrolle in Ostkolumbien geschaffen - eher zu einer Verschlimmerung der Situation geführt haben. Während der acht Monate, in denen die Gebiete von Arauca und Bolívar sich nun schon in militärischer Verwaltung befinden, zeigte sich, dass z.B. die örtlichen Bürgermeister in ständiger Bedrohung leben, dass gewaltsame Todesfälle sich häufen, ebenso wie die Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen durch den Staat. So zeigt sich, dass die Spezialmaßnahmen in Arauca bisher nur den Sicherheitstruppen gedient, den Bewohnern jedoch keinerlei Sicherheit gebracht hat. In Folge der Errichtung der "Sonderzone" sank im Jahr 2002 zwar die Anzahl der Todesfälle bei den Sicherheitstruppen, die Übergriffe auf Zivilisten jedoch vervielfachten sich dramatisch.

Auch die immer häufiger auftretende Praxis, Massenverhaftungen vorzunehmen, wurde kritisiert. Natürlich erfolgen einige der Verhaftungen rechtmäßig, aber es kommt doch häufig vor, dass Menschen willkürlich bzw. aufgrund unverlässlicher oder manipulierter anonymer Zeugenaussagen verhaftet werden. Bei den Inhaftierten oder Gesuchten handelt es sich vielfach um Gemeindevorsteher, Menschenrechtler oder Gewerkschaftsangehörige, die später aus Mangel an Beweisen wieder freigelassen werden.

Im Dezember 2003 verabschiedete der kolumbianische Kongress ein Gesetz, aufgrund dessen das Militär eigenständig Verhaftungen vornehmen, Telefone abhören und Durchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl oder andere vorherige richterliche Anordnungen vornehmen kann. Diese Zustände sind ein bedauernswerter Rückschritt, der im krassen Widerspruch zu Kolumbiens internationalem Engagement steht und die wiederholten Empfehlungen des Hohen Kommissars für Menschenrechte ignoriert.

Kindersoldaten: In Kolumbiens bewaffnetem Konflikt sind mehr als 11 000 Kinder direkt als Soldaten verwickelt - eine der höchsten Raten der Welt. Achtzig Prozent der bewaffneten Kinder gehören einer der beiden Guerillatruppen, der FARC-EP oder der Nationalen Befreiungsarmee (ELN), an. Der Rest kämpft auf der Seite der Paramilitärs. Sowohl die Guerillas als auch die Paramilitärs sind stark auf die Kindersoldaten angewiesen, die in ihrem Namen Gräueltaten verüben und sogar andere Kinder hinrichten müssen, die zu desertieren versuchen. Viele Kinder suchen bei den Truppen Zuflucht, da sie dort zu essen, manchmal auch Geld erhalten, oder um gewalttätigen Eltern zu entkommen. Einige werden mit Waffengewalt zwangsrekrutiert oder treten aus Angst bei. Schon Dreizehnjährige werden im Umgang mit Sturmgewehren, Granaten und Mörsern gedrillt.

Menschrechtsverteidiger: Menschrechtsverteidiger sind nach wie vor häufig das Ziel von Angriffen. Eine im September von Präsident Uribe in einer Rede vor der kolumbianischen Armee aufgestellten Behauptung, dass einige der Menschrechtler sich in Wirklichkeit als "Terroristen" betätigten, gab Anlass zur Sorge, dass Menschrechtler mit vermehrter Verfolgung zu rechnen haben. Auch die militärischen Führer verbreiten regelmäßig die Behauptung, legales Engagement für Menschenrechte stehe in engem Zusammenhang mit Guerillaunterstützung.

Verbindungen zwischen dem Militär und den Paramilitärs: Human Rights Watch kann immer wieder Verbindungen zwischen Einheiten der kolumbianischen Armee und den Gräueltaten verübenden Paramilitärs nachweisen. Die Paramilitärs werden teilweise von militärischen Befehlshabern der Regierung gefördert, angespornt und geschützt. Man hält sich gegenseitig auf dem Laufenden, stimmt militärische Aktionen ab und lässt sogar die gleichen Soldaten für sich kämpfen.

Die kolumbianische Regierung behauptet zwar, dass es sich bei diesen Vorkommnissen um Taten von Einzelnen handelt, und dass von gezielter Taktik oder gar Toleranz auf Seiten des Staates keine Rede sein kann. Aber die Übergriffe sind so geartet, dass sie ohne Absprache mit hohen Regierungsbeamten, bzw. ohne ihre Zustimmung oder Duldung, gar nicht in dem Maße stattfinden könnten. Bis zum heutigen Tage ist noch kein Führer der Paramilitärs verhaftet worden. Auch hohe Militäroffiziere, bei denen man mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass sie mit den Paramilitärs zusammenarbeiten, blieben bis jetzt unangetastet. Ein Blick auf die vom Militär geführte Verhaftungsstatistik zeigt, dass hauptsächlich rangniedere Mitglieder der Paramilitärs verhaftet werden, oder auch Einzelne, deren Beteiligung zwar vermutet, aber nicht bewiesen werden kann.

Straflosigkeit: Seit Beginn der Amtszeit von Generalstaatsanwalt Luis Camilo Osorio, haben dessen Mitarbeiter kaum noch die Möglichkeit, Menschenrechtsverstöße zu untersuchen oder strafrechtlich zu verfolgen. Staatsanwälte, die schwierige Menschenrechtsfälle bearbeiten, erfahren nur geringe Unterstützung; Juristen, die bedroht werden, können kaum mit angemessenem Personenschutz rechnen; altgediente Staatsanwälte und Ermittlungsbeamte werden immer öfter entlassen oder zum Ausscheiden aus dem Dienst gezwungen. Dadurch wurden bedauerlicherweise gewisse Erfolge in der Untersuchung von Menschenrechtsverstößen wieder zunichte gemacht. Im Lande kann man sich der Straflosigkeit wieder ziemlich sicher sein.

Verhandlungen mit den Paramilitärs: Präsident Uribe hat dem Kongress zudem einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der es den Anführern der Paramilitärs, die Gräueltaten begangnen haben, ermöglicht, auf Bedingungen der Regierung einzugehen, wobei diese sehr milde gehalten sind. Im Gegenzug dazu wird ihnen völlige Straffreiheit zugesichert. Die Rede ist hierbei unter anderem von Männern, die die Ermordung Tausender Zivilisten angeordnet und ausgeführt haben. Etwaige unabhängige Ermittlungen oder ernsthafte Strafverfolgung sind in keiner Bestimmung der Gesetzesvorlage erwähnt. Auch sind keinerlei Anreize vorgesehen, mit denen die Angeklagten zu einer wahrheitsgemäßen Aussage über begangene Verbrechen gezwungen werden könnten, vor allem wenn (noch aktive) Regierungsbeamte oder Militäroffiziere darin verwickelt sind. Im November lösten sich Hunderte von rangniederen Soldaten und Kämpfern aus den Truppen und behaupteten sie seien Paramilitärs. Es gab jedoch keine Möglichkeit, die Identität der Ausgeschiedenen unabhängig zu überprüfen oder etwaige Verwicklungen in schwere Verbrechen nachzuweisen.

Einer derjenigen, die von einem Handel mit der Regierung zweifellos profitieren würde, ist Carlos Castaño, Befehlshaber der Paramilitärs. Er wurde wegen mehrerer Massaker und vieler Morde zu über 100 Jahren Gefängnis verurteilt und im Moment laufen noch mindestens 35 Gerichtsverfahren gegen ihn.

Empfehlungen

Die Menschrechtskommission sollte;

  • verlangen, dass das Amt des Hohem Kommissars für Menschenrechte seine Ergebnisse in Kolumbien regelmäßig veröffentlichen darf. Ebenso sollte sie den Hohen Kommissars ersuchen, diese Ergebnisse sowohl der Generalversammlung als auch der Menschenrechtskommission zugänglich zu machen.
  • darauf drängen, dass Kolumbien die vorgetragenen Empfehlungen auch umsetzt.
  • Kolumbien dringend ersuchen, die speziellen Berichterstatter und Arbeitsgruppen der Kommission zu sich ins Land zu bitten, vor allem den Sonderberichterstatter zur Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten, sowie die Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen.

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