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(Nairobi) – Die äthiopischen Behörden haben politische Gefangene in der größten Haftanstalt in Addis Abeba gefoltert und misshandelt, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Die äthiopische Regierung soll die illegalen Praktiken in dem als „Maekelawi“ bekannten Gefängnis unverzüglich unterbinden, die Foltervorwürfe unparteilich untersuchen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.

Der 70-seitige Bericht „‘They Want a Confession‘: Torture and Ill-Treatment in Ethiopia’s Maekelawi Police Station“ dokumentiert schwere Menschenrechtsverletzungen, illegale Verhörmethoden und schlechte Haftbedingungen in Maekelawi seit dem Jahr 2010. Unter den Gefangenen sind Hunderte Oppositionspolitiker, Journalisten, Organisatoren von Protesten und angebliche Unterstützer von ethnischen Aufständen. Der Bericht beruht auf Interviews mit mehr als 35 ehemaligen Häftlingen und deren Angehörigen. Ihren Angaben zufolge verweigert das Gefängnispersonal den Insassen lebensnotwendige Versorgung und foltert und misshandelt sie, um Informationen und Geständnisse zu erpressen. Darüber hinaus können die Gefangenen weder zu einem Rechtsbeistand noch zu ihren Angehörigen Kontakt aufnehmen.

„Im Herzen der Hauptstadt verletzen die äthiopischen Behörden ständig Menschenrechte, um an Informationen zu kommen“, so Leslie Lefkow, stellvertretende Leiterin der Abteilung Afrika von Human Rights Watch. „Es ist völlig inakzeptabel, dass Journalisten oder Oppositionelle geschlagen, gefoltert und zu Geständnissen gezwungen werden.“

Seit den umstrittenen Wahlen im Jahr 2005 geht die äthiopische Regierung immer gewaltsamer gegen politischen Widerstand vor. Die vermeintlichen politischen Gegner, die in Maekelawi festgehalten und verhört werden, werden häufig willkürlich verhaftet und aus politischen Gründen verfolgt, etwa auf Grundlage des restriktiven Anti-Terror-Gesetzes.

Die Verantwortlichen in Maekelawi, überwiegend polizeiliche Ermittler, wenden unterschiedliche Folter- und Misshandlungsmethoden an. Ehemalige Insassen berichten, dass sie vor allem bei Verhören geschlagen, getreten und mit verschiedenen Gegenständen verprügelt wurden, etwa mit Stöcken und Pistolenkolben. Auch mussten einige stundenlang in schmerzhaften Stress-Positionen ausharren. Manche wurden an ihren Handgelenken an Wände gehängt und dabei oft geschlagen.

Ein Student aus Oromiya sagt, dass er während seiner monatelangen Einzelhaft gefesselt war. „Es war immer ein Kraftakt aufzustehen. Ich musste dazu meinen Kopf, meine Beine und die Wände benutzen. Ich war sogar beim Essen gefesselt. Sie haben meine Hände vor mir zusammengebunden, während ich aß, und anschließend wieder hinter meinem Rücken.“

Die Haftbedingungen in den vier Hauptblöcken in Maekelawi sind schlecht, variieren aber stark. Der schlimmste Block wird als „Chalama Bet“ bezeichnet, was auf Amharisch „dunkles Haus“ bedeutet. Ehemalige Insassen sagen, dass sie kaum Tageslicht gesehen haben und selten zu den Toiletten gehen durften. Einige befanden sich in Einzelhaft. Andere, die im „Tawla Bet“ („Holzhaus“) inhaftiert waren, beklagen Flohbefall und, dass sie selten in den Innenhof außerhalb ihrer Zellen gehen durften. Die Ermittler benutzen den Zugang zu Grundversorgung und Einrichtungen, um die Gefangenen zu bestrafen oder für kooperatives Verhalten zu belohnen, etwa indem sie diese von einem Block in einen anderen verlegen. Kurz vor ihrer Entlassung hoffen viele darauf, in den nach dem internationalen Hotel als „Sheraton“ bezeichneten Block verlegt zu werden, in dem größere Bewegungsfreiheit herrscht.

Gefangene in den Blöcken Chalama Bet und Tawla Bet können keinen Kontakt zu ihren Anwälten oder Angehörigen aufnehmen, insbesondere nicht am Anfang ihrer Haft. Viele Familienangehörige berichten, dass sie täglich in Maekelawi waren, ihre inhaftierten Verwandten aber nicht sehen durften, bevor die langwierigen Ermittlungen beendet worden waren. Wenn bei Verhören keine Anwälte anwesend sind, steigt die Misshandlungsgefahr. Gleichzeitig sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass Misshandlungen dokumentiert werden und die Betroffenen Entschädigungen erhalten.

„Wenn Gefangene von ihren Anwälten und Angehörigen abgeschnitten werden, steigt nicht nur die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen, sondern es setzt sie auch unter enormen Druck, mit den Ermittlern zu kooperieren“, sagt Lefkow. „Die Gefangenen in Maekelawi brauchen ihre Anwälte bei den Verhören und sie müssen ihre Angehörigen sehen können. Außerdem sollen sie zeitnah einem Richter vorgeführt werden.“

Die Ermittler zwingen Häftlinge unter anderem mit Schlägen und Gewaltandrohungen dazu, Aussagen und Geständnisse zu unterschreiben. Solche Aussagen wurden in einigen der dokumentierten Fälle benutzt, um auf die Betroffenen Druck auszuüben, nach ihrer Entlassung mit den Behörden zusammenzuarbeiten, oder dienten als Beweise vor Gericht.

Martin Schibbye, ein schwedischer Journalist, der im Jahr 2011 in Maekelawi einsaß, beschreibt, unter welchem Druck Gefangene Geständnisse ablegen: „Sie halten die meisten Leute in Maekelawi fest, bis sie aufgeben. Manchmal gibt es drei Wochen lang keine Befragung, sie warten nur auf ein Geständnis, es geht nur um Geständnisse. Die Polizisten sagen, alles wird vor Gericht geregelt, aber dazu kommt es nie.“

Die Gefangenen haben kaum Möglichkeiten, für Misshandlungen Wiedergutmachung zu erhalten. Die äthiopischen Gerichte sind nicht unabhängig, vor allem nicht bei politisch sensiblen Fällen. Zahlreiche Beschuldigte, darunter viele, die wegen angeblicher Verstöße gegen das Anti-Terror-Gesetz vor Gericht stehen, werfen dem Gefängnispersonal in Maekelawi Misshandlungen vor. Dennoch haben die Gerichte höchstens halbherzige Schritte unternommen, um diese Vorwürfe zu untersuchen oder die Angeklagten vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen.

Grundsätzlich sollen alle Gerichte sofort die Initiative ergreifen, wenn Angeklagte Misshandlungen beklagen. Aber dazu muss die Regierung ihnen erlauben, unabhängig zu agieren, und ihre Urteile respektieren.

In den vergangenen Jahren hat Äthiopien unabhängige Untersuchungen und Berichte über die Menschenrechtslage massiv eingeschränkt und eine Beobachtung der Haftbedingungen in Maekewali behindert. Seit dem Jahr 2010 hat die Menschenrechtskommission der Regierung die Hafteinrichtung dreimal besucht und öffentlich Bedenken darüber geäußert, dass Gefangene dort von der Außenwelt abgeschnitten und heimlich festgehalten werden. Allerdings bezweifeln ehemalige Insassen, dass die Kommission großen Einfluss nehmen kann. Denn bei ihren Besuchen war Gefängnispersonal anwesend, so dass die Inhaftierten nicht vertraulich mit den Kommissionsmitgliedern sprechen konnten.

Um die Menschenrechtslage in Maekelawi und in anderen Hafteinrichtungen besser beobachten zu können, müssen zwei repressive Gesetze revidiert werden, nämlich die „Charities and Societies Proclamation“ und das Gesetz gegen Terrorismus. Diese Gesetze erschweren nicht nur unabhängiges Monitoring, sondern haben auch wesentliche rechtliche Garantien außer Kraft gesetzt, die Gefangene vor Folter und Misshandlung in Haft schützen.

Die Verfassung des Landes und das Völkerrecht verpflichten Äthiopien dazu, alle Gefangenen vor Misshandlung zu schützen. Daher sind die Behörden dafür verantwortlich, Praktiken zu beenden, die Menschenrechte verletzen, und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Zwar hat die äthiopische Regierung einen dreijährigen Aktionsplan für Menschenrechte entwickelt, in dem sie anerkennt, dass die Behandlung von Gefangenen verbessert werden muss. Aber dieser Plan schweigt über körperliche Misshandlung und Folter. Er konzentriert sich auf „Capacity Building“ statt auf konkrete, politische Maßnahmen, um die routinemäßigen Menschenrechtsverletzungen zu beenden.

„Mehr Mittel und Capacity Building allein werden die verbreiteten Misshandlungen in Maekelawi und anderen äthiopischen Gefängnissen nicht beenden“, sagt Lefkow. „Wenn sich wirklich etwas ändern soll, dann müssen die höchsten Regierungsebenen gegen die Verantwortlichen vorgehen. Nur so kann die Kultur der Straflosigkeit beendet werden.“

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