(Paris) – Mit der ersten gleichgeschlechtlichen Eheschließung, geplant für den 29. Mai 2013, beginnt in Frankreich eine neue Ära der Gleichberechtigung, so Human Rights Watch.
Vincent Autin und Bruno Boileau werden als erstes gleichgeschlechtliches Paar nach dem neuen Gesetz zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften heiraten. Die Eheschließung wird in Montpellier stattfinden.
„Die Hochzeit von Vincent und Bruno bedeutet den Beginn einer neuen Ära in Frankreich, wo endlich eine vollständige Gleichbehandlung erreicht wurde“, so Boris Dittrich, Advocacy-Direktor der Abteilung Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen- und Transgender-Rechte (LGBT) bei Human Rights Watch. „Ihre Hochzeit ist ein Ansporn für all jene, die weltweit für gleiche Rechte und ein Ende der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung kämpfen.“
Am 18. Mai unterzeichnete Präsident François Hollande das Gesetz zur ehelichen Gleichstellung und zum Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partnerschaften, nachdem der Verfassungsrat die Novelle als verfassungskonform gebilligt hatte. Die Nationalversammlung hatte die Endfassung des Gesetzes am 23. April verabschiedet.
Frankreich ist nun das neunte europäische Land, in dem gleichgeschlechtliche Ehen gesetzlich anerkannt werden, und steht damit in einer Reihe mit den Niederlanden, Belgien, Spanien, Portugal, Schweden, Norwegen, Dänemark und Island.
Außerhalb Europas genießen gleichgeschlechtliche Ehen in fünf weiteren Staaten gesetzlichen Schutz, diese sind Kanada, Südafrika, Argentinien, Neuseeland und Uruguay. Gleiches gilt für einige Teile Mexikos.
Am 14. Mai erklärte Brasiliens Nationaler Justizrat - das oberste Aufsichtsorgan im brasilianischen Justizsystem, geleitet durch den vorsitzenden Richter des Obersten Gerichtshofs - Notare dürften gleichgeschlechtlichen Paaren nicht länger die Eheschließung verweigern.
In den USA erlauben die Bundesstaaten Connecticut, Iowa, Maine, Maryland, Massachusetts, New Hampshire, New York, Vermont, Washington, the District of Columbia und Minnesota gleichgeschlechtlichen Paaren zu heiraten. Im Juni wird der Obersten Gerichtshofs zudem über zwei Fälle entscheiden, in denen es um die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen geht. Die Anhörungen fanden bereits am 26. und 27. März statt. Im Fall Hollingsworth gegen Perry wird das in Kalifornien unter der Bezeichnung „Proposition 8“ geltende Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen angefochten. In USA gegen Windsor geht es um den Defense of Marriage Act (DOMA) von 1996, durch den gleichgeschlechtlichen Paaren der Zugang zu mehr als 1.000 staatlichen Leistungen und Programmen verweigert wird, da das Gesetz den Begriff der Ehe explizit auf heterosexuelle Paare einschränkt.