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(Zagreb, 23. September 2010) – In Kroatien müssen Tausende Menschen mit geistigen Behinderungen gegen ihren eigenen Willen in Einrichtungen leben, die ihre Privatsphäre, Selbstbestimmtheit und Würde verletzen, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Entgegen ihrer Versprechen gegenüber der Europäischen Union und den Vereinten Nationen hat die kroatische Regierung bislang kaum Alternativen zu diesen Einrichtungen geschaffen und die Zahl der Insassen steigt weiter.

Der 74-seitige Bericht „‘Once You Enter, You Never Leave’: Deinstitutionalization of Persons with Intellectual or Mental Disabilities in Croatia“ dokumentiert das Schicksal der über 9.000 geistig Behinderten, die in staatlichen Einrichtungen leben, sowie den Mangel an lokalen Wohn- und Betreuungsangeboten.

„Stellen Sie sich vor, sie müssten jedes Mal um Erlaubnis bitten, um das Haus zu verlassen, sie könnten nicht unbeobachtet duschen und man würde Ihnen vorschreiben, wann Sie essen und zu Bett gehen sollen“, so Amanda McRae, Mitarbeiterin der Europa- und Zentralasien-Abteilung von Human Rights Watch und Autorin des Berichts. „Doch für geistig Behinderte, die in kroatischen Betreuungseinrichtungen leben, gehört dies zum Alltag.“

Den Recherchen von Human Rights Watch zufolge leben in Kroatien mehr als 9.000 geistig behinderte Menschen in staatlichen Einrichtungen, während landesweit lediglich 257 Personen in gewohntem Umfeld betreut werden.

Die Erfahrungen aus anderen europäischen Staaten und aus Nordamerika zeigen, dass geistig Behinderte, die in ihrem gewohnten Umfeld betreut werden, in einem normalen gesellschaftlichen Rahmen leben können und dass ihre Lebensqualität in solchen Programmen weitaus höher ist als in institutioneller Betreuung.

„Zuhause war ich frei“, so Marija S., die früher lokal betreut wurde und jetzt in einer stationären Einrichtung lebt, im Gespräch mit Human Rights Watch. Als sie noch zu Hause betreut wurde, konnte Marija arbeiten, einkaufen und aus- und eingehen, wann und wie sie wollte – diese Selbstverständlichkeiten eines normalen Lebens werden ihr jetzt, in der institutionellen Betreuung, verweigert.

Das Versagen der kroatischen Regierung bei der Deinstitutionalisierung der Betreuung und bei der Schaffung lokaler Angebote steht in krassem Widerspruch zu ihren Versprechen, die Rechte Behinderter zu stärken. Kroatien gehörte zu den ersten Staaten, die das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifizierten, und hat sich gegenüber der Europäischen Union verpflichtet, die Pflege geistig Behinderter im Zuge seiner Vorbereitungen für den EU-Beitritt zu deinstitutionalisieren.

Der Bericht empfiehlt der kroatischen Regierung, staatliche Betreuungseinrichtungen durch Wohn- und Betreuungsangebote zu ersetzen, die den Betroffenen ein Leben in ihrem gewohnten Umfeld ermöglichen, und ihnen die Wahl, wo und wie sie leben möchten, selbst zu überlassen. Dieser Schritt ist entscheidend, um das grundlegende, in der Konvention festgeschriebene Recht geistig Behinderter auf Einbeziehung in die Gemeinschaft umzusetzen.

„Kroatien hat sich als Vorreiter bei den Behindertenrechten präsentiert“, so McRae. „Doch mit Blick auf das Recht auf gesellschaftliche Einbeziehung gibt es nichts, worauf man stolz sein könnte. Zu einer echten Vorreiterrolle in dieser Frage würden ein ernsthaftes und nachhaltiges Bekenntnis und ein umfassender Plan zur Schaffung lokaler Betreuungsangebote für behinderte Menschen gehören.“

Etwa 70 Prozent der 9.000 geistig Behinderten, die in staatlichen Einrichtungen leben, wurden dort von ihrem rechtlichen Vormund untergebracht, nachdem ein Gericht ihnen die Entscheidungsbefugnis in dieser Frage entzogen hatte. In Verbindung mit dem Fehlen regelmäßiger gerichtlicher Prüfungen und anderer Schutzmechanismen setzt dieser Prozess die Betroffenen dem Risiko willkürlicher Inhaftierung aus.

Die übrigen 30 Prozent der Bewohner leben zwar auf eigenen Wunsch in den Einrichtungen, diese Entscheidung erscheint angesichts des Mangels an alternativen Betreuungsangeboten jedoch wenig aussagekräftig.

Der Bericht stützt sich auf Recherchen, die von November bis Dezember 2009 in Kroatien durchgeführt wurden. Dazu gehören Besuche in neun staatlichen Einrichtungen sowie Befragungen von aktuellen und ehemaligen Bewohnern und Mitarbeitern, Regierungsvertretern und Vertretern von Nichtregierungsorganisationen.

Zwei ausgewählte Fälle aus dem Bericht:

  • Marija S., eine junge geistig behinderte Frau, die in einer Einrichtung in Karlovac lebt, war ihr Leben lang immer wieder in staatlichen Einrichtungen untergebracht. Nach zwei Jahren in einem lokalen Betreuungsprogramm nahm die Schwere ihrer Behinderungen im Juli 2009 zu. Angesichts des Fehlens lokaler Angebote für geistig Behinderte war sie gezwungen, wieder in eine staatliche Einrichtung zu ziehen, wo sie nicht mehr arbeiten, eigenständig entscheiden oder Kontakte nach außen pflegen konnte. Im Gespräch mit Human Rights Watch sagte Marija, sie rechne nicht damit, jemals wieder außerhalb der Einrichtung leben zu können.
  • Senada H. stimmte im Alter von 23 Jahren ihrer Unterbringung in einer Betreuungseinrichtung zu, weil ihre Familie sich nicht mehr um sie kümmern konnte. Sie konnte nicht ohne Hilfe alleine leben und fand keine Unterstützung außerhalb stationärer Einrichtungen. In ihrem Heim war Individualität unerwünscht und die Privatsphäre eingeschränkt – die Bewohner konnten nicht entscheiden, was sie essen, wohin sie gehen oder wann sie schlafen wollten. Es gab nur eine Toilette für 20 Frauen und Männer. Nach siebeneinhalb Jahren hatte Senada das Glück, die Einrichtung verlassen und alleine wohnen zu dürfen. Sie wird heute von einem Programm unterstützt, das 150 ehemalige Bewohner institutioneller Einrichtungen betreut. Trotz seines Erfolges hat die Regierung das Programm seit 2006 nicht mehr ausgeweitet, um weitere Menschen aufnehmen zu können.

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